Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 7.2 zu entnehmen.
(a) Anzahl der Referenzen über einem Vertragswert von € 2 Mio. (max. 200 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio. positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio. eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio. ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio. erhält der Bewerber folgende Punkte:
4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte
(b) Anzahl der Referenzen im Bereich kritischer Infrastrukturen (max. 200 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen im Bereich kritischer Infrastrukturen eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen im Bereich kritischer Infrastrukturen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen im Bereich kritischer Infrastrukturen erhält der Bewerber folgende Punkte:
4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte
(c) Anzahl der Referenzen mit vergleichbarem Servicebestandteil (max. 200 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz mit einem vergleichbaren Servicebestandteil positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen mit einem vergleichbaren Servicebestandteil eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen mit einem vergleichbaren Servicebestandteil ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen mit einem vergleichbarem Servicebestandteil erhält der Bewerber folgende Punkte:
4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte
(d) Anzahl der Referenzen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (max. 200 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz mit einem Leistungsort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen mit einem Leistungsort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen mit einem Leistungsort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen mit einem Leistungsort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erhält der Bewerber folgende Punkte:
4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte
(e) Anzahl der Referenzen mit mehr als 50 ausgelieferten Baugruppen (max. 200 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz mit ausgelieferten Baugruppen positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen mit mehr als 50 ausgelieferten Baugruppen eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen mit mehr als 50 ausgelieferten Baugruppen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen mit mehr als 50 ausgelieferten Baugruppen erhält der Bewerber folgende Punkte:
4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte
Bewerberauswahl und Aufforderung zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase
Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage des ermittelten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – jene fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl über alle Referenzen aus.
Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Punkte addiert und ein Punktwert für jede Referenz gebildet. Anschließend werden die Punktwerte aller Referenzen zum Gesamtpunktwert addiert.
Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet die Anzahl der Referenzen, die das Kriterium (a) – „Anzahl eingereichter Referenzen mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio.“, erfüllen.
Ist auch diese Punktzahl gleich entscheidet die erreichte Punktzahl im jeweils nachfolgenden Kriterium in aufsteigender Reihenfolge der in Kap. 7.2 genannten Kriterien.
Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes und gleicher Anzahl der erreichten Punkte in allen in Kap. 7.2 genannten Kriterien gilt der Losentscheid.