Der Magistrat der Stadt Hanau schreibt für die Feuerwehr Hanau die Lieferung von sieben baugleichen Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) in einem LOS aus. Es handelt sich hierbei um Transporter zur Personenbeförderung (Kombi) mit 8 Sitzplätzen inkl. Fahrer, Automatikgetriebe und max. 3,5t Gesamtgewicht. Das Angebot kann sich auf Neu- oder Vorführfahrzeuge beziehen. Mit dem Angebot sind aussagefähige Unterlagen abzugeben, aus denen die technische Ausführung und die technischen Daten ersichtlich sind. Das Fahrzeug muss dem neusten Stand der Technik entsprechen. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr, muss in deutscher Sprache verfasst und sämtliche Preise in Euro ausgewiesen sein. Die Angebotspreise sind Festpreise, Nebenkosten sind gesondert auszuweisen. Sind zu einer Position Unterlagen wie z.B. technische Zeichnungen beizustellen oder sind technische Daten vom Bieter in der Leistungsbeschreibung auszufüllen, sind diese Abschnitte rot gekennzeichnet.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 7 Baugleiche Mannschaftstransportfahrzeuge für die Feuerwehr der Stadt Hanau
Kurze Beschreibung:
Der Magistrat der Stadt Hanau schreibt für die Feuerwehr Hanau die Lieferung von sieben baugleichen Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF)
in einem LOS aus. Es handelt sich hierbei um Transporter zur Personenbeförderung (Kombi) mit 8 Sitzplätzen inkl. Fahrer, Automatikgetriebe und max. 3,5t Gesamtgewicht. Das Angebot kann sich auf Neu- oder Vorführfahrzeuge beziehen. Mit dem Angebot sind aussagefähige Unterlagen abzugeben, aus denen die technische Ausführung und die technischen Daten ersichtlich sind.
Das Fahrzeug muss dem neusten Stand der Technik entsprechen.
Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr, muss in deutscher Sprache verfasst und sämtliche Preise in Euro ausgewiesen sein. Die Angebotspreise sind Festpreise, Nebenkosten sind gesondert auszuweisen. Sind zu einer Position Unterlagen wie z.B. technische Zeichnungen beizustellen oder sind technische Daten vom Bieter in der Leistungsbeschreibung auszufüllen, sind diese Abschnitte rot gekennzeichnet.
Der Magistrat der Stadt Hanau schreibt für die Feuerwehr Hanau die Lieferung von sieben baugleichen Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF)
in einem LOS aus. Es handelt sich hierbei um Transporter zur Personenbeförderung (Kombi) mit 8 Sitzplätzen inkl. Fahrer, Automatikgetriebe und max. 3,5t Gesamtgewicht. Das Angebot kann sich auf Neu- oder Vorführfahrzeuge beziehen. Mit dem Angebot sind aussagefähige Unterlagen abzugeben, aus denen die technische Ausführung und die technischen Daten ersichtlich sind.
Das Fahrzeug muss dem neusten Stand der Technik entsprechen.
Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr, muss in deutscher Sprache verfasst und sämtliche Preise in Euro ausgewiesen sein. Die Angebotspreise sind Festpreise, Nebenkosten sind gesondert auszuweisen. Sind zu einer Position Unterlagen wie z.B. technische Zeichnungen beizustellen oder sind technische Daten vom Bieter in der Leistungsbeschreibung auszufüllen, sind diese Abschnitte rot gekennzeichnet.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 23-2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5% Kriterium CO2-Bilanz
5 Punkte erhält das wertbare Angebot mit den niedrigsten Emissionen. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Emissionen. Alle Angebote mit darüber liegenden Emissionswerten erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma.
15% Kriterium Motorleistung
15 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der höchsten Motorleistung. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Motorleistung. Alle Angebote mit einer geringeren Motorleistung erhalten ebenfalls 0 Punkte. Alle Angebote unter 130kW Motorleistung werden ausgeschlossen. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma.
20% Technischer Wert/Ausführung
20 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem höchsten technischen Wert. 15 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem zweithöchsten technischen Wert. 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem dritthöchsten technischen Wert, usw. Zum Technischen Wert/Ausführen zählen u.a. folgende Punkte: - Ausführung der Bestuhlung (Höchste Wertung: Einzelsitze / niedrigste Wertung: Sitzbank) - Ausführung und Wertigkeit des Innenraums (Qualität) - Laderaummaß (bei gefordertem Sitzabstand) / Ladungssicherungspunkte (Variabilität)-Fahrassistenzsysteme
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
7 Baugleiche Mannschaftstransportfahrzeuge für die Feuerwehr der Stadt Hanau
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-27 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-27 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Unterlagen/Erlklärungen und Nachweise vorzulegen:
- VHB 633 Angebotsschreiben
- Angebot
- Leistungsbeschreibung unterschrieben und ausgefüllt
- VHB 234 Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschafts falls erforderlich
- VHB 124 Eigenerklärung Eignung
- VHB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Eigenerklärung Tariftreue
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Eigenerklärung/Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
- Angaben über die Lieferzeit
- Eine Referenzliste mit mind. 3 Referenzen von Fahrzeugen des ausgeschriebenen Typs
- Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer, sofern er nicht selbst der Fahrgestellhersteller ist, eine Zertifizierung bzw. Bestätigung des Fahrgestellherstellers zu erbringen, dass er Fahrgestelle im Auftrag des Herstellers verkaufen und darauf aufbauen darf.
- Eine Fahrzeugaufbauskizze mit allen wichtigen Längen- und Höhenmaßen.
- Technische Datenblätter und der Ausstattungsumfang
- Eine detaillierte Prospekte oder Beschreibungen über das Fahrgestell.
- Leistungsbilanz/ Energiebilanz
- Fahrwerteübersicht (Technisches Datenblatt) mit Angaben zu Bremsweg, Verbrauch, Abgase-Emission und Wendekreis.
- Umweltkriterien, Angabe über die Einstufung des Motors nach der abgasnorm.
- Konformitätserklärung, dass das angebotene Produkt allen Richtlinien und angewandten Norme
- Angabe über Nächste Vertragswerkstatt gem. LV
- Bieterangabe zu Punkt B 1.1. Maße und Gewicht gem. LV
- Bieterangabe zu Punkt B 1.5. Antrieb gem. LV
- Bieterangabe zu Punkt B 1.6. Reifen und Felgen gem. LV
- Bieterangabe zu Punkt B 1.9. Sicherheitsausstattung, Fahrassistenzsystem gem. LV
Auf gesondertes Verlangen falls erforderlich:
VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Unterlagen/Erlklärungen und Nachweise vorzulegen:
- VHB 633 Angebotsschreiben
- Angebot
- Leistungsbeschreibung unterschrieben und ausgefüllt
- VHB 234 Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschafts falls erforderlich
- VHB 124 Eigenerklärung Eignung
- VHB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Eigenerklärung Tariftreue
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Eigenerklärung/Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
- Angaben über die Lieferzeit
- Eine Referenzliste mit mind. 3 Referenzen von Fahrzeugen des ausgeschriebenen Typs
- Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer, sofern er nicht selbst der Fahrgestellhersteller ist, eine Zertifizierung bzw. Bestätigung des Fahrgestellherstellers zu erbringen, dass er Fahrgestelle im Auftrag des Herstellers verkaufen und darauf aufbauen darf.
- Eine Fahrzeugaufbauskizze mit allen wichtigen Längen- und Höhenmaßen.
- Technische Datenblätter und der Ausstattungsumfang
- Eine detaillierte Prospekte oder Beschreibungen über das Fahrgestell.
- Leistungsbilanz/ Energiebilanz
- Fahrwerteübersicht (Technisches Datenblatt) mit Angaben zu Bremsweg, Verbrauch, Abgase-Emission und Wendekreis.
- Umweltkriterien, Angabe über die Einstufung des Motors nach der abgasnorm.
- Konformitätserklärung, dass das angebotene Produkt allen Richtlinien und angewandten Norme
- Angabe über Nächste Vertragswerkstatt gem. LV
- Bieterangabe zu Punkt B 1.1. Maße und Gewicht gem. LV
- Bieterangabe zu Punkt B 1.5. Antrieb gem. LV
- Bieterangabe zu Punkt B 1.6. Reifen und Felgen gem. LV
- Bieterangabe zu Punkt B 1.9. Sicherheitsausstattung, Fahrassistenzsystem gem. LV
Auf gesondertes Verlangen falls erforderlich:
VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen: Die Zahlungen erfolgen analog der einzelnen Liefer-/Baufortschritte in Teilzahlungsraten.
50% der Lieferung des Fahrgestells bei vertraglicher Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2.
50% nach der erfolgreichen Endabnahme Die einzelnen Teilzahlungsraten müssen durch urkundlich beglaubigte Bankbürgschaften (Auftragserfüllungsbürgschaften) gegenüber dem Auftraggeber gesichert werden. Die Bürgschaften (oder andere vereinbarte Sicherungsleistungen) müssen vor Auszahlung in unserem Hause vorliegen und in der Stadtkasse eingeliefert sein. Die Laufzeit der Bankbürgschaften muss dem Zeitraum der Herstellung und Lieferung der Leistung angepasst sein. Das Ablaufdatum ist dementsprechend anzugleichen. Auszahlungen ohne das Vorliegen einer entsprechenden Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherungsmaßnahme, sind nicht möglich. alternativ besteht die Möglichkeit der Zahlung von 100% nach der erfolgreichen Endabnahme. Die Zahlungen erfolgen jeweils innerhalb 30 Tage
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungsbedingungen: Die Zahlungen erfolgen analog der einzelnen Liefer-/Baufortschritte in Teilzahlungsraten.
50% der Lieferung des Fahrgestells bei vertraglicher Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2.
50% nach der erfolgreichen Endabnahme Die einzelnen Teilzahlungsraten müssen durch urkundlich beglaubigte Bankbürgschaften (Auftragserfüllungsbürgschaften) gegenüber dem Auftraggeber gesichert werden. Die Bürgschaften (oder andere vereinbarte Sicherungsleistungen) müssen vor Auszahlung in unserem Hause vorliegen und in der Stadtkasse eingeliefert sein. Die Laufzeit der Bankbürgschaften muss dem Zeitraum der Herstellung und Lieferung der Leistung angepasst sein. Das Ablaufdatum ist dementsprechend anzugleichen. Auszahlungen ohne das Vorliegen einer entsprechenden Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherungsmaßnahme, sind nicht möglich. alternativ besteht die Möglichkeit der Zahlung von 100% nach der erfolgreichen Endabnahme. Die Zahlungen erfolgen jeweils innerhalb 30 Tage
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe auswählen, wenn keine besonderen gewünscht sind.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe belegt worden ist.
Nachforderungsfrist: Die Frist zur Nachforderung beträgt 6 Kalendertage
Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe auswählen, wenn keine besonderen gewünscht sind.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe belegt worden ist.
Nachforderungsfrist: Die Frist zur Nachforderung beträgt 6 Kalendertage
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
Nationale Registrierungsnummer: DE113525347
Postanschrift: August-Sunkel-Straße 3
Postleitzahl: 63452
Postort: Hanau
Region: Main-Kinzig-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@bhg-hanau.de📧
Telefon: +49 6181 3000 6115📞
URL: https://www.bhg-hanau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E89685282🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E89685282🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Rechnungsanschrift lautet:
Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
August-Sunkel-Str. 3
63452 Hanau
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: 06151126603📞 Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 176-626606 (2026-09-09)