Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtische Asphaltverlegung (frühestens ab 01.01.2024 - 31.12.2024).
Das Baureferat-Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb benötigt für die Städtische Asphaltverlegung verschiedene Arten an Asphaltmischgut zum Einbau bei Straßenbaumaßnahmen.
--
Für die beiden Lose wird von einer Gesamtmenge von ca. 34.250 Tonnen und von ca. 2.283 Fahrten ausgegangen. Diese sind folgendermaßen aufgeschlüsselt:
--
Los 1 West: ca. 23.465 Tonnen und ca. 1.564 Fahrten
Los 2 Ost: ca. 10.785 Tonnen und ca. 719 Fahrten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bitumen und Asphalt
Referenznummer: T50308723
Kurze Beschreibung:
“Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtische Asphaltverlegung (frühestens ab 01.01.2024 - 31.12.2024).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bitumen und Asphalt📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bitumen und Asphalt📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtische Asphaltverlegung
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Bitumen und Asphalt📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 924682.52 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abholung von Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtische Asphaltverlegung (frühestens ab 01.01.2024 - 31.12.2024).”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1 609999-2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-05 📅
Titel: Asphaltmischgut und Anlieferung von Ausbauasphalt durch die städtische Asphaltverlegung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 729968.60 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bayerische Asphaltmischwerke GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE129726537
Postanschrift: Ottostraße 7
Postleitzahl: 85649
Postort: Brunnthal/Hofolding
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gerhard.fischboeck@bam-net.de📧
Telefon: 000📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 370403.60 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 079-261618 (2025-04-22)