Die MÜNCHENSTIFT GmbH plant im Münchner Westen die Errichtung eines Seniorinnen- und Seniorenwohn- und Pflegeheims mit einer Geschossfläche BGF von ca. 18.500 qm und insgesamt 230 Wohn- und Pflegeplätzen (202 Pflegeplätze + 28 Wohnplätzen WmS). Das Grundstück liegt an der Franz-Nißl-Straße im Stadtbezirk 23, Allach – Untermenzing. Das Baugebiet weist eine Größe von ca. 8.100 qm auf. Es liegt derzeit brach bzw. wird als landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet. Das Gelände ist nahezu vollständig eben. Die direkte Umgebung des Baugebietes ist überwiegend durch 2–3-geschossige Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geprägt, südöstlich des Gebietes findet sich Richtung Bahntrasse aber auch großflächige Gewerbenutzung. Im Westen schließt eine freie, landwirtschaftlich genutzte Fläche an, die sich weit Richtung Würmtal erstreckt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Aufzügen
Referenznummer: FNS-402-2
Kurze Beschreibung:
Die MÜNCHENSTIFT GmbH plant im Münchner Westen die Errichtung eines Seniorinnen- und Seniorenwohn- und Pflegeheims mit einer Geschossfläche BGF von ca. 18.500 qm und insgesamt 230 Wohn- und Pflegeplätzen (202 Pflegeplätze + 28 Wohnplätzen WmS). Das Grundstück liegt an der Franz-Nißl-Straße im Stadtbezirk 23, Allach – Untermenzing.
Das Baugebiet weist eine Größe von ca. 8.100 qm auf. Es liegt derzeit brach bzw. wird als landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet. Das Gelände ist nahezu vollständig eben. Die direkte Umgebung des Baugebietes ist überwiegend durch 2–3-geschossige Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geprägt, südöstlich des Gebietes findet sich Richtung Bahntrasse aber auch großflächige Gewerbenutzung. Im Westen schließt eine freie, landwirtschaftlich genutzte Fläche an, die sich weit Richtung Würmtal erstreckt.
Die MÜNCHENSTIFT GmbH plant im Münchner Westen die Errichtung eines Seniorinnen- und Seniorenwohn- und Pflegeheims mit einer Geschossfläche BGF von ca. 18.500 qm und insgesamt 230 Wohn- und Pflegeplätzen (202 Pflegeplätze + 28 Wohnplätzen WmS). Das Grundstück liegt an der Franz-Nißl-Straße im Stadtbezirk 23, Allach – Untermenzing.
Das Baugebiet weist eine Größe von ca. 8.100 qm auf. Es liegt derzeit brach bzw. wird als landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet. Das Gelände ist nahezu vollständig eben. Die direkte Umgebung des Baugebietes ist überwiegend durch 2–3-geschossige Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geprägt, südöstlich des Gebietes findet sich Richtung Bahntrasse aber auch großflächige Gewerbenutzung. Im Westen schließt eine freie, landwirtschaftlich genutzte Fläche an, die sich weit Richtung Würmtal erstreckt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Aufzügen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Beginn der Leistungen:
- innerhalb von 12 WT nach Aufforderung, § 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B/ vsl. Zugang der Aufforderung: 01.12.2023
- Beginn Werk- und Montageplanung: direkt nach Beauftragung
weitere Zwischenfristen:
Fertigstellung in AT nach Baubeginn:
Montageende der Aufzugsanlagen: 375 AT;
TÜV-Abnahme der Aufzugsanlagen: 438 AT;
Lieferung der Einbauteile für Rohbauarbeiten: 17 AT nach Beauftragung
- innerhalb von 12 WT nach Aufforderung, § 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B/ vsl. Zugang der Aufforderung: 01.12.2023
- Beginn Werk- und Montageplanung: direkt nach Beauftragung
weitere Zwischenfristen:
Fertigstellung in AT nach Baubeginn:
Montageende der Aufzugsanlagen: 375 AT;
TÜV-Abnahme der Aufzugsanlagen: 438 AT;
Lieferung der Einbauteile für Rohbauarbeiten: 17 AT nach Beauftragung
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die MÜNCHENSTIFT GmbH plant im Münchner Westen die Errichtung eines Seniorinnen- und Seniorenwohn- und Pflegeheims mit einer Geschossfläche BGF von ca. 18.500 qm und insgesamt 230 Wohn- und Pflegeplätzen (202 Pflegeplätze + 28 Wohnplätzen WmS). Das Grundstück liegt an der Franz-Nißl-Straße im Stadtbezirk 23, Allach – Untermenzing.
Die MÜNCHENSTIFT GmbH plant im Münchner Westen die Errichtung eines Seniorinnen- und Seniorenwohn- und Pflegeheims mit einer Geschossfläche BGF von ca. 18.500 qm und insgesamt 230 Wohn- und Pflegeplätzen (202 Pflegeplätze + 28 Wohnplätzen WmS). Das Grundstück liegt an der Franz-Nißl-Straße im Stadtbezirk 23, Allach – Untermenzing.
Das Baugebiet weist eine Größe von ca. 8.100 qm auf. Es liegt derzeit brach bzw. wird als landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet. Das Gelände ist nahezu vollständig eben. Die direkte Umgebung des Baugebietes ist überwiegend durch 2–3-geschossige Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geprägt, südöstlich des Gebietes findet sich Richtung Bahntrasse aber auch großflächige Gewerbenutzung. Im Westen schließt eine freie, landwirtschaftlich genutzte Fläche an, die sich weit Richtung Würmtal erstreckt.
Das Baugebiet weist eine Größe von ca. 8.100 qm auf. Es liegt derzeit brach bzw. wird als landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet. Das Gelände ist nahezu vollständig eben. Die direkte Umgebung des Baugebietes ist überwiegend durch 2–3-geschossige Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten geprägt, südöstlich des Gebietes findet sich Richtung Bahntrasse aber auch großflächige Gewerbenutzung. Im Westen schließt eine freie, landwirtschaftlich genutzte Fläche an, die sich weit Richtung Würmtal erstreckt.
1 Stück Autoaufzug
Dauer: 375 Tage
Zusätzliche Informationen:
Beginn der Leistungen:
- innerhalb von 12 WT nach Aufforderung, § 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B/ vsl. Zugang der Aufforderung: 01.12.2023
- Beginn Werk- und Montageplanung: direkt nach Beauftragung
weitere Zwischenfristen:
Fertigstellung in AT nach Baubeginn:
Montageende der Aufzugsanlagen: 375 AT;
TÜV-Abnahme der Aufzugsanlagen: 438 AT;
Lieferung der Einbauteile für Rohbauarbeiten: 17 AT nach Beauftragung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München-Allach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes;
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben so wieder Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mindeststandards: zu Punkt III.1.3.a.: Es sind mind. 3 Referenznachweise vorzulegen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-0📞
Fax: +49 892176-2914 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Münchenstift GmbH
Postanschrift: Kirchseeoner Str. 3
Postleitzahl: 81669
Quelle: OJS 2023/S 188-585402 (2023-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Autoaufzug
Referenznummer: FNS-402-2
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 177271.92 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: FNS-402-2
Beschreibung der Beschaffung: 1 Stück Autoaufzug
Art des Vertrags: Bauleistung
Postleitzahl: 80999
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 375 Tage Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-27 📅
Titel: Autoaufzug
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 177271.92 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: BAVARIA Lifttechnik GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BAVARIA Lifttechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE351716739
Postanschrift: Münchener Straße 116
Postleitzahl: 85435
Postort: Erding
Region: Erding
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bavaria-lifttechnik.de📧
Telefon: 000📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Münchenstift GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE190458405
Postanschrift: Kirchseeoner Str. 3
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bau@muenchenstift.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.muenchenstift.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 585402-2023
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 242-762914 (2023-12-14)