88529_003_4610_Aufzugsanlage_Generalsanierung Refekt-Fraterbau, Zwiefalten

ZfP Südwürttemberg, Abteilung Bau und Entwicklung

An dem denkmalgeschützten Klostergebäude wird im Innenhof ein Aufzugsturm angebaut. (4 Geschosse)
Liefern und Montieren einer Aufzugsanlage.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-08.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Aufzügen
Referenznummer: 88529_003_4610
Kurze Beschreibung:
“An dem denkmalgeschützten Klostergebäude wird im Innenhof ein Aufzugsturm angebaut. (4 Geschosse)”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Aufzügen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Reutlingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZfP Südwürttemberg, Abteilung Bau und Entwicklung
Postanschrift: Pfarrer-Leube-Straße 29
Postleitzahl: 88427
Postort: Bad Schussenried
Kontakt
Internetadresse: http://www.zfp-zentrum.de 🌏
E-Mail: bauen@zfp-zentrum.de 📧
Telefon: +49 7583331078 📞
URL der Dokumente: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYRJYR5U 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYRJYR5U 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-12-08 📅
Einreichungsfrist: 2024-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-13 📅
Datum des Beginns: 2024-09-02 📅
Datum des Endes: 2025-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 240-754428
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen

“Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind ebenfalls nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 240-754428 (2023-12-08)