BASF-KVT, Modul 50, Y109 - Büro- und Sozialgebäude in Modulbauweise
BASF SE
Gründungs-, Rohbau, Stahlbetonbau- und Stahlbauarbeiten im Kombi Terminal Ludwigshafen
DeadlineDeadline 2026-07-24
Wer?- • BASF SE
- • Bauarbeiten für Geschäftsbauten › Bau von Bürogebäuden
- • Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen › Installation von Sanitäreinrichtungen
- • Installation von Elektroanlagen › Elektroinstallationsarbeiten
- • Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen › Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
- • Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen › Brandschutz-Installationsarbeiten
- • Mit dem Transportwesen verbundene Gebäude › Bauarbeiten für Gebäude in Verbindung mit dem Eisenbahngüterverkehr
- • Hamburg › Hamburg
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Rheinhessen-Pfalz › Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-05-13 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BASF-KVT, Modul 50, Y109 - Büro- und Sozialgebäude in Modulbauweise
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Y109 - Büro- und Sozialgebäude
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Beschreibung
Postleitzahl: 67056
Stadt: Ludwigshafen
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-07-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: keine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Basf se
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Carl-Bosch-Straße 38
Postleitzahl: 67056
Postort: Ludwigshafen am Rhein
Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: steffen.maier@basf.com 📧
Telefon: +49 621 6074576 📞
URL: https://www.basf.com 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19225458 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E19225458 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499-0 📞
Fax: +49 228 9499-163 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 094-338348 (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BASF-KVT, Modul 50, Y109 - Büro- und Sozialgebäude in Modulbauweise
Referenznummer:
VP06 - KVT Module 50
Kurze Beschreibung:
Gründungs-, Rohbau, Stahlbetonbau- und Stahlbauarbeiten im Kombi Terminal Ludwigshafen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 VP06
Titel: Y109 - Büro- und Sozialgebäude
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Errichtung eines zweigeschossigen Büro- und Sozialgebäudes in Modulbauweise inkl. Innenausbau (Elektro-, IT- und Sanitärausstattung) auf der Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung.
Die Abmessungen des Gebäudes sind ca. Länge/Breite/Höhe: 18,50 m/14,75 m/7,00 m.
Die Gründung (Fundamentplatte) wird vom AG beigestellt.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Beschreibung
Postleitzahl: 67056
Stadt: Ludwigshafen
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-07-24 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: keine
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zusätzliche Bonitätsauskunft
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Unternehmen, die auch wirtschaftlich leistungsfähig sind. Als Nachweis muss der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab Auftragsbekanntmachung) Bonitätsauskunft einer anerkannten
Ratingagentur (Creditreform Germany, KSV oder vergleichbar) vorlegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Referenzen
Der Bieter muss über mindestens drei geeignete Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen jeweils zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Als Nachweis muss der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Eigenerklärung mit aussagekräftigen Angaben zu den Referenzprojekten vorlegen, anhand der der Auftraggeber prüfen kann, ob die Referenzen die gestellten Anforderungen erfüllen (z. B. durch
die auf Formblatt 124 genannte Referenzliste).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu Arbeitskräften
Der Bieter erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl gelangt, gibt er mit seinem Angebot die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
an.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Mindestumsatz
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich einen Gesamtumsatz von mindestens EUR 1.000.000,00 (netto) mit der Erbringung dem Auftragsgegenstand vergleichbarer Leistungen erzielt haben.
Als Nachweis muss der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den Umsätzen vorlegen (z. B. durch Eintragung auf Formblatt 124).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung bezüglich Vorliegen von Handelsregistereintragung, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte), Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer.
Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, wird er zur Bestätigung seiner Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Versicherungsschutz
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von jeweils EUR 5 Mio. für Sach- und Personenschäden, 2fach maximiert pro Versicherungsjahr, verfügen.
Als Nachweis muss der Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine entsprechende Versicherungsbestätigung oder eine Eigenerklärung vorlegen, wonach sich der Bieter verpflichtet, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und das
Vorliegen der Versicherung dem Auftraggeber umgehend nachzuweisen.
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Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Der Bieter erklärt, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen in Liquidation befindet oder nicht.
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Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Der Bieter erklärt, ob für sein Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1-4, 6 VOB/A vorliegen bzw. ob sein Unternehmen in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist bzw. ob Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern, falls ihm von den zuständigen Stellen Zugang gewährt wird.
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Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Der Bieter erklärt, ob er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach
§ 48b EStG vorlegen.
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Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung des Bieters, ob sein Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird er eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
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Mindestanforderung: LTI-Rate / Sicherheitskonzept
Der Bieter muss in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) über eine LTI-Rate von kleiner gleich 0,43 LTI/200.000 Arbeitsstunden verfügt haben. Dabei meint ein LTI (Lost Time Injury) einen Arbeitsunfall mit mindestens einem Ausfalltag.
Lag die LTI-Rate des Bieters in einem oder mehreren der letzten drei Kalenderjahre über 0,43, muss der Bieter in einem Sicherheitskonzept erläutern, wie bzw. mit welchen Maßnahmen/Methoden er (trotz Überschreitung der LTI-Rate von 0,43 LTI/200.000 Arbeitsstunden
in der Vergangenheit) im Fall einer Beauftragung sicherstellt, dass bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Arbeitsunfälle effektiv vermieden werden können. Der Auftraggeber bewertet das hierzu vom Bieter eingereichte Sicherheitskonzept. Er schließt das Angebot des Bieters aus, wenn er zu dem Ergebnis gelangt, dass das Sicherheitskonzept nicht nachvollziehbar und überzeugend dazu führt, dass bei der Erbringung des ausgeschriebenen Auftrags Arbeitsunfälle effektiv vermieden werden können.
Als Nachweis muss der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur LTI-Rate abgeben (Formblatt „Angaben Sicherheit und Qualifikation“).
Nur falls seine LTI-Rate in einem oder mehreren der letzten drei Jahre über 0,43 lag, muss der Bieter neben der Eigenerklärung zur LTI-Rate (Formblatt „Angaben Sicherheit und Qualifikation“) zudem ein Sicherheitskonzept vorlegen. Ergänzender Hinweis des Auftraggebers: Die Eigenerklärung zur LTI-Rate bzw. das Sicherheitskonzept muss der Bieter für das eigene Unternehmen (im Falle einer Bietergemeinschaft: alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln) sowie für alle von ihm eingesetzten Nachunternehmer mit dem Angebot vorlegen. Für bei Angebotsabgabe noch nicht namentlich und erst später auf Verlangen des Auftraggebers benannte Nachunternehmer ist die entsprechende LTI-Rate, das Sicherheitskonzept und die ausgefüllte Anlage mit der Benennung des Nachunternehmers nachzureichen.
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Mindestanforderung: Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014
Der Bieter, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung auf dem Formblatt „Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014“ vorlegen.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen
Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das…
… Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
… Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Basf se
Nationale Registrierungsnummer:
HRB6000
Postanschrift: Carl-Bosch-Straße 38
Postleitzahl: 67056
Postort: Ludwigshafen am Rhein
Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: steffen.maier@basf.com 📧
Telefon: +49 621 6074576 📞
URL: https://www.basf.com 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19225458 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E19225458 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499-0 📞
Fax: +49 228 9499-163 📠
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen
mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 094-338348 (2026-05-13)
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