Ausbildung in Fahrschulen Klasse D

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

6002525750-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-04 Auftragsbekanntmachung
2023-10-06 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2023-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Referenznummer: 6002525750-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Kurze Beschreibung: 6002525750-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausbildung in Fahrschulen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baiudbwdlii6einkaufpersonaldienstleistungeniud@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 228-5504-6804 📞
Fax: +49 228-5504-04896804 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535479 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-08 📅
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 173-543901
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse "D"
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw1 geprüft.
Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der
Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse D sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse D der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse D gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE D sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer.
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Die in der KfGA D erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Militärkraftfahrlehrerinnen der Bw bzw. Militärkraftfahrlehrer der Bw2 als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen.
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Durch den Auftragnehmer sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklaerung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklaerung Russland-Sanktionen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Erklärung zur Mehrwertsteuer
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklaerung Nachhaltigkeit
- Nachweis des Besitzes einer wirksamen Fahrschulerlaubnis Klasse DE gemäß Fahrlehrergesetz
- Nachweis der Fahrlehrerlaubnis in der Fahrlehrerlaubnisklasse DE gemäß
§ 1 Fahrlehrergesetz von mindestens 4 Fahrlehrerinnen bzw. Fahrlehrern
- Nachweis über das Vorliegen von mindestens 3 Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeugen sowie schnell verfügbare Ersatzfahrzeuge
- Nachweis, dass die eingesetzten Lehrmittel § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz entsprechen
- Formlose Zusicherung, dass bei Vertragsbeginn mindestens 12 Theorietrainier auch nach Dienstschluss durch den Bieter bereitgestellt werden können
- Vorlage einer Bestätigung von der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde gem. Anlage 2 zu § 3 Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, dass in dem Unterrichtsraum bzw. den Unterrichtsräumen mindestens 6 Fahrschüler gleichzeitig unterrichtet werden dürfen
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- Formlose Zusicherung, dass der aufgezeigte Bedarf, inklusive steigender Bedarfsschwankungen von bis zu 30 % an dem Standort Unna durch den Bieter übernommen und damit den steigenden personellen (Fahrlehrer), materiellen (Ausbildungs- Prüfungsfahrzeuge und Ausbildungsmittel) und infrastrukturellen (U-Raum) Forderungen Rechnung getragen wird
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- Nachweis, dass sich der Leistungsort der theoretischen Ausbildung im Einzugsbereich des jeweiligen Kraftfahrausbildungszentrums gemäß Anlage 4.2 der Leistungsbeschreibung befindet (d.h. nicht mehr als 25 Minuten Fahrzeit zur Ausbildungseinrichtung des Bieters)
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- Zusicherung der Einhaltung der Vorgaben bzgl. der Anzahl der Mindestausbildungsstunden
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Fahrlehrer/innen die Muttersprachlichkeit Deutsch oder Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen besitzen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor.Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vorIm Hinblick auf personenbezogene Dienstleistungen (Ausbildung von Fahrschülern) liegt ein abweichender Sonderfall im Sinne des Artikels 33 Abs. 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU vor. Die Abweichung liegt im Rahmen der von Artikel 76 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU vorgesehen Verfahrensgestaltung durch die Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen.Quelle: Anhang XIV zu RL 2014/24/EU Dienstleistungen nach Artikel 74
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Gemäß § 21 Abs. 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor.
Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen, es sei denn, es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor
Im Hinblick auf personenbezogene Dienstleistungen (Ausbildung von Fahrschülern) liegt ein abweichender Sonderfall im Sinne des Artikels 33 Abs. 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU vor. Die Abweichung liegt im Rahmen der von Artikel 76 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU vorgesehen Verfahrensgestaltung durch die Mitgliedstaaten im Bereich der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen.
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Quelle: Anhang XIV zu RL 2014/24/EU Dienstleistungen nach Artikel 74
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:05
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAIUDBw DL II 6 - Einkauf Personaldienstleistungen IUD
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535479 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2023/S 173-543901 (2023-09-04)
Ergänzende Angaben (2023-10-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausbildung in Fahrschulen 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 196-613043
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 173-543901
ABl. S-Ausgabe: 196
Quelle: OJS 2023/S 196-613043 (2023-10-06)