Austausch von Rauchmeldern nach DIN 14675 nach 8 Jahren. in verschiedenen Gebäuden der Stadt Solingen. Die vergabe erfolgt in 2 Losen:
Los 1 Fabrikat Esser, ca. 2.300 Melder
Los 2: Fabrikat Notifier, ca. 330 Melder
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Austausch Rauchmelder 2023
V23/23-2/202
Produkte/Dienstleistungen: Installation (außer Software)📦
Kurze Beschreibung:
“Austausch von Rauchmeldern nach DIN 14675 nach 8 Jahren. in verschiedenen Gebäuden der Stadt Solingen. Die vergabe erfolgt in 2 Losen:
Los 1 Fabrikat Esser,...”
Kurze Beschreibung
Austausch von Rauchmeldern nach DIN 14675 nach 8 Jahren. in verschiedenen Gebäuden der Stadt Solingen. Die vergabe erfolgt in 2 Losen:
Los 1 Fabrikat Esser, ca. 2.300 Melder
Los 2: Fabrikat Notifier, ca. 330 Melder
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Austausch Rauchmelder 2023
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Brandmeldeanlagen📦
Ort der Leistung: Solingen, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Austausch von Rauchmeldern Fabrikat Esser
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Auftragsbeginn: unverzüglich nach Auftragsvergabe
Die Leistung ist bis 12/2023 fertigzustellen”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Austausch Rauchmelder 2023 Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Austausch von Rauchmeldern Fabrikat Notifier
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 3 Jahre sowie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 3 Jahre sowie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz, Erklärung gemäß § 22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Nachweis über die Zertifizierung als Fachfirma für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
Nachweis über die Anerkennung als Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen für die ausgeschriebenen Hersteller.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß VOL/B
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-29
10:00 📅
“Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an...”
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.