Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Backwaren und abgepackten Salaten in vier (4) Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit je einem (1) Unternehmen je Los. Grundlaufzeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 mit Option auf 3-malige Verlängerung um je ein (1) weiteres Jahr bis max. 31.08.2027; 6-monatige Kündigungsfrist, ansonsten automatische Verlängerung. Der Vertrag je Los endet spätestens am 31.08.2027 bzw. wenn die folgende Maximalauftragssumme je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist: Los 1: EUR 187.000,00 netto Los 2: EUR 57.000,00 netto Los 3: EUR 742.000,00 netto Los 4: EUR 69.000,00 netto Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen pro Jahr ist möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Backwaren
Referenznummer: Verg_EU-023_23
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Backwaren und abgepackten Salaten in vier (4) Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit je einem (1) Unternehmen je Los.
Grundlaufzeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 mit Option auf 3-malige Verlängerung um je ein (1) weiteres Jahr bis max. 31.08.2027; 6-monatige Kündigungsfrist, ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet spätestens am 31.08.2027 bzw. wenn die folgende Maximalauftragssumme je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist:
Los 1: EUR 187.000,00 netto
Los 2: EUR 57.000,00 netto
Los 3: EUR 742.000,00 netto
Los 4: EUR 69.000,00 netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen pro Jahr ist möglich.
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Backwaren und abgepackten Salaten in vier (4) Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit je einem (1) Unternehmen je Los.
Grundlaufzeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 mit Option auf 3-malige Verlängerung um je ein (1) weiteres Jahr bis max. 31.08.2027; 6-monatige Kündigungsfrist, ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet spätestens am 31.08.2027 bzw. wenn die folgende Maximalauftragssumme je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist:
Los 1: EUR 187.000,00 netto
Los 2: EUR 57.000,00 netto
Los 3: EUR 742.000,00 netto
Los 4: EUR 69.000,00 netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen pro Jahr ist möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Backwaren📦
Zusätzlicher CPV-Code: Backwaren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Rosenheim, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-02 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 105-329478
ABl. S-Ausgabe: 105
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Backwaren und abgepackten Salaten in vier (4) Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit je einem (1) Unternehmen je Los.
Grundlaufzeit vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 mit Option auf 3-malige Verlängerung um je ein (1) weiteres Jahr bis max. 31.08.2027; 6-monatige Kündigungsfrist, ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet spätestens am 31.08.2027 bzw. wenn die folgende Maximalauftragssumme je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist:
Los 1: EUR 187.000,00 netto
Los 2: EUR 57.000,00 netto
Los 3: EUR 742.000,00 netto
Los 4: EUR 69.000,00 netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen pro Jahr ist möglich.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Cateringartikel
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Cateringartikel (Los 1). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) Unternehmen.
Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2027 bzw. wenn die folgende Maximalauftragssumme erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist:
Beschreibung der Verlängerungen: Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; max. bis 31.08.2027
Bezeichnung des Loses: Los 2: Rosenheim
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Backwaren Rosenheim (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) Unternehmen.
Bezeichnung des Loses: Los 3: München, Garching, Freising
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Backwaren München, Garching und Freising (Los 3). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) Unternehmen.
Bezeichnung des Loses: Los 4: abgepackte Salate
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit abgepackten Salaten (Los 4). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem (1) Unternehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Rosenheim
München und Umgebung, Freising
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung –
Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden je 5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen sind dem Studierendenwerk München Oberbayern auf Verlangen vorzulegen.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer
Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu
vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden je 5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen sind dem Studierendenwerk München Oberbayern auf Verlangen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2023/S 105-329478 (2023-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Geröstete Brot- und Backwaren📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 8938196123📞