Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
Deadline Deadline 2025-04-17
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
OHV 2023”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
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Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe):
1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
2. Etanercept (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
3. Filgrastim (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
5. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
6. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 6 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
7. Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
8. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 8 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1, A.I.4.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung (sog. Folgebekanntmachung), die Bezug auf diese hier vorliegende Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1).
Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2023 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2025. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.7.2023 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 19.5.2023 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 31.5.2023 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2023 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle der Erweiterung des Beschaffungsbedarfs werden die jeweilige (maximale) Vertragslaufzeit der Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu hinzugekommenen Wirkstoffen, die auf den beabsichtigten Vertragsbeginn bezogenen Angebotsfristen sowie die Warte- und Stillhaltefrist in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2025. Angebote für diesen letztmöglichen Vertragsstart müssen also spätestens am 17.4.2025 eingehen.
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die AOK kann die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern. Näheres ergibt sich aus den Auftragsunterlagen.”
Zusätzliche Informationen:
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 31.5.2023 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Im Falle einer Erweiterung...”
Zusätzliche Informationen
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 31.5.2023 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs wird die Warte- und Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu aufgenommenen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4) und II.2.14) der entsprechenden Folgebekanntmachung veröffentlicht und ist daneben der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S .d. vorgenannten Vorschriften, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (ABl. EU L 111/1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022; ABL EU L 193/1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden.
Weitere Anforderungen:
- Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen";
- Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
- Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständlichen Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
(1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
(2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers i. S. d. §§ 130a Abs. 8 SGB V, 78 Abs. 3 Satz 1 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Wirtschaftsteilnehmers, der das Angebot abgibt, als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss,
(3) Darreichungsform,
(4) Wirkstoff sowie
(5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank zum verfügbaren letzten Stand bei Angebotsabgabe abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der pharmazeutische Unternehmer den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel- Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.
Pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V ist dasjenige Unternehmen, das den einheitlichen Abgabepreis gemäß § 78 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 Hs. 1, Abs. 3a Satz 2 Hs. 2 AMG für das/die angebotsgegenständlichen Rabattarzneimittel festlegt und hierdurch sowie durch den Antrag auf Zuteilung einer Pharmazentralnummer gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH ("IFA GmbH") zum Ausdruck bringt, dass das/die angebotsgegenständliche/n Arzneimittel unter dem Namen dieses pharmazeutischen Unternehmers in den Verkehr gebracht wird/werden. Nur ein Unternehmen, welches diese Voraussetzungen erfüllt, ist als pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 130a Abs. 8 SGB V anzusehen und kommt als Vertragspartner der Auftraggeberin in Betracht. Die Berechtigung des pharmazeutischen Unternehmers ist wie in den vorstehenden Absätzen beschrieben nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen ergeben sich aus den Abschnitten II.1.4), II.2.4), II.2.14) und III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen.
Vor dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bedingungen ergeben sich aus den Abschnitten II.1.4), II.2.4), II.2.14) und III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen.
Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, hat auch die AOK vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern über einen neu eingefügten § 8 i. V. m. dem ebenfalls erstmals im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens eingeführten Anhang 2 zum Rabattvertrag geregelt. Hinsichtlich der vom pharmazeutischen Unternehmer demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf § 8 i. V. m. Anhang 2 des Rabattvertrags verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-17
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-19
23:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den in Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoffen mit...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den in Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Startwirkstoffen mit Wirkung zum 1.7.2023 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 19.5.2023 und bei angestrebtem Vertragsbeginn nach dem 1.7.2023 zu diesen Wirkstoffen, spätestens 6 Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen. Sämtliche Angebotsfristen sind dabei der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Im Falle einer Beschaffungsbedarfserweiterung sind sämtliche Angebotsfristen betreffend den Abschluss eines Rabattvertrages mit Arzneimitteln zu den neu aufgenommenen Wirkstoffen bezogen auf den beabsichtigten Vertragsbeginn der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
“Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der...”
Das Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinen Anhängen, ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen.
Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 und 9 zu den Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH06N16
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
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Quelle: OJS 2023/S 079-237358 (2023-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das OHV unterliegt nicht dem Vergaberecht u.wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU(ABI.EU 2023/S...”
Kurze Beschreibung
Das OHV unterliegt nicht dem Vergaberecht u.wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU(ABI.EU 2023/S 079-237358)veröffentlicht(sog.Erstbekanntmachung).Die AOK Baden-Württemberg(AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren in einer weiteren Bekanntmachung am 5.6.2023(sog.Folgebekanntmachung,ABl.2023/S 106-334083) erweitert.
Die AOK beabsichtigt,mit allen geeigneten pharma. Unternehmern nicht exkl. Rabattverträge gem. §130a Abs.8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anl. 3 zu den Teilnahmebed. benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gem. Ziff. II.2.4 der Erstbekanntmachung beginnt frühestens am 1.7.2023 u. beträgt max. 24 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gem. Ziff. II.2.4 der Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.8.2023 u. beträgt max. 23 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spät.am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bzw.1.8.2023 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 215000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 215000.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 5.6.2023 (sog. Wirkstoffliste und...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 5.6.2023 (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten und im Folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
1. Adalimumab (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
2. Etanercept (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
3. Filgrastim (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
5. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
6. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 6 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
7. Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
8. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 8 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
9. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen),
10. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser (Lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit den erstbekanntgemachten Wirkstoffen der lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Startwirkstoffe) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffkombination der lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen, um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1).
Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen konnten bereits mit Wirkung zum 1.7.2023 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit der laufenden Nummer 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen konnten frühestens mit Wirkung zum 1.8.2023 geschlossen werden. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2025 (sog. Vertragsende).
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2023 bzw. dem 1.8.2023 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.
Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit den Startwirkstoffen und vor dem 3.7.2023 keine Verträge zu Arzneimitteln mit der zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2025. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 17.4.2025 eingehen.
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potenziellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.4.3, A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) und vor dem...”
Zusätzliche Informationen
Vor dem 31.5.2023 sind keine Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen (lfd.-Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) und vor dem 3.7.2023 keine Verträge mit der zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 079-237358
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Adalimumab für den Zeitraum 01.07.2023-30.06.2025”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hexal AG
Postanschrift: Industriestraße 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberbayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 215000.00
Höchstes Angebot: 215000.00
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Biogen GmbH
Postanschrift: Riedenburger Straße 7
Postort: München
Postleitzahl: 81677
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Amgen GmbH
Postanschrift: Riesstraße 24
Postleitzahl: 80992
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STADApharm GmbH
Postanschrift: Stadastraße 2-18
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Region: Darmstadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Celltrion Healthcare Hungary Kft.
Postanschrift: WestEnd Office Building B torony, Váci út 1-3.
Postort: Budapest
Postleitzahl: 1062
Land: Ungarn 🇭🇺
Region: Magyarország 🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Viatris Healthcare GmbH
Postanschrift: Benzstraße 1
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
7️⃣
Vertragsnummer: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Postanschrift: Else-Kröner-Str. 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
8️⃣
Vertragsnummer: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: INOPHA GmbH
Postanschrift: Genshagener Str. 37a
Postort: Ludwigsfelde
Postleitzahl: 14974
Region: Brandenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
9️⃣
Vertragsnummer: 9
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Etanercept für den Zeitraum 01.07.2023-30.06.2025” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 10
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 11
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 12
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Filgrastim für den Zeitraum 01.07.2023-30.06.2025” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: kohlpharma GmbH
Postanschrift: Im Holzhau 8
Postort: Merzig
Postleitzahl: 66663
Region: Saarland🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 13
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣4️⃣
Vertragsnummer: 14
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ratiopharm GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Region: Tübingen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣5️⃣
Vertragsnummer: 15
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pfizer Pharma GmbH
Postanschrift: Linkstraße 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣6️⃣
Vertragsnummer: 16
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣7️⃣
Vertragsnummer: 17
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Infliximab für den Zeitraum 01.07.2023-30.06.2025” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣8️⃣
Vertragsnummer: 18
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1a für den Zeitraum 01.08.2023-30.06.2025”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-12 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Merck Healthcare Germany GmbH
Postanschrift: Waldstr. 3
Postort: Weiterstadt
Postleitzahl: 64331
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
1️⃣9️⃣
Vertragsnummer: 19
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin für den Zeitraum 01.07.2023-30.06.2025” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Recordati Pharma GmbH
Postanschrift: Eberhard-Finckh-Straße 55
Postleitzahl: 89075
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 20
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Endomedica GmbH
Postanschrift: Weinbergweg 23
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Region: Sachsen-Anhalt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 21
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 22
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin für den Zeitraum 01.08.2023-30.06.2025” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Takeda GmbH
Postanschrift: Byk-Gulden-Strasse 2
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78467
Region: Freiburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣3️⃣
Vertragsnummer: 23
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Octreotid (Depot) für den Zeitraum 01.07.2023-30.06.2025” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣4️⃣
Vertragsnummer: 24
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim für den Zeitraum 01.07.2023-30.06.2025”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Accord Healthcare SLU
Postanschrift: WTC. Moll de Barcelona, s/n Edificio Este, 6a planta
Postort: Barcelona
Postleitzahl: 08039
Land: Spanien 🇪🇸
Region: España 🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣5️⃣
Vertragsnummer: 25
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣6️⃣
Vertragsnummer: 26
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH
Postanschrift: Theaterstr. 6
Postort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Region: Schleswig-Holstein🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣7️⃣
Vertragsnummer: 27
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣8️⃣
Vertragsnummer: 28
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
2️⃣9️⃣
Vertragsnummer: 29
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
3️⃣0️⃣
Vertragsnummer: 30
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
3️⃣1️⃣
Vertragsnummer: 31
Titel:
“Abschluss nicht exkl. Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkomb. Beclometason dipropionat + Formoterol...”
Titel
Abschluss nicht exkl. Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkomb. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser für den Zeitraum 1.8.2023-30.6.2025
Mehr anzeigen Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Chiesi GmbH
Postanschrift: Gasstraße 6
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22761
Region: Hamburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
3️⃣2️⃣
Vertragsnummer: 32
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hormosan Pharma GmbH
Postanschrift: Hanauer Landstraße 139-143
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
“Angebote sind auf elektronischem Weg sowie in Papierform auf dem Postweg bzw. per Boten einzureichen. Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie...”
Angebote sind auf elektronischem Weg sowie in Papierform auf dem Postweg bzw. per Boten einzureichen. Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0D026
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte-und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung); auf § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
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Quelle: OJS 2023/S 144-461197 (2023-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 33
Titel:
“Abschluss nicht exkl. Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkomb. Beclometason dipropionat + Formoterol...”
Titel
Abschluss nicht exkl. Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkomb. Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser für den Zeitraum 1.10.2023-30.6.2025
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Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Vertragsnummer: 34
Titel:
“Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin für den Zeitraum 01.11.2023-30.06.2025”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-04 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hikma Pharma GmbH
Postanschrift: Lochamer Str. 13
Postort: Martinsried
Postleitzahl: 82152
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Quelle: OJS 2023/S 194-607184 (2023-10-04)