Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Pflege der im Stadtgebiet Gelsenkirchen vorhandenen Bankett- und Grabengrasflächen im Straßenbegleitgrün. Hierbei sind sowohl ebene und leicht geneigte Bankettgrasflächen als auch Grabengrasflächen mit einer Neigung von mehr als 1:2 fachgerecht zu pflegen. - Pos. 1: ca. 30.480,60 m² - 3- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 2: ca. 199.886,70 m² - 2- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 3: ca. 162.720,66 m² - 1- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen und auf geneigten Flächen mit einer Neigung über 1:2 (ca. 50 % der Fläche) Die Grundlaufzeit beträgt 01.04.2027 bis 31.12.2023. Es bestehen drei Verlängerungsoptionen um jeweils zwölf Monate, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030 ergibt.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen
Referenznummer: SP26102201GD
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Pflege der im Stadtgebiet Gelsenkirchen vorhandenen Bankett- und Grabengrasflächen im Straßenbegleitgrün. Hierbei sind sowohl ebene und leicht geneigte Bankettgrasflächen als auch Grabengrasflächen mit einer Neigung von mehr als 1:2 fachgerecht zu pflegen. - Pos. 1: ca. 30.480,60 m² - 3- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 2: ca. 199.886,70 m² - 2- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 3: ca. 162.720,66 m² - 1- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen und auf geneigten Flächen mit einer Neigung über 1:2 (ca. 50 % der Fläche) Die Grundlaufzeit beträgt 01.04.2027 bis 31.12.2023. Es bestehen drei Verlängerungsoptionen um jeweils zwölf Monate, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030 ergibt.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Pflege der im Stadtgebiet Gelsenkirchen vorhandenen Bankett- und Grabengrasflächen im Straßenbegleitgrün. Hierbei sind sowohl ebene und leicht geneigte Bankettgrasflächen als auch Grabengrasflächen mit einer Neigung von mehr als 1:2 fachgerecht zu pflegen. - Pos. 1: ca. 30.480,60 m² - 3- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 2: ca. 199.886,70 m² - 2- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 3: ca. 162.720,66 m² - 1- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen und auf geneigten Flächen mit einer Neigung über 1:2 (ca. 50 % der Fläche) Die Grundlaufzeit beträgt 01.04.2027 bis 31.12.2023. Es bestehen drei Verlängerungsoptionen um jeweils zwölf Monate, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030 ergibt.
Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen gemäß den Pflegeterminen. Die einzelnen Bankett-/ Grabenflächen befinden sich verteilt im kompletten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Aufmaße der einzelnen Flächen liegen der Bauüberwachung vor. Die Flächengrößen können bis zu 10 % abweichen. Für neue/ geänderte Flächen ist ein entsprechendes Aufmaß unmittelbar nach dem ersten Schnitt mit der Bauüberwachung anzufertigen. Für die Aufmaße ist der Ansprechpartner auf dem angegebenen Betriebshof abzuholen und dort wieder zu entlassen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Aufgrund der unterschiedlichsten Örtlichkeiten und Flächenzuschnitte können diese bei Bedarf mit der Bauüberwachung, nach Terminabsprache besichtigt werden. Für die Pflegegänge auf den Bankettstreifen und Gräben werden von Mitte April bis November max. drei Ausführungsintervalle vorgegeben. Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden. Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauüberwachung in den Pflegebetrieben. Die zu mähenden Flächen im Straßenbegleitgrün sind überwiegend mit Großgeräten mit einem Auslegemähwerk von bis zu 6,50 m Reichweite) zu bearbeiten. Lagerflächen für Materialien und Maschinen sind nicht vorhanden. Das Mähgut darf auf der bearbeiteten Fläche verbleiben, darf jedoch nicht in Haufen liegen bleiben, sondern muss so ausreichend verteilt werden, dass die Fläche ungehindert/unbeschädigt wachsen kann. Dieses wird nach dem ersten Mähgang eines jeden Jahres von der Bauüberwachung überprüft. Auftretende Verunreinigungen auf Fahrbahnen, Bürgersteigen und Fahrradwegen sind umgehend zu beseitigen. Vor der Rasenmahd ist von den Flächen sämtlicher Unrat, sowie Steine, etc. zu entfernen, damit der Unrat nicht übermäht und zerkleinert wird. Anfallende Schäden am Mähgerät werden seitens des Auftraggebers nicht übernommen. Verschmutzungen auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Arbeiten verursacht werden, sind umgehend auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Die Gehwege und Straßen müssen während der Pflegearbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Die Benutzung muss für den Straßenverkehr jederzeit möglich sein.
Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen gemäß den Pflegeterminen. Die einzelnen Bankett-/ Grabenflächen befinden sich verteilt im kompletten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Aufmaße der einzelnen Flächen liegen der Bauüberwachung vor. Die Flächengrößen können bis zu 10 % abweichen. Für neue/ geänderte Flächen ist ein entsprechendes Aufmaß unmittelbar nach dem ersten Schnitt mit der Bauüberwachung anzufertigen. Für die Aufmaße ist der Ansprechpartner auf dem angegebenen Betriebshof abzuholen und dort wieder zu entlassen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Aufgrund der unterschiedlichsten Örtlichkeiten und Flächenzuschnitte können diese bei Bedarf mit der Bauüberwachung, nach Terminabsprache besichtigt werden. Für die Pflegegänge auf den Bankettstreifen und Gräben werden von Mitte April bis November max. drei Ausführungsintervalle vorgegeben. Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden. Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauüberwachung in den Pflegebetrieben. Die zu mähenden Flächen im Straßenbegleitgrün sind überwiegend mit Großgeräten mit einem Auslegemähwerk von bis zu 6,50 m Reichweite) zu bearbeiten. Lagerflächen für Materialien und Maschinen sind nicht vorhanden. Das Mähgut darf auf der bearbeiteten Fläche verbleiben, darf jedoch nicht in Haufen liegen bleiben, sondern muss so ausreichend verteilt werden, dass die Fläche ungehindert/unbeschädigt wachsen kann. Dieses wird nach dem ersten Mähgang eines jeden Jahres von der Bauüberwachung überprüft. Auftretende Verunreinigungen auf Fahrbahnen, Bürgersteigen und Fahrradwegen sind umgehend zu beseitigen. Vor der Rasenmahd ist von den Flächen sämtlicher Unrat, sowie Steine, etc. zu entfernen, damit der Unrat nicht übermäht und zerkleinert wird. Anfallende Schäden am Mähgerät werden seitens des Auftraggebers nicht übernommen. Verschmutzungen auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Arbeiten verursacht werden, sind umgehend auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Die Gehwege und Straßen müssen während der Pflegearbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Die Benutzung muss für den Straßenverkehr jederzeit möglich sein.
Stadt: Gelsenkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2031
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, längstens jedoch bis zum 31.12.2030. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf eines Kalenderjahres mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Ort des Eröffnungstermins: elektronisch
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Mindestdeckungssumme von - 5.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden, und daraus resultierende Folgeschäden* Die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formularsatz "Auszufüllende Formulare und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Mindestdeckungssumme von - 5.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden, und daraus resultierende Folgeschäden* Die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formularsatz "Auszufüllende Formulare und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzliste - mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren; vergleichbar sind Leistungen, welche die Übernahme und Entsorgung derselben oder einer gleichartigen Abfallart in ähnlicher Größenordnung umfassen* Die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formularsatz "Auszufüllende Formulare und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste - mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren; vergleichbar sind Leistungen, welche die Übernahme und Entsorgung derselben oder einer gleichartigen Abfallart in ähnlicher Größenordnung umfassen* Die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formularsatz "Auszufüllende Formulare und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
f) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** g) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
f) Ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen** g) Ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen** ** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 207-739426 (2026-10-23)