2.1 Ausgangslage und ausgeschriebene Leistung
Das RadNETZ Baden-Württemberg (im folgenden "RadNETZ") wurde auf Beschluss des Landeskabinetts und des Ministerrats im Jahr 2016 zusammen mit der RadSTRATEGIE verabschiedet. Als landesweites Radwegenetz ist vorgesehen, das RadNETZ bis zum Jahr 2030 flächendeckend auf den sogenannten "Zielstandard" gemäß den Qualitätsstandards für Radinfrastruktur des Landes Baden-Württemberg hin auszubauen. Die Umsetzung des RadNETZ erfolgt bislang nicht in der erwünschten Geschwindigkeit, weswegen in einer Reihe von Maßnahmen die Umsetzungsbeschleunigung erreicht werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. Umsetzungskataster
2023-1300
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“2.1 Ausgangslage und ausgeschriebene Leistung
Das RadNETZ Baden-Württemberg (im folgenden "RadNETZ") wurde auf Beschluss des Landeskabinetts und des...”
Kurze Beschreibung
2.1 Ausgangslage und ausgeschriebene Leistung
Das RadNETZ Baden-Württemberg (im folgenden "RadNETZ") wurde auf Beschluss des Landeskabinetts und des Ministerrats im Jahr 2016 zusammen mit der RadSTRATEGIE verabschiedet. Als landesweites Radwegenetz ist vorgesehen, das RadNETZ bis zum Jahr 2030 flächendeckend auf den sogenannten "Zielstandard" gemäß den Qualitätsstandards für Radinfrastruktur des Landes Baden-Württemberg hin auszubauen. Die Umsetzung des RadNETZ erfolgt bislang nicht in der erwünschten Geschwindigkeit, weswegen in einer Reihe von Maßnahmen die Umsetzungsbeschleunigung erreicht werden soll.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“2.1 Ausgangslage und ausgeschriebene Leistung
Das RadNETZ Baden-Württemberg (im folgenden "RadNETZ") wurde auf Beschluss des Landeskabinetts und des...”
Beschreibung der Beschaffung
2.1 Ausgangslage und ausgeschriebene Leistung
Das RadNETZ Baden-Württemberg (im folgenden "RadNETZ") wurde auf Beschluss des Landeskabinetts und des Ministerrats im Jahr 2016 zusammen mit der RadSTRATEGIE verabschiedet. Als landesweites Radwegenetz ist vorgesehen, das RadNETZ bis zum Jahr 2030 flächendeckend auf den sogenannten "Zielstandard" gemäß den Qualitätsstandards für Radinfrastruktur des Landes Baden-Württemberg hin auszubauen. Die Umsetzung des RadNETZ erfolgt bislang nicht in der erwünschten Geschwindigkeit, weswegen in einer Reihe von Maßnahmen die Umsetzungsbeschleunigung erreicht werden soll.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Erwartete Qualität anhand Sachkunde und Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 45
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Leistungsbeschreibung
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmer übertragen will. Die Subunternehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, beizulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen und Angaben über Personalstärken sowie vorhandene Qualifikationen zu machen. Gefordert wird explizit verkehrsplanerische Expertise, idealerweise mit Schwerpunkt im Radverkehr.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung quartalsweise. Der jeweilige Arbeitsfortschritt ist darzustellen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
2.4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung quartalsweise. Der jeweilige Arbeitsfortschritt ist darzustellen und das Leistungsdatum ist anzugeben. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den Auftraggeber auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Ab dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- die Informationsschreiben des Auftraggebers an die Bieter (falls erfolgt),
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2020).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-19
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet Der Auftrag soll im...”
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet Der Auftrag soll im Offenen Verfahren ausgeschrieben werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Mittwoch, 19.07.2023, 12:00 Uhr
in elektronischer Form bei der
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer vorliegen.
Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Montag, 10.07.2023, 12:00 Uhr
auf dem Portal von DTVP unter www.dtvp.de mit angegebener Nummer eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekanntgegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6UMJ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2023/S 116-362275 (2023-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschr. Umsetzungskataster
2023/1310
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4 000 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 116-362275
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BERNARD Gruppe ZT GmbH (DE)
Postanschrift: Josef-Felder-Straße 53
Postort: München
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 000 000 💰
“3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet Der Auftrag soll im...”
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet Der Auftrag soll im Offenen Verfahren ausgeschrieben werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6W2R
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 189-592803 (2023-09-27)