Auftragsbekanntmachung (2023-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stahlbetonarbeiten
Referenznummer: 2023-0003-692-10
Kurze Beschreibung:
“Bauleistungen für die Errichtung von stationären Verschlusseinrichtungen an bestehenden Tunnelportalen der Kölner Stadtbahn,” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stahlbetonarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦 Ort der Leistung
NUTS region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-25 📅
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 184-576913
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
“Hinweis zu Ziffer II.1.6: Bei dem Auftrag handelt es sich um ein Los eines Gesamtprojektes. Die Generalunternehmerleistungen für vier weitere...”
Hinweis zu Ziffer II.1.6: Bei dem Auftrag handelt es sich um ein Los eines Gesamtprojektes. Die Generalunternehmerleistungen für vier weitere Hochwasser-Verschlusstore werden in einem gesonderten Vergabeverfahren, voraussichtlich im Jahr 2027 ausgeschrieben.
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Quelle: OJS 2023/S 184-576913 (2023-09-20)
Ergänzende Angaben (2023-10-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2023-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen für die Vergabeeinheit 01 (Rampe 1, 5, 6 und 3)
Kurze Beschreibung:
“Bauleistungen für die Errichtung von stationären Verschlusseinrichtungen an bestehenden Tunnelportalen der Kölner Stadtbahn, \nVergabeeinheit 01,\nRampe 1 -...”
Kurze Beschreibung
Bauleistungen für die Errichtung von stationären Verschlusseinrichtungen an bestehenden Tunnelportalen der Kölner Stadtbahn, \nVergabeeinheit 01,\nRampe 1 - Perlengraben,\nRampe 5 - Mindener Str.,\nRampe 6 - Deutz-Kalker-Str.,\nRampe 3 - Amsterdamer Str.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 13 530 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Um den Fahrbetrieb der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) bei Hochwasser möglichst lange aufrecht zu erhalten, sind an vier Tunnelportalen im Kölner Stadtgebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Um den Fahrbetrieb der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) bei Hochwasser möglichst lange aufrecht zu erhalten, sind an vier Tunnelportalen im Kölner Stadtgebiet schnell schließende sichere stationäre Hochwasserverschlüsse einzubauen, die im Falle eines Hochwassers ein Volllaufen des unterirdischen Tunnels und der Betriebstechnik verhindern und eine zeitnahe Wiederaufnahme des Stadtbahnbetriebs ermöglichen. Erforderlich sind hierfür insbesondere Leistungen in den Bereichen Massivbau (insbesondere Betonsanierung), Stahlwasserbau und Elektro- und Maschinentechnik. \n\nGegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Tunnelportale am Perlengraben, an der Mindener Straße, an der Deutz-Kalker-Straße und an der Amsterdamer Straße; die Bezeichnung und die exakte Lage der Rampen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.\n\nDie Umsetzung der Hochwasserschutzsysteme erfolgt mittels zwei Tortypen, die je nach Rampe unterschiedlich auszuführen sind. So ist aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen an der Amsterdamer Straße ein Doppelflügelschlagtor einzubauen, während die anderen drei Rampen mit Klapptoren mit Elektrohubzylinder (EHZ) ausgerüstet werden. An drei Tunnelportalen (Klapptore und EHZ) ist zudem eine architektonische Gestaltung der oberirdischen Konstruktion mit auszuführen, um diese harmonisch in das Stadtbild zu integrieren.\n\nAufgrund der geringsten Störungen des Betriebes der Bahn ist die Errichtung und Montage eines Verschlusssystems nach Abstimmung mit dem Betreiber pro Jahr erforderlich, sodass das Verschlusssystem am Perlengraben im Jahr 2025, das Verschlusssystem an der Mindener Straße im Jahr 2026, das Verschlusssystem an der Deutz-Kalker-Straße im Jahr 2027 und das Verschlusssystem an der Amsterdamer Straße im Jahr 2028 zu errichten sind. \nAufgrund der Notwendigkeit von Arbeiten im Gleisbereich, ist eine Beachtung der Vorgaben und Sperrzeiten der KVB bei der Ausführung unerlässlich. Während der Sperrzeiten sind die Tätigkeiten in Gänze auszuführen. Da es sich bei den betroffenen KVB-Linien um zentral wichtige Verkehrsachsen in Köln handelt, sind die diversen Sperrzeiten auf das Notwendigste minimiert. Nicht betriebsbeeinflussende Arbeiten können unter Betrieb (Typ 1) ausgeführt werden. Es können nach Genehmigung kurzzeitige Arbeiten (circa 2 Stunden) unter Einhaltung der dafür geltenden Vorschriften in den nächtlichen Betriebspausen der KVB (Typ 2) erfolgen. Arbeiten, die eine vollständige Sperrung des Stadtbahnbetrieb auf der/den jeweiligen Linien erfordern (Typ 3), dürfen ausschließlich in den Schulferien des jeweiligen Jahres, das heißt, während der 2 Wochen Osterferien, 6 Wochen Sommerferien und 2 Wochen Herbstferien durchgeführt werden. Je nach der Konzeption des Bieters können die Arbeiten in dieser Zeit im 2-Schicht und nach Genehmigung auch im 3-Schicht Betrieb erfolgen. Alle Leistungen sind auf die jeweiligen Betriebssituationen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) abzustimmen. \n\nEinzelheiten zum Zeitplan und den technischen Spezifikationen der Tore können den Vergabeunterlagen entnommen werden; unter anderem wird den Bietern als Grundlage für ihre Angebote, eine bautechnisch geprüfte Ausführungsplanung für den Stahlwasserbau, den Maschinenbau, den Massivbau sowie die Elektro- und Nachrichtentechnik und der Gestaltung an den jeweiligen Rampen zur Verfügung gestellt.
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu Ziffer II.1.6: Bei dem Auftrag handelt es sich um ein Los eines Gesamtprojektes. Die Generalunternehmerleistungen für vier weitere...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.6: Bei dem Auftrag handelt es sich um ein Los eines Gesamtprojektes. Die Generalunternehmerleistungen für vier weitere Hochwasser-Verschlusstore werden in einem gesonderten Vergabeverfahren, voraussichtlich im Jahr 2027 ausgeschrieben. \n\nHinweis zu Ziffer II.2.7: Bei der Monatsangabe handelt es sich um eine Schätzung der Auftraggeberin. Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass der Vertragsinhalt nicht über eine feste Laufzeit, sondern über den herbeizuführenden Erfolg definiert wird. Diejenigen Leistungen, die Eingriffe in den Stadtbahnverkehr erfordern (insbesondere der Einbau der Tore vor Ort) müssen jeweils in den Schulferien der Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 durchgeführt werden (siehe die 2/6/2-Regel in der Auftragsbeschreibung). Die Einzelheiten zum Zeitplan können den Vergabeunterlagen entnommen werden.\n\nHinweis zu Bieterfragen: Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Datum der Teilnahmefrist) aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab dem Datum der Teilnahmefrist) aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers. Alternativ: Gültige Präqualifikation (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft)\n- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU vorliegen (Formblatt 1). Alternativ: Gültige Präqualifikation (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft)\n- Eigenerklärung, dass die Projekt-Kommunikation mit dem Auftraggeber ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt (Bewerberbogen)\n- Eigenerklärung, dass keine sonstigen Ausschlussgründe, unter anderem nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (Formblatt 2)\n- Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen (Formblatt 3) \n- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 4)\n\nIm Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, zum Beispiel auf dem Formblatt VHB 236. Das Drittunternehmen muss in diesem Fall zudem eine Eigenerklärung (Formblatt 1) abgeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A-EU vorliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 5) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e VOB/A-EU, die Eigenerklärung zu sonstigen Ausschlussgründen, die Eigenerklärung zu den RUS-Sanktionen sowie einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall verlangt die Auftraggeberin eine gemeinsame Haftung des Bewerbers sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung (vgl. § 6d Abs. 2 VOB/A-EU). Der Bewerber und das seine Eignung leihende Unternehmen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB. \n\n1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bewerberbogen).\n2) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird (Bewerberbogen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 5) beifügen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das/die Drittunternehmen die Leistung erbringen, für die ihre Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 6d Abs. 1 Satz 3 VOB/A-EU).\n\n1) Vorlage einer Unternehmensdarstellung des Bewerbers (bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft) inkl. einer Aufschlüsselung der Mitarbeiterstruktur\n2) Schweißzertifikat gemäß DIN EN 1090 oder vergleichbar für die Ausführungsklasse EXC 3 oder höher \n3) Nachweis über das Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises nach ZTV-ING, EC 3, DIN EN 1090 durch Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e. V. (KOR-Schein) oder eine vergleichbare Bescheinigung\n4) Eigenerklärung zum Vorhandensein einer VEFK gemäß DIN VDE 1000-10 (Bewerberbogen) \n5) Eigenerklärung zu Referenzen aus dem Stahl-Wasserbau betreffend die Herstellung und Montage automatisierter Verschlusskörper (Bewerberbogen)\n6) Eigenerklärung zu Referenzen betreffend die Elektro-Technik bei automatisierten Verschlusskörpern, (Bewerberbogen)\n7) Eigenerklärung zu Referenzen im Bereich Betonsanierung (Bewerberbogen)\n8) Eigenerklärung zu Referenzen betreffend die Durchführung eines Schwertransports (Bewerberbogen)\n\n===========================================\n\nÄnderung Auftragsbekanntmachung II.2.9 :\n\nII.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zal der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden\nGeplante Anzahl der Bewerber: 4\n\nUnter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach den folgenden Kriterien:\n1) Anzahl der Referenzen zum Stahlwasserbau\nGemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung sind mindestens zwei Referenzprojekte gefordert, im Rahmen derer der Bewerber einen automatisierten Verschlusskörper im Bereich des Stahlwasserbaus (zum Beispiel eine Schleuse, einen Wehrverschluss oder ein vergleichbares Bauwerk) vollständig hergestellt und montiert hat. Die Verschlusskörper müssen jeweils ein Mindestgewicht von 15 Tonnen aufweisen und die Leistungen des Bewerbers müssen den vollständigen Herstellungs- und Montagevorgang inklusive der Werkstattherstellung umfasst haben. Zeitlich müssen die Referenzen aus den letzten 10 Jahren (gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist) stammen, das heißt, in diesem Zeitraum müssen die Bauleistungen fertiggestellt und abgenommen worden sein.\nEin Bewerber, der mehr als zwei Projekte nachweisen kann, die die beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen, erhält für jede weitere Referenz 1 Punkt. Maximal sind 3 Punkte erhältlich, wenn ein Bewerber fünf passende Referenzprojekte nachweisen kann. \n2) Vergleichbarkeit der Referenzen zum Stahlwasserbau mit der hier ausgeschriebenen Leistung\nErfüllt eine Referenz zum Stahlwasserbau über die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.3 Nr. 5) hinaus eine oder mehrere der folgenden Anforderungen, erhält die Referenz dafür die angegebene Punktzahl:\n- Die Referenz hatte Hochwasserschutztore zum Gegenstand - 3 Punkte\n- Die Referenz hatte den Einbau eines Verschlusskörpers in ein bereits vorhandenes Bestandsbauwerk zum Gegenstand - 2 Punkte\n\nPro Referenz sind maximal 5 Punkte erreichbar. Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die zwei im Hinblick auf die beschriebenen Kriterien besten Referenzen bewertet, sodass maximal 10 Punkte erreichbar sind. \n3) Vergleichbarkeit der Referenzen zur Elektrotechnik\nErfüllt eine Referenz zur Elektrotechnik über die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.1.3 Nummer 6) hinaus die folgende Anforderung, erhält die Referenz dafür die angegebene Punktzahl:\nHatte die Referenz einen automatisierten Verschlusskörper im Bereich des Stahlwasserbaus (zum Beispiel eine Schleuse, einen Wehrverschluss oder ein vergleichbares Bauwerk) zum Gegenstand, gibt es 2 Punkte. Für ein Hochwasserschutztor gibt es einen weiteren Punkt, mithin insgesamt 3 Punkte.\nPro Referenz sind maximal 3 Punkte erreichbar. Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die zwei im Hinblick auf die beschriebenen Kriterien besten Referenzen bewertet, sodass maximal 6 Punkte erreichbar sind. \n4) Erfahrung mit Arbeiten im Gleisbereich\nFür ein Referenzprojekt, das aus den letzten 10 Jahren stammt (das heißt, die Arbeiten wurden in den letzten 10 Jahren, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist, vollständig durchgeführt, abgeschlossen und abgenommen) und bei dem Arbeiten im Gleisbereich einer Eisen- Straßen- oder Stadtbahn beziehungsweise vergleichbarer bewegter Schienenfahrzeuge durchzuführen waren, gibt es 1 Punkt. \nMaximal sind 2 Punkte erreichbar, wenn ein Bewerber zwei passende Referenzprojekte zu Arbeiten im Gleisbereich vorweisen kann. \nInsgesamt sind damit in der Summe aller Kriterien maximal 21 Punkte erreichbar. \nBei mehreren Bewerbern mit gleicher Punktzahl auf dem vierten Platz entscheidet das Los.
“1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die...”
1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 4 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (zu den Auswahlkriterien vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 4. Platz entscheidet das Los. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern indikative Erstangebote abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an den Eingang der Erstangebote alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges und\nwertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.\n2. Jeder Bieter, der die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges und\nwertungsfähiges Angebot abgibt, erhält einmalig eine Entschädigung in Hohe von 3.000 € brutto. Für die Erstellung eines frist- und formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 2.000 € brutto. Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt können die Bieter damit maximal 5.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten Voraussetzungen geltend machen.\nDer Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt, wenn er den Zuschlag erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen Bieter wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen.\nEtwaige den Bietern darüber hinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren - z.B. für die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen − werden nicht erstattet.\n3. Mit dieser Bekanntmachung erhalten die Bewerber zunächst einen Vorabzug der Baubeschreibung sowie des Leistungsverzeichnisses und des Bauvertrags. Die finalen Versionen der Dokumente inkl. aller Anlagen werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.In der ersten Verfahrensstufe ist noch keine Angebotsabgabe erforderlich; die Bewertungsmatrix mit den Zuschlagskriterien dient nur zur Information der interessierten Unternehmen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dieser Bekanntmachung unter Abschnitt III und II.2.9) bzw. in dem Dokument "Übersicht über die im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Erklärungen und Nachweise" aufgeführten Dokumente einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen zu den Bewertungskriterien und zur Angebotserstellung erst in der zweiten Verfahrensstufe zu beantworten. \n4. Soweit die Auftraggeberin für den Teilnahmeantrag Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist der Vordruck VHB 236 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.\n5. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform der Stadt Köln durchgeführt. Die Teilnahmeanträge und im weiteren Verlauf des Verfahrens die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.\n6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. \n7. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen\n1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 4 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (zu den Auswahlkriterien vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 4. Platz entscheidet das Los. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern indikative Erstangebote abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an den Eingang der Erstangebote alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges und\nwertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.\n2. Jeder Bieter, der die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges und\nwertungsfähiges Angebot abgibt, erhält einmalig eine Entschädigung in Hohe von 3.000 € brutto. Für die Erstellung eines frist- und formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 2.000 € brutto. Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt können die Bieter damit maximal 5.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten Voraussetzungen geltend machen.\nDer Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt, wenn er den Zuschlag erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen Bieter wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen.\nEtwaige den Bietern darüber hinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren - z.B. für die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen − werden nicht erstattet.\n3. Mit dieser Bekanntmachung erhalten die Bewerber zunächst einen Vorabzug der Baubeschreibung sowie des Leistungsverzeichnisses und des Bauvertrags. Die finalen Versionen der Dokumente inkl. aller Anlagen werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.In der ersten Verfahrensstufe ist noch keine Angebotsabgabe erforderlich; die Bewertungsmatrix mit den Zuschlagskriterien dient nur zur Information der interessierten Unternehmen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dieser Bekanntmachung unter Abschnitt III und II.2.9) bzw. in dem Dokument "Übersicht über die im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Erklärungen und Nachweise" aufgeführten Dokumente einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen zu den Bewertungskriterien und zur Angebotserstellung erst in der zweiten Verfahrensstufe zu beantworten. \n4. Soweit die Auftraggeberin für den Teilnahmeantrag Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist der Vordruck VHB 236 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.\n5. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform der Stadt Köln durchgeführt. Die Teilnahmeanträge und im weiteren Verlauf des Verfahrens die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.\n6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. \n7. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-2120📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-2120📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Absatz 3 GWB\n- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Absatz 3 GWB\n- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren\n - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung\n - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind\n - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind\n - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen\n Siehe § 135 Absatz 2 GWB\n - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss \n Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Punkt. II.2.9 der Auftragsbekanntmachung muss ergänzt werden.”
Quelle: OJS 2023/S 210-665124 (2023-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bauleistungen für die Errichtung von stationären Verschlusseinrichtungen an bestehenden Tunnelportalen der Kölner Stadtbahn,
Vergabeeinheit 01,
Rampe 1 -...”
Kurze Beschreibung
Bauleistungen für die Errichtung von stationären Verschlusseinrichtungen an bestehenden Tunnelportalen der Kölner Stadtbahn,
Vergabeeinheit 01,
Rampe 1 - Perlengraben,
Rampe 5 - Mindener Str.,
Rampe 6 - Deutz-Kalker-Str.,
Rampe 3 - Amsterdamer Str.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 13 530 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Um den Fahrbetrieb der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) bei Hochwasser möglichst lange aufrecht zu erhalten, sind an vier Tunnelportalen im Kölner Stadtgebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Um den Fahrbetrieb der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) bei Hochwasser möglichst lange aufrecht zu erhalten, sind an vier Tunnelportalen im Kölner Stadtgebiet schnell schließende sichere stationäre Hochwasserverschlüsse einzubauen, die im Falle eines Hochwassers ein Volllaufen des unterirdischen Tunnels und der Betriebstechnik verhindern und eine zeitnahe Wiederaufnahme des Stadtbahnbetriebs ermöglichen. Erforderlich sind hierfür insbesondere Leistungen in den Bereichen Massivbau (insbesondere Betonsanierung), Stahlwasserbau und Elektro- und Maschinentechnik.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Tunnelportale am Perlengraben, an der Mindener Straße, an der Deutz-Kalker-Straße und an der Amsterdamer Straße; die Bezeichnung und die exakte Lage der Rampen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Umsetzung der Hochwasserschutzsysteme erfolgt mittels zwei Tortypen, die je nach Rampe unterschiedlich auszuführen sind. So ist aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen an der Amsterdamer Straße ein Doppelflügelschlagtor einzubauen, während die anderen drei Rampen mit Klapptoren mit Elektrohubzylinder (EHZ) ausgerüstet werden. An drei Tunnelportalen (Klapptore und EHZ) ist zudem eine architektonische Gestaltung der oberirdischen Konstruktion mit auszuführen, um diese harmonisch in das Stadtbild zu integrieren.
Aufgrund der geringsten Störungen des Betriebes der Bahn ist die Errichtung und Montage eines Verschlusssystems nach Abstimmung mit dem Betreiber pro Jahr erforderlich, sodass das Verschlusssystem am Perlengraben im Jahr 2025, das Verschlusssystem an der Mindener Straße im Jahr 2026, das Verschlusssystem an der Deutz-Kalker-Straße im Jahr 2027 und das Verschlusssystem an der Amsterdamer Straße im Jahr 2028 zu errichten sind.
Aufgrund der Notwendigkeit von Arbeiten im Gleisbereich, ist eine Beachtung der Vorgaben und Sperrzeiten der KVB bei der Ausführung unerlässlich. Während der Sperrzeiten sind die Tätigkeiten in Gänze auszuführen. Da es sich bei den betroffenen KVB-Linien um zentral wichtige Verkehrsachsen in Köln handelt, sind die diversen Sperrzeiten auf das Notwendigste minimiert. Nicht betriebsbeeinflussende Arbeiten können unter Betrieb (Typ 1) ausgeführt werden. Es können nach Genehmigung kurzzeitige Arbeiten (circa 2 Stunden) unter Einhaltung der dafür geltenden Vorschriften in den nächtlichen Betriebspausen der KVB (Typ 2) erfolgen. Arbeiten, die eine vollständige Sperrung des Stadtbahnbetrieb auf der/den jeweiligen Linien erfordern (Typ 3), dürfen ausschließlich in den Schulferien des jeweiligen Jahres, das heißt, während der 2 Wochen Osterferien, 6 Wochen Sommerferien und 2 Wochen Herbstferien durchgeführt werden. Je nach der Konzeption des Bieters können die Arbeiten in dieser Zeit im 2-Schicht und nach Genehmigung auch im 3-Schicht Betrieb erfolgen. Alle Leistungen sind auf die jeweiligen Betriebssituationen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) abzustimmen.
Einzelheiten zum Zeitplan und den technischen Spezifikationen der Tore können den Vergabeunterlagen entnommen werden; unter anderem wird den Bietern als Grundlage für ihre Angebote, eine bautechnisch geprüfte Ausführungsplanung für den Stahlwasserbau, den Maschinenbau, den Massivbau sowie die Elektro- und Nachrichtentechnik und der Gestaltung an den jeweiligen Rampen zur Verfügung gestellt.
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu Ziffer II.1.6: Bei dem Auftrag handelt es sich um ein Los eines Gesamtprojektes. Die Generalunternehmerleistungen für vier weitere...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu Ziffer II.1.6: Bei dem Auftrag handelt es sich um ein Los eines Gesamtprojektes. Die Generalunternehmerleistungen für vier weitere Hochwasser-Verschlusstore werden in einem gesonderten Vergabeverfahren, voraussichtlich im Jahr 2027 ausgeschrieben.
Hinweis zu Ziffer II.2.7: Bei der Monatsangabe handelt es sich um eine Schätzung der Auftraggeberin. Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass der Vertragsinhalt nicht über eine feste Laufzeit, sondern über den herbeizuführenden Erfolg definiert wird. Diejenigen Leistungen, die Eingriffe in den Stadtbahnverkehr erfordern (insbesondere der Einbau der Tore vor Ort) müssen jeweils in den Schulferien der Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 durchgeführt werden (siehe die 2/6/2-Regel in der Auftragsbeschreibung). Die Einzelheiten zum Zeitplan können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Hinweis zu Bieterfragen: Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
“1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die...”
1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 4 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (zu den Auswahlkriterien vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 4. Platz entscheidet das Los. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern indikative Erstangebote abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an den Eingang der Erstangebote alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges und
wertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.
2. Jeder Bieter, der die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges und
wertungsfähiges Angebot abgibt, erhält einmalig eine Entschädigung in Hohe von 3.000 € brutto. Für die Erstellung eines frist- und formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 2.000 € brutto. Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt können die Bieter damit maximal 5.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten Voraussetzungen geltend machen.
Der Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt, wenn er den Zuschlag erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen Bieter wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen.
Etwaige den Bietern darüber hinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren - z.B. für die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen − werden nicht erstattet.
3. Mit dieser Bekanntmachung erhalten die Bewerber zunächst einen Vorabzug der Baubeschreibung sowie des Leistungsverzeichnisses und des Bauvertrags. Die finalen Versionen der Dokumente inkl. aller Anlagen werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.In der ersten Verfahrensstufe ist noch keine Angebotsabgabe erforderlich; die Bewertungsmatrix mit den Zuschlagskriterien dient nur zur Information der interessierten Unternehmen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dieser Bekanntmachung unter Abschnitt III und II.2.9) bzw. in dem Dokument "Übersicht über die im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Erklärungen und Nachweise" aufgeführten Dokumente einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen zu den Bewertungskriterien und zur Angebotserstellung erst in der zweiten Verfahrensstufe zu beantworten.
4. Soweit die Auftraggeberin für den Teilnahmeantrag Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist der Vordruck VHB 236 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.
5. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform der Stadt Köln durchgeführt. Die Teilnahmeanträge und im weiteren Verlauf des Verfahrens die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
7. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen
1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 4 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (zu den Auswahlkriterien vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 4. Platz entscheidet das Los. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern indikative Erstangebote abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an den Eingang der Erstangebote alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges und
wertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.
2. Jeder Bieter, der die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges und
wertungsfähiges Angebot abgibt, erhält einmalig eine Entschädigung in Hohe von 3.000 € brutto. Für die Erstellung eines frist- und formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 2.000 € brutto. Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt können die Bieter damit maximal 5.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten Voraussetzungen geltend machen.
Der Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt, wenn er den Zuschlag erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen Bieter wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen.
Etwaige den Bietern darüber hinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren - z.B. für die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen − werden nicht erstattet.
3. Mit dieser Bekanntmachung erhalten die Bewerber zunächst einen Vorabzug der Baubeschreibung sowie des Leistungsverzeichnisses und des Bauvertrags. Die finalen Versionen der Dokumente inkl. aller Anlagen werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.In der ersten Verfahrensstufe ist noch keine Angebotsabgabe erforderlich; die Bewertungsmatrix mit den Zuschlagskriterien dient nur zur Information der interessierten Unternehmen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dieser Bekanntmachung unter Abschnitt III und II.2.9) bzw. in dem Dokument "Übersicht über die im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Erklärungen und Nachweise" aufgeführten Dokumente einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen zu den Bewertungskriterien und zur Angebotserstellung erst in der zweiten Verfahrensstufe zu beantworten.
4. Soweit die Auftraggeberin für den Teilnahmeantrag Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist der Vordruck VHB 236 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.
5. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform der Stadt Köln durchgeführt. Die Teilnahmeanträge und im weiteren Verlauf des Verfahrens die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
7. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
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Quelle: OJS 2023/S 231-727341 (2023-11-29)