Auftragsbekanntmachung (2026-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzugsanlagen - BA 1
Reference number: AV27A42A-EU
Kurze Beschreibung:
“1 Stck. Aufzugsanlage Schule
1 Stck. Aufzugsanlage Sporthalle
1 Stck Schachtenrauchungsanlage Sporthalle”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufzugsanlagen - BA 1”
Ort der Leistung: Landshut, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-21 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“-”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Katholisches Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE133712088
Postanschrift: Großprüfening 7
Postleitzahl: 93049
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@kws-regensburg.de📧
Telefon: 0941 39 60 80📞
URL: https://www.kws-regensburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, wenn seit dem Verstoß mehr als 6 Monate vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.: 4 GWB). Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Antrag innerhalb von zehn Kalendertagen gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 080-282318 (2026-04-23)