Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275256
I. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass:
(1) für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
bzw.
(2) zwar ist zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert, jedoch hat
mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der
Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden.
(Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im
Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
(3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers.
(4) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/
unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes:
Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Vorlage der Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei
der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise