1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbildung in Fahrschulen Klasse B
6002525771-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht📦
Kurze Beschreibung: Erwerb der Dienstfahrerlaubnis Klasse B der Bundeswehr
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse B
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung in Fahrschulen📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
Die in der KfGA B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA.
Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-06-30 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Alb-Donau-Kreis🏙️
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis🏙️
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Oldenburg, Landkreis🏙️
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Ort der Leistung: Unna🏙️
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Rahmenvereinbarung soll über sechs Jahre geschlossen werden (Ausnahmetatbestand gem. § 65 Abs. 2 VgV)” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-13
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2023/S 173-540863 (2023-09-04)
Ergänzende Angaben (2023-10-06)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 173-540863
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Alter Wert
Text: an die oben genannten Kontaktstellen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: http://www.evergabe-online.de Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklaerung Nachhaltigkeit
- Nachweis des Besitzes einer wirksamen Fahrschulerlaubnis Klasse BE...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklaerung Nachhaltigkeit
- Nachweis des Besitzes einer wirksamen Fahrschulerlaubnis Klasse BE gemäß Fahrlehrergesetz
- Nachweis der Fahrlehrerlaubnis in der Fahrlehrerlaubnisklasse BE gemäß § 1 Fahrlehrergesetz von mindestens 5 Fahrlehrerinnen bzw. Fahrlehrern
- Nachweis über das Vorliegen von mindestens 4 Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeugen sowie schnell verfügbare Ersatzfahrzeuge
- Nachweis, dass die eingesetzten Lehrmittel § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz entsprechen
- Formlose Zusicherung, dass bei Vertragsbeginn mindestens 16 Theorietrainier auch nach Dienstschluss durch den Bieter bereitgestellt werden können
- Vorlage einer Bestätigung von der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde gem. Anlage 2 zu § 3 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, dass in dem Unterrichtsraum bzw. den Unterrichtsräumen mindestens 8 Fahrschüler gleichzeitig unterrichtet werden dürfen
- Formlose Zusicherung, dass der aufgezeigte Bedarf, inklusive steigender Bedarfsschwankungen von bis zu 30 % an dem jeweiligen Standort durch den Bieter übernommen und damit den steigenden personellen (Fahrlehrer), materiellen (Ausbildungs- Prüfungsfahrzeuge und Ausbildungsmittel) und infrastrukturellen (U-Raum) Forderungen Rechnung getragen wird
- Nachweis, dass sich der Leistungsort der theoretischen Ausbildung im Einzugsbereich des jeweiligen Kraftfahrausbildungszentrums gemäß Anlage 4.2 der Leistungsbeschreibung befindet (d.h. nicht mehr als 25 Minuten Fahrzeit zur Ausbildungseinrichtung des Bieters)
- Zusicherung der Einhaltung der Vorgaben bzgl. der Anzahl der Mindestausbildungsstunden
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Fahrlehrer/innen die Muttersprachlichkeit Deutsch oder Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen besitzen
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-10-13 📅
Zeit: 08:00
Neuer Wert
Datum: 2023-11-07 📅
Zeit: 08:00
Quelle: OJS 2023/S 196-614770 (2023-10-06)