Die Ausschreibung umfasst die Schulverpflegungsleistung an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in Sprockhövel sowie an der Schule Hiddinghausen und der Kämpenschule und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: • Durchführung der Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren • Abwicklung des Bestellsystems an den o. g. Schulen sowie Abwicklung des Abrechnungssystems mit den Essensteilnehmern an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule • Planung, Produktion und Zubereitung der Speisen für die Mittagsverpflegung an den vorgenannten Schulen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers • Transport der produzierten Speisen zu den vorgenannten Schulen inkl. Reinigung der benötigten Transportbehältnisse (Die Regenerierung und Ausgabe der Speisen erfolgt durch den Auftraggeber.) • Entsorgung der an den jeweiligen Schulen anfallenden Speisereste inkl. der Gestellung der erforderlichen Abfallbehälter gemäß den jeweils einschlägigen rechtlichen und hygienebezogenen Bestimmungen Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Kapitel 3 dargestellt.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Schulverpflegungsleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung umfasst die Schulverpflegungsleistung an der
Wilhelm-Kraft-Gesamtschule
in Sprockhövel sowie an der Schule Hiddinghausen und der Kämpenschule und besteht
im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
• Durchführung der Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren
• Abwicklung des Bestellsystems an den o. g. Schulen sowie Abwicklung des
Abrechnungssystems
mit den Essensteilnehmern an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule
• Planung, Produktion und Zubereitung der Speisen für die Mittagsverpflegung an den
vorgenannten Schulen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers
• Transport der produzierten Speisen zu den vorgenannten Schulen inkl. Reinigung der
benötigten Transportbehältnisse (Die Regenerierung und Ausgabe der Speisen erfolgt
durch den Auftraggeber.)
• Entsorgung der an den jeweiligen Schulen anfallenden Speisereste inkl. der Gestellung
der erforderlichen Abfallbehälter gemäß den jeweils einschlägigen rechtlichen und
hygienebezogenen Bestimmungen
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Kapitel 3 dargestellt.
Die Ausschreibung umfasst die Schulverpflegungsleistung an der
Wilhelm-Kraft-Gesamtschule
in Sprockhövel sowie an der Schule Hiddinghausen und der Kämpenschule und besteht
im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
• Durchführung der Mittagsverpflegung im Cook & Chill-Verfahren
• Abwicklung des Bestellsystems an den o. g. Schulen sowie Abwicklung des
Abrechnungssystems
mit den Essensteilnehmern an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule
• Planung, Produktion und Zubereitung der Speisen für die Mittagsverpflegung an den
vorgenannten Schulen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers
• Transport der produzierten Speisen zu den vorgenannten Schulen inkl. Reinigung der
benötigten Transportbehältnisse (Die Regenerierung und Ausgabe der Speisen erfolgt
durch den Auftraggeber.)
• Entsorgung der an den jeweiligen Schulen anfallenden Speisereste inkl. der Gestellung
der erforderlichen Abfallbehälter gemäß den jeweils einschlägigen rechtlichen und
hygienebezogenen Bestimmungen
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist in Kapitel 3 dargestellt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 10.26.049 L 020
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-02 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen sind ab dem 02.09.2026 (erster Schultag nach den Sommerferien 2026) bis zum En-de des Schuljahres 2027/2028 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2029) zu erbringen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, durch zweimalige Ausübung der Option den Vertrag jeweils um ein weiteres (Schul-)Jahr (bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2030) zu verlängern. Dazu ist der Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich in Kenntnis zu setzen. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen.
Die Leistungen sind ab dem 02.09.2026 (erster Schultag nach den Sommerferien 2026) bis zum En-de des Schuljahres 2027/2028 (letzter Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2029) zu erbringen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, durch zweimalige Ausübung der Option den Vertrag jeweils um ein weiteres (Schul-)Jahr (bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien im Jahr 2030) zu verlängern. Dazu ist der Auftragnehmer bis spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich in Kenntnis zu setzen. Notwendige Vorbereitungen zur Leistungserbringung können nach der Zuschlagserteilung beginnen.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 47,37 % = 45 von insgesamt 95 Punkten
Unterkriterium B.1 „Zusatzzertifizierung ‚Nachhaltige Verpflegung‘“ 5
Unterkriterium B.2 „Speisenplanung“ 10
Unterkriterium B.3 Anteil der Bio-Produkte 20
Unterkriterium B.4 Lebensmittelsicherheit 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in
Sprockhövel, Schule Hiddinghausen, Kämpenschule Witten
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-29 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-29 09:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der
Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung (Formular E2 531 EU-EN) aller Mitglieder in Textform abzugeben in der alle Mitglieder der
Gemeinschaft aufgeführt sind, die gemeinsame Haftung bestätigt wird und ein für die Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung sowie die Entgegennahme von Zahlungen rechtsverbindlich bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist sowie die vorgesehenen Teilleistungen benannt werden.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit möglich und damit zumutbar – die hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmer in seinem Angebot benennen (Formular E3 533 EU-EN). Die Vergabestelle kann vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt vom Bieter den Nachweis verlangen, dass ihm die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom
Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Eignungsleihe (nach § 47 VgV): Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Angebot benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular E4 534 EU-EN bzw. auf Verlangen Verpflichtungserklärung) sowie dass diese Unternehmen geeignet sind. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. In diesem Fall ist die Haftungserklärung bei Angebotsabgabe vom
Eignungsleiher unterschrieben einzureichen (siehe Bewerbungsbedingungen).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen beigefügt werden. (E5 Eigenerklärung zur Eignung). Erforderlich ist eine Mindestdeckungssumme (je Schadensfall) von
1.000.000 € für Sachschäden und 1.000.000 € für Personenschäden sowie 200.000 € für Vermögensschäden. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Betriebshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist zum einen eine Bescheinigung über die aktuell versicherten Risiken inkl. Deckungssummen und ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und
Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaftsmitglieder über einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsunternehmens sowie der Versicherungshöhen beigefügt werden. (E5 Eigenerklärung zur Eignung). Erforderlich ist eine Mindestdeckungssumme (je Schadensfall) von
1.000.000 € für Sachschäden und 1.000.000 € für Personenschäden sowie 200.000 € für Vermögensschäden. Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Betriebshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist zum einen eine Bescheinigung über die aktuell versicherten Risiken inkl. Deckungssummen und ergänzend eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und
Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung eines Versicherungsnachweises vor Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 bis 2025) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über den Umsatz mit Verpflegungsleistungen für Schulen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 bis 2025) für jedes einzelne
dieser Geschäftsjahre.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über den Umsatz mit Verpflegungsleistungen für Schulen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 bis 2025) für jedes einzelne
dieser Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Zubereitung von durchschnittlich mindestens 600 Schulessen (Hauptgerichten) pro Woche im Rahmen der Mittagsverpflegung
im Cook & Chill-Verfahren zu benennen für mindestens zwei (Schul-)Jahre in den Jahren 2023 bis 2025 (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Sollten noch keine Referenzen vorliegen (Newcomer), sind folgende Nachweise einzureichen:
- Zertifizierung nach ISO 22000, HACCP oder ähnliche Lebensmittelsicherheitsstandards,
- Technische Datenblätter und Zertifikate der verwendeten Anlagen
(Eigenerklärung siehe E7).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Zubereitung von durchschnittlich mindestens 600 Schulessen (Hauptgerichten) pro Woche im Rahmen der Mittagsverpflegung
im Cook & Chill-Verfahren zu benennen für mindestens zwei (Schul-)Jahre in den Jahren 2023 bis 2025 (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Sollten noch keine Referenzen vorliegen (Newcomer), sind folgende Nachweise einzureichen:
- Zertifizierung nach ISO 22000, HACCP oder ähnliche Lebensmittelsicherheitsstandards,
- Technische Datenblätter und Zertifikate der verwendeten Anlagen
(Eigenerklärung siehe E7).
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder
• gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise.
(Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV).
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder
• gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (Datei E1) mit seinem Angebot einzureichen bzw. – falls ein Ausschlussgrund vorliegt - eine entsprechende Eigenerklärung sowie Nachweis(e) von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB entsprechend der in Datei E1 aufgeführten Hinweise.
(Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss).
Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VgV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ennepe-Ruhr-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 059540024024-31002-04
Postanschrift: Hauptstr. 92
Postleitzahl: 58332
Postort: Schwelm
Region: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@en-kreis.de📧
Telefon: 0233693 2004-2008📞
URL: http://www.enkreis.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18812711🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E18812711🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: 0251 411-1691📞
Fax: 0251 411-2165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 101-365385 (2026-05-26)