Ausbildungsgerät Gefechtssimulator Panzertruppe LEOPARD 2 A5/A6 (AGPT) - Anpassung an den K-Stand LEOPARD 2 A7V In der Panzertruppe wird seit Anfang der 1990er Jahre zur Gefechtsausbildung auf Zug- und Kompanieebene der Ausbildungssimulator "Ausbildungsgerät Gefechtssimulator Panzertruppe LEOPARD 2" (AGPT LEOPARD 2) mit dazugehöriger Übungsgenerierstation (ÜbGen AGPT) eingesetzt. In den Jahren 2008 bis 2012 wurde der Ausbildungssimulator vom ursprünglichen Konstruktionsstand (K-Stand) LEOPARD 2 A4 an den des damals aktuellen Waffensystems LEOPARD 2 A5/A6 angepasst. Insgesamt werden 6 AGPT LEOPARD 2 A5/A6 in der Bundeswehr genutzt. Ein AGPT besteht aus 4 Kampfraumsimulatoren KPz Leopard 2 und 1 Leitungs-/Auswerte- und Kontrollstation (LAKS). In einem Kampfraumsimulator kann eine vollständige Panzerbesatzung (Kommandant, Richtschütze, Ladeschütze und Militärkraftfahrer) gleichzeitig ausgebildet werden. Die LAKS bietet derzeit Platz für maximal 2 Ausbilder und 6 Auszubildende. Zur Durchführung einer modernen, zukunftsorientierten und den heutigen Einsatzerfordernissen angepassten Ausbildung, sollen nun alle 6 in der Bundeswehr eingeführten AGPT LEOPARD 2 A5/A6 sowie die zugehörige ÜbGen AGPT an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V angepasst werden. Die zu vergebende Leistung umfasst insbesondere die Anpassung der Bedienerplätze für den Kommandanten, den Richtschützen, den Ladeschützen und den Militärkraftfahrer durch Einrüstung des Kampfraumsimulators in den vorhandenen Containern mit möglichst exakten Nachbildungen oder Panzeroriginalteilen an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V. Darüber hinaus ist ebenfalls die ÜbGen AGPT, die insbesondere der Erstellung von Übungen und zur statistischen Auswertung dient, bezüglich Hard- und Software in den vorhandenen Räumlichkeiten anzupassen. Ergänzend dazu ist auch die vorhandene LAKS durch eine dem Aufgabenspektrum angepasste neue, größere LAKS mit Platz für 4 Ausbilder und 16 Auszubildenden zu ersetzen, was neben der Erneuerung der Hard- und Software auch die Einrüstung der LAKS in neue Container beinhaltet. Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von sieben Jahren -beginnend im vierten Quartal 2024 und endend im vierten Quartal 2031- mit einem Festbeauftragungsanteil sowie einem variablen Anteil mit einem Unternehmen abgeschlossen werden. In einem ersten Schritt soll die Umrüstung eines ersten Seriengerätes nebst der ÜbGen AGPT sowie der dazugehörigen Dokumente und Einweisungen fest beauftragt werden. Die Umrüstung der 2.-6. Seriengeräte soll jeweils variabel als Rahmenvertragsabruf beauftragt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulung und Simulation für militärischen Zwecken dienende elektronische Systeme
Menge oder Umfang:
Festbeauftragung Umrüstung eines ersten AGPT-Seriengerätes nebst der ÜbGen AGPT. Die Umrüstung der 2.-6. Seriengeräte soll jeweils variabel als Rahmenvertragsabruf beauftragt werden können.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/🌏
E-Mail: baainbwu2.4@bundeswehr.org📧
1. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem unter Abschnitt IV 3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E-Vergabe-Plattform.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern oder bevollmächtigten Vertretern zu unterzeichnen und einzuscannen oder mit fortgeschrittener Signatur zu versehen. Sofern letzteres der Fall ist, sind entsprechende Vollmachten beizufügen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis zum 28.08.2023 eingegangen sind.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den
angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
3. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der billigenden Kenntnisnahme des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
4. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
5. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitere Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
1. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem unter Abschnitt IV 3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E-Vergabe-Plattform.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern oder bevollmächtigten Vertretern zu unterzeichnen und einzuscannen oder mit fortgeschrittener Signatur zu versehen. Sofern letzteres der Fall ist, sind entsprechende Vollmachten beizufügen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis zum 28.08.2023 eingegangen sind.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den
angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
3. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der billigenden Kenntnisnahme des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
4. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
5. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
In der Panzertruppe wird seit Anfang der 1990er Jahre zur Gefechtsausbildung auf Zug- und Kompanieebene der Ausbildungssimulator "Ausbildungsgerät Gefechtssimulator Panzertruppe LEOPARD 2" (AGPT LEOPARD 2) mit dazugehöriger Übungsgenerierstation (ÜbGen AGPT) eingesetzt.
In der Panzertruppe wird seit Anfang der 1990er Jahre zur Gefechtsausbildung auf Zug- und Kompanieebene der Ausbildungssimulator "Ausbildungsgerät Gefechtssimulator Panzertruppe LEOPARD 2" (AGPT LEOPARD 2) mit dazugehöriger Übungsgenerierstation (ÜbGen AGPT) eingesetzt.
In den Jahren 2008 bis 2012 wurde der Ausbildungssimulator vom ursprünglichen Konstruktionsstand (K-Stand) LEOPARD 2 A4 an den des damals aktuellen Waffensystems LEOPARD 2 A5/A6 angepasst. Insgesamt werden 6 AGPT LEOPARD 2 A5/A6 in der Bundeswehr genutzt. Ein AGPT besteht aus 4 Kampfraumsimulatoren KPz Leopard 2 und 1 Leitungs-/Auswerte- und Kontrollstation (LAKS).
In den Jahren 2008 bis 2012 wurde der Ausbildungssimulator vom ursprünglichen Konstruktionsstand (K-Stand) LEOPARD 2 A4 an den des damals aktuellen Waffensystems LEOPARD 2 A5/A6 angepasst. Insgesamt werden 6 AGPT LEOPARD 2 A5/A6 in der Bundeswehr genutzt. Ein AGPT besteht aus 4 Kampfraumsimulatoren KPz Leopard 2 und 1 Leitungs-/Auswerte- und Kontrollstation (LAKS).
In einem Kampfraumsimulator kann eine vollständige Panzerbesatzung (Kommandant, Richtschütze, Ladeschütze und Militärkraftfahrer) gleichzeitig ausgebildet werden. Die LAKS bietet derzeit Platz für maximal 2 Ausbilder und 6 Auszubildende.
Zur Durchführung einer modernen, zukunftsorientierten und den heutigen Einsatzerfordernissen angepassten Ausbildung, sollen nun alle 6 in der Bundeswehr eingeführten AGPT LEOPARD 2 A5/A6 sowie die zugehörige ÜbGen AGPT an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V angepasst werden.
Zur Durchführung einer modernen, zukunftsorientierten und den heutigen Einsatzerfordernissen angepassten Ausbildung, sollen nun alle 6 in der Bundeswehr eingeführten AGPT LEOPARD 2 A5/A6 sowie die zugehörige ÜbGen AGPT an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V angepasst werden.
Die zu vergebende Leistung umfasst insbesondere die Anpassung der Bedienerplätze für den Kommandanten, den Richtschützen, den Ladeschützen und den Militärkraftfahrer durch Einrüstung des Kampfraumsimulators in den vorhandenen Containern mit möglichst exakten Nachbildungen oder Panzeroriginalteilen an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V.
Die zu vergebende Leistung umfasst insbesondere die Anpassung der Bedienerplätze für den Kommandanten, den Richtschützen, den Ladeschützen und den Militärkraftfahrer durch Einrüstung des Kampfraumsimulators in den vorhandenen Containern mit möglichst exakten Nachbildungen oder Panzeroriginalteilen an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V.
Darüber hinaus ist ebenfalls die ÜbGen AGPT, die insbesondere der Erstellung von Übungen und zur statistischen Auswertung dient, bezüglich Hard- und Software in den vorhandenen Räumlichkeiten anzupassen.
Ergänzend dazu ist auch die vorhandene LAKS durch eine dem Aufgabenspektrum angepasste neue, größere LAKS mit Platz für 4 Ausbilder und 16 Auszubildenden zu ersetzen, was neben der Erneuerung der Hard- und Software auch die Einrüstung der LAKS in neue Container beinhaltet.
Ergänzend dazu ist auch die vorhandene LAKS durch eine dem Aufgabenspektrum angepasste neue, größere LAKS mit Platz für 4 Ausbilder und 16 Auszubildenden zu ersetzen, was neben der Erneuerung der Hard- und Software auch die Einrüstung der LAKS in neue Container beinhaltet.
Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von sieben Jahren -beginnend im vierten Quartal 2024 und endend im vierten Quartal 2031- mit einem Festbeauftragungsanteil sowie einem variablen Anteil mit einem Unternehmen abgeschlossen werden.
In einem ersten Schritt soll die Umrüstung eines ersten Seriengerätes nebst der ÜbGen AGPT sowie der dazugehörigen Dokumente und Einweisungen fest beauftragt werden. Die Umrüstung der 2.-6. Seriengeräte soll jeweils variabel als Rahmenvertragsabruf beauftragt werden können.
In einem ersten Schritt soll die Umrüstung eines ersten Seriengerätes nebst der ÜbGen AGPT sowie der dazugehörigen Dokumente und Einweisungen fest beauftragt werden. Die Umrüstung der 2.-6. Seriengeräte soll jeweils variabel als Rahmenvertragsabruf beauftragt werden können.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: QU2DALA035KA172
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
29633 Munster, 32832 Augustdorf, 06567 Bad Frankenhausen, 29303 Loheide, 92536 Pfreimd und 74736 Hardheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:1. Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug in Form eines aktuellen Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.2. Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer.3. Angaben zur Eigentümerstruktur.4. Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw- B-V 034).5. Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047).6. Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten und eingescannten oder mit fortgeschrittener Signatur versehenen Vollmacht vorzulegen.7. Vorlage der Eigenerklärung-RUS-Sanktionen (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur), s. Anlage "Eigenerklärung-RUS-Sanktionen-Bieter_Bewerber VO-2022-833.pdf".8. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung.
Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:1. Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug in Form eines aktuellen Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.2. Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer.3. Angaben zur Eigentümerstruktur.4. Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw- B-V 034).5. Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047).6. Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten und eingescannten oder mit fortgeschrittener Signatur versehenen Vollmacht vorzulegen.7. Vorlage der Eigenerklärung-RUS-Sanktionen (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur), s. Anlage "Eigenerklärung-RUS-Sanktionen-Bieter_Bewerber VO-2022-833.pdf".8. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit (Ziffern III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter / Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.1. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III.2.1; Strichaufzählung) Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten vorzulegen.2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine schriftliche Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Dritten zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit (Ziffern III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen Dritter / Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen.1. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten (Ziffer III.2.1; Strichaufzählung) Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten vorzulegen.2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine schriftliche Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Dritten zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Mindeststandards:
1. Der Bewerber muss einen Umsatz von 20 Mio. EURO für den dem Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Planung und der Fertigung virtueller Simulationssysteme und Verfahrenstrainer für Waffensysteme im Heer) für die letzten 5 Geschäftsjahre nachweisen.
1. Der Bewerber muss einen Umsatz von 20 Mio. EURO für den dem Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Planung und der Fertigung virtueller Simulationssysteme und Verfahrenstrainer für Waffensysteme im Heer) für die letzten 5 Geschäftsjahre nachweisen.
2. Ein Gesamtumsatz von mindestens 75 Mio. € für die letzten beiden Geschäftsjahre ist nachzuweisen.
Zum Nachweis einzureichen sind:
1. Eine Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) über den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Planung und der Fertigung virtueller Simulationssysteme und Verfahrenstrainer für Waffensysteme im Heer) für die vergangenen fünf Geschäftsjahre.
1. Eine Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) über den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Planung und der Fertigung virtueller Simulationssysteme und Verfahrenstrainer für Waffensysteme im Heer) für die vergangenen fünf Geschäftsjahre.
2. Eine Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) über den Gesamtumsatz der vergangenen zwei Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Mindeststandards:
1. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten Mindeststandards (Ziffer III.2.2) auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Dritten (Verpflichtungserklärung, unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung des Dritten (Verpflichtungserklärung, unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mindeststandards:
Der Bewertung der Teilnahmeanträge liegen die folgenden Mindeststandards zu Grunde. Die dem Teilnahmeantrag beizufügenden Nachweise/Unterlagen sind den einzelnen Mindeststandards zu entnehmen.
1. Der Bewerber muss folgende Erfahrungen auf dem Gebiet der virtuellen Simulation vorweisen können:
a. mit der Bundeswehr oder vergleichbaren öffentlichen Auftraggebern in den Bereichen Planung und Fertigung virtueller Simulationssysteme und Verfahrenstrainer für Kampf- und Schützenpanzer,
b. der Erstellung, Erweiterung und Pflege von Datenbasen und Datenbasisgenerierstationen (G-OMES ),
c. der Einweisung des Betriebs- und Ausbildungspersonals,
d. vernetztem Betrieb von virtuellen Simulationssystemen auf Ebene Gefechtssimulation bei der Bundeswehr oder vergleichbaren öffentlichen Auftraggebern.
Zum Nachweis sind durch den Bewerber Projektrealisierungen aufzuzeigen, die die genannten Erfahrungen belegen. Darüber hinaus sind Referenzpersonen anzugeben, die bereit sind, Auskünfte mündlich oder schriftlich zu erteilen.
2. Der Bewerber muss über ein Qualitätssicherungssystem gemäß NATO Standard (AQAP) oder EN ISO 9001 verfügen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur).
3. Der Bewerber bestätigt eine Produktionskapazität, mit der die festbeauftragte Leistung innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten realisiert werden kann.
Die Bestätigung erfolgt durch Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Mindeststandards:
1. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die vorgenannten Mindeststandards (Ziffer III.2.3) auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen. Für den Teilnahmewettbewerb unbeachtlich.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vorauszahlungen werden nicht gewährt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind gesamtschuldnerisch haftend. Jede Bietergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der sie rechtsverbindlich vertreten wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind
ausgeschlossen. Es gelten die Auftragsbedingungen des Auftraggebers.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 7
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: U2.4
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem unter Abschnitt IV 3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
1. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem unter Abschnitt IV 3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E-Vergabe-Plattform.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern oder bevollmächtigten Vertretern zu unterzeichnen und einzuscannen oder mit fortgeschrittener Signatur zu versehen. Sofern letzteres der Fall ist, sind entsprechende Vollmachten beizufügen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern oder bevollmächtigten Vertretern zu unterzeichnen und einzuscannen oder mit fortgeschrittener Signatur zu versehen. Sofern letzteres der Fall ist, sind entsprechende Vollmachten beizufügen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis zum 28.08.2023 eingegangen sind.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den
angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
3. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der billigenden Kenntnisnahme des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
4. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
4. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
5. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
5. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbildungsgerät Gefechtssimulator Panzertruppe LEOPARD 2 A5/A6 (AGPT) - Anpassung an den K-Stand LEOPARD 2 A7V
Referenznummer: QU2DALA035KA172
Kurze Beschreibung:
Ausbildungsgerät Gefechtssimulator Panzertruppe LEOPARD 2 A5/A6 (AGPT) -
Anpassung an den K-Stand LEOPARD 2 A7V
In der Panzertruppe wird seit Anfang der 1990er Jahre zur Gefechtsausbildung auf Zug- und Kompanieebene der Ausbildungssimulator "Ausbildungsgerät Gefechtssimulator Panzertruppe LEOPARD 2" (AGPT LEOPARD 2) mit dazugehöriger Übungsgenerierstation (ÜbGen AGPT) eingesetzt.
In den Jahren 2008 bis 2012 wurde der Ausbildungssimulator vom ursprünglichen Konstruktionsstand (K-Stand) LEOPARD 2 A4 an den des damals aktuellen Waffensystems LEOPARD 2 A5/A6 angepasst. Insgesamt werden 6 AGPT LEOPARD 2 A5/A6 in der Bundeswehr genutzt. Ein AGPT besteht aus 4 Kampfraumsimulatoren KPz Leopard 2 und 1 Leitungs-/Auswerte- und Kontrollstation (LAKS).
In einem Kampfraumsimulator kann eine vollständige Panzerbesatzung (Kommandant, Richtschütze, Ladeschütze und Militärkraftfahrer) gleichzeitig ausgebildet werden. Die LAKS bietet derzeit Platz für maximal 2 Ausbilder und 6 Auszubildende.
Zur Durchführung einer modernen, zukunftsorientierten und den heutigen Einsatzerfordernissen angepassten Ausbildung, sollen nun alle 6 in der Bundeswehr eingeführten AGPT LEOPARD 2 A5/A6 sowie die zugehörige ÜbGen AGPT an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V angepasst werden.
Die zu vergebende Leistung umfasst insbesondere die Anpassung der Bedienerplätze für den Kommandanten, den Richtschützen, den Ladeschützen und den Militärkraftfahrer durch Einrüstung des Kampfraumsimulators in den vorhandenen Containern mit möglichst exakten Nachbildungen oder Panzeroriginalteilen an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V.
Darüber hinaus ist ebenfalls die ÜbGen AGPT, die insbesondere der Erstellung von Übungen und zur statistischen Auswertung dient, bezüglich Hard- und Software in den vorhandenen Räumlichkeiten anzupassen.
Ergänzend dazu ist auch die vorhandene LAKS durch eine dem Aufgabenspektrum angepasste neue, größere LAKS mit Platz für 4 Ausbilder und 16 Auszubildenden zu ersetzen, was neben der Erneuerung der Hard- und Software auch die Einrüstung der LAKS in neue Container beinhaltet.
Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von sieben Jahren -beginnend im vierten Quartal 2024 und endend im vierten Quartal 2031- mit einem Festbeauftragungsanteil sowie einem variablen Anteil mit einem Unternehmen abgeschlossen werden.
In einem ersten Schritt soll die Umrüstung eines ersten Seriengerätes nebst der ÜbGen AGPT sowie der dazugehörigen Dokumente und Einweisungen fest beauftragt werden. Die Umrüstung der 2.-6. Seriengeräte soll jeweils variabel als Rahmenvertragsabruf beauftragt werden können.
Ausbildungsgerät Gefechtssimulator Panzertruppe LEOPARD 2 A5/A6 (AGPT) -
Anpassung an den K-Stand LEOPARD 2 A7V
In der Panzertruppe wird seit Anfang der 1990er Jahre zur Gefechtsausbildung auf Zug- und Kompanieebene der Ausbildungssimulator "Ausbildungsgerät Gefechtssimulator Panzertruppe LEOPARD 2" (AGPT LEOPARD 2) mit dazugehöriger Übungsgenerierstation (ÜbGen AGPT) eingesetzt.
In den Jahren 2008 bis 2012 wurde der Ausbildungssimulator vom ursprünglichen Konstruktionsstand (K-Stand) LEOPARD 2 A4 an den des damals aktuellen Waffensystems LEOPARD 2 A5/A6 angepasst. Insgesamt werden 6 AGPT LEOPARD 2 A5/A6 in der Bundeswehr genutzt. Ein AGPT besteht aus 4 Kampfraumsimulatoren KPz Leopard 2 und 1 Leitungs-/Auswerte- und Kontrollstation (LAKS).
In einem Kampfraumsimulator kann eine vollständige Panzerbesatzung (Kommandant, Richtschütze, Ladeschütze und Militärkraftfahrer) gleichzeitig ausgebildet werden. Die LAKS bietet derzeit Platz für maximal 2 Ausbilder und 6 Auszubildende.
Zur Durchführung einer modernen, zukunftsorientierten und den heutigen Einsatzerfordernissen angepassten Ausbildung, sollen nun alle 6 in der Bundeswehr eingeführten AGPT LEOPARD 2 A5/A6 sowie die zugehörige ÜbGen AGPT an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V angepasst werden.
Die zu vergebende Leistung umfasst insbesondere die Anpassung der Bedienerplätze für den Kommandanten, den Richtschützen, den Ladeschützen und den Militärkraftfahrer durch Einrüstung des Kampfraumsimulators in den vorhandenen Containern mit möglichst exakten Nachbildungen oder Panzeroriginalteilen an den K-Stand des Waffensystems LEOPARD 2 A7V.
Darüber hinaus ist ebenfalls die ÜbGen AGPT, die insbesondere der Erstellung von Übungen und zur statistischen Auswertung dient, bezüglich Hard- und Software in den vorhandenen Räumlichkeiten anzupassen.
Ergänzend dazu ist auch die vorhandene LAKS durch eine dem Aufgabenspektrum angepasste neue, größere LAKS mit Platz für 4 Ausbilder und 16 Auszubildenden zu ersetzen, was neben der Erneuerung der Hard- und Software auch die Einrüstung der LAKS in neue Container beinhaltet.
Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von sieben Jahren -beginnend im vierten Quartal 2024 und endend im vierten Quartal 2031- mit einem Festbeauftragungsanteil sowie einem variablen Anteil mit einem Unternehmen abgeschlossen werden.
In einem ersten Schritt soll die Umrüstung eines ersten Seriengerätes nebst der ÜbGen AGPT sowie der dazugehörigen Dokumente und Einweisungen fest beauftragt werden. Die Umrüstung der 2.-6. Seriengeräte soll jeweils variabel als Rahmenvertragsabruf beauftragt werden können.
Festbeauftragung Umrüstung eines ersten AGPT-Seriengerätes nebst der ÜbGen AGPT. Die Umrüstung der 2.-6. Seriengeräte soll jeweils variabel als Rahmenvertragsabruf beauftragt werden können.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2009/81/EG
Administrative Informationen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2023-09-11 13:00:00 📅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:
1. Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug in Form eines aktuellen Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
2. Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer.
3. Angaben zur Eigentümerstruktur.
4. Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw- B-V 034).
5. Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047).
6. Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten und eingescannten oder mit fortgeschrittener Signatur versehenen Vollmacht vorzulegen.
7. Vorlage der Eigenerklärung-RUS-Sanktionen (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur), s. Anlage "Eigenerklärung-RUS-Sanktionen-
Bieter_Bewerber VO-2022-833.pdf".
8. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung.
1. Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug in Form eines aktuellen Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
2. Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer.
3. Angaben zur Eigentümerstruktur.
4. Eigenerklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw- B-V 034).
5. Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047).
6. Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten und eingescannten oder mit fortgeschrittener Signatur versehenen Vollmacht vorzulegen.
7. Vorlage der Eigenerklärung-RUS-Sanktionen (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur), s. Anlage "Eigenerklärung-RUS-Sanktionen-
Bieter_Bewerber VO-2022-833.pdf".
8. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Steuerbehörde) bzw. eine von der zuständigen Behörde des betreffenden Staates ausgestellte Bescheinigung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe Erklärung (unterzeichnet und eingescannt oder mit fortgeschrittener Signatur) einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind gesamtschuldnerisch haftend. Jede Bietergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der sie rechtsverbindlich vertreten wird.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen. Für den Teilnahmewettbewerb unbeachtlich.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vorauszahlungen werden nicht gewährt.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind
ausgeschlossen. Es gelten die Auftragsbedingungen des Auftraggebers.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Registrierungsnummer: 991-19518-88
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: U2.4
E-Mail: baainbwu2.4@bundeswehr.org📧
Telefon: 026140018201📞
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 485622-2023
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
1. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem unter Abschnitt IV 3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E-Vergabe-Plattform.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern oder bevollmächtigten Vertretern zu unterzeichnen und einzuscannen oder mit fortgeschrittener Signatur zu versehen. Sofern letzteres der Fall ist, sind entsprechende Vollmachten beizufügen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis zum 28.08.2023 eingegangen sind.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den
angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
3. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der billigenden Kenntnisnahme des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
4. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
5. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitere Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
1. Berücksichtigt werden nur unterzeichnete und eingescannte oder mit fortgeschrittener Signatur versehene Teilnahmeanträge, die elektronisch mit allen Anlagen über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem unter Abschnitt IV 3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Die Kommunikation und die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die E-Vergabe-Plattform.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern oder bevollmächtigten Vertretern zu unterzeichnen und einzuscannen oder mit fortgeschrittener Signatur zu versehen. Sofern letzteres der Fall ist, sind entsprechende Vollmachten beizufügen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die E-Vergabe-Plattform bis zum 28.08.2023 eingegangen sind.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Nachweise bei den
angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
3. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der billigenden Kenntnisnahme des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
4. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, sind diese vom Bewerber/Bieter unaufgefordert formlos der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle mitzuteilen. Die Vergabestelle hat zu prüfen, inwieweit sich diese Angaben auf die bereits festgestellte Eignung eines Bewerbers/Bieters auswirken und ob die Eignung neu festgestellt werden muss. Eine entsprechende Neubeurteilung kann zu einem Wegfall der zunächst festgestellten Eignung führen.
5. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: T:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Anpassung aufgrund Umstellung eForms
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 485622-2023
Quelle: OJS 2024/S 078-234949 (2024-04-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-04-22)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: bb2aa1cc-d1bc-4b7d-aca4-a92a622eee80-01
Quelle: OJS 2024/S 080-239156 (2024-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Anpassung des Ausbildungsgeräts Gefechtssimulator Panzertruppe KPz LEOPARD 2 A5/A6 an den Konstruktionsstand KPz LEOPARD 2 A7V
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: -1 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Auftragnehmer: Nicht Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, sondern KNDS Deutschland GmbH & Co. KG (Umfirmierung)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE812586990
Postanschrift: Krauss-Maffei-Str. 11
Postleitzahl: 80997
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 26140018201📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 195-666917 (2025-10-09)