Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Angaben zum Nichtvorliegen von "Russland-Sanktionen" nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB/§ 124 GWB nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb abzugeben.
- Als vorläufiger Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch eine ausgefüllte und unterzeichnete Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV.
- Bestätigung, dass der Bewerber in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsstaates verzeichnet ist.
- Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag einen aktuellen Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister vorzulegen. Für ausländische Bewerber entsprechender Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind.
- Bewerber können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie jeweils nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 Satz 1 VgV; Eignungsleihe). Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft bzw. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist ("andere Unternehmen" i. S. v. § 138 Abs. 2 GWB).
- Eignungsverleiher sind zudem im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer als Drittunternehmer einzutragen, das nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Hierzu gehören u.a. Angaben zu Teilleistungen mit Leistungsanteil in Prozent, bei Auftragsdatenverarbeitung sind zwingend auch die Art der Verarbeitungstätigkeit und der Ausführungsstandort anzugeben. Der Bewerber hat der Auftraggeberin außerdem mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb
o erstens eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorlegt (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV) und
o zweitens eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
- Ferner ist ein Nachweis des Eignungsverleihers über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
- Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. "Unterauftragnehmern" beide Begriffe sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen synonym zu verstehen) ist zulässig. Nachunternehmer in diesem Sinne ist, wer nicht schon im Rahmen der Eignungsleihe als Drittunternehmen (s.o.) vom einem Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft einbezogen worden ist, wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
- Nachunternehmer sind - sofern bei der Abgabe des Teilnahmeantrags schon bekannt - im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer als Nachunternehmer einzutragen. Dies gilt auch für von den benannten Nachunternehmern (dazu gehören auch die Eignungsverleiher, die im Teilnahmeantrag benannt werden zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit oder beruflicher Erfahrungen) eingesetzten Nachunternehmer der zweiten Reihe (im Teilnahmeantrag benannte Eignungsverleiher der zweiten Reihe eingeschlossen) sowie für von den Nachunternehmern der zweiten Reihe eingesetzten Nachunternehmer der dritten Reihe. Hierzu gehören auch Angaben über die zu erbringenden wesentlichen Vertragsleistungen und/oder der voraussichtlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie bei Auftragsdatenverarbeitung die Art der Verarbeitungstätigkeit und Ausführungsstandort.
- Erst von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber fordert die Auftraggeberin auch für Nachunternehmer entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach § 123, § 124 GWB gemäß den Vergabeunterlagen.
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bewerbergemeinschaft"):
- Es ist eine Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb abzugeben.
- Bewerbergemeinschaften haben die in der Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB verlangten Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben.
- Daneben fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf, eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB abzugeben.
- Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" ist im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft für diese insgesamt abzugeben. Damit wird zugleich bestätigt, dass der Inhalt dieser Eigenerklärung auf jedes Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft.
- Die o.g. geforderten übrigen Formblätter, Anlagen und Nachweise (soweit einschlägig) sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.