Arbeitsschutz (Beratungs- und Sachverständigenleistung)

HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Beratungs- und Sachverständigenleistungen zur Analyse des Bauvorhabens, zur systematischen Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie zur Ableitung planerischer und organisatorischer Maßnahmen für den späteren Betrieb der Arbeitsstätten. Nicht Gegenstand der Leistung ist der Arbeitsschutz auf der Baustelle (SiGeKo-Leistungen gemäß Baustellenverordnung).

Deadline

Deadline 2026-06-08

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsschutz (Beratungs- und Sachverständigenleistung)
Referenznummer: KVBS1_761.23
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Beratungs- und Sachverständigenleistungen zur Analyse des Bauvorhabens, zur systematischen Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie zur Ableitung planerischer und organisatorischer Maßnahmen für den späteren Betrieb der Arbeitsstätten. Nicht Gegenstand der Leistung ist der Arbeitsschutz auf der Baustelle (SiGeKo-Leistungen gemäß Baustellenverordnung).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsberatung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: KVBS1_761.23
Beschreibung der Beschaffung:
Bei der Leistungserbringung ist u.a. die Projektbeschreibung, die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird, zu berücksichtigen. Die Neubauplanung der KVBS1 befindet sich derzeit in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß HOAI. Es ist vorgesehen, die Entwurfsplanung bis Ende Dezember 2026 abzuschließen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baufeld des Neubaus der Medizinischen Hochschule Hannover am Stadtfelddamm
Postanschrift: Podbielskistr. 386
Postleitzahl: 30659
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gem. § 15 VGV durchgeführt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-08 12:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-08 12:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-01 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, dass nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen ausgeführt werden, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Hierüber ist von dem Bewerber/der Bewer-bergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben. Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haft-pflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeit-raum der Leistungserbringung vorzulegen. Diese muss mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. Euro je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 2,0 Mio. Euro je Schadensfall gedeckt sein.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bewerber und von ihnen eingesetzte Nachunternehmer müssen gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und den nach dem AEntG anwendbaren Branchentarifverträgen zu zahlen. - Eigenerklärung zur Einhaltung EU-Sanktionen - Kein Widerspruch zur datenschutzrechtliche Information
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 221588
Postanschrift: Podbielskistr. 386
Postleitzahl: 30659
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@hbg-hannover.de 📧
Telefon: 05113744460 📞
URL: https://hbg-hannover.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1EMA7E/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1EMA7E 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1EMA7E 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1EMA7E#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3308 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen nach §§ 134, 135, 160 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 089-318683 (2026-05-07)