Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern wird anhand der Kriterien
- mittlerer Umsatz (netto) des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und
- Referenzen des Unternehmens über die Ausführung von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen
vorgenommen.
Zur Bewertung des Kriteriums " mittlerer Umsatz (netto) des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren" werden die Angaben des Bewerbers aus der Eigenerklärung zur Eignung herangezogen. Der mittlere Umsatz entspricht dem arithmetischen Mittelwert. Sofern Unternehmen weniger als drei Jahre bestehen, wird der mittlere Umsatz der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre herangezogen.
Die Bewertung des Kriteriums wird wie folgt mit bis zu 4 Punkten vorgenommen:
mittlerer Jahresumsatz (netto) ? 30 Mio. EUR 1 Punkt
mittlerer Jahresumsatz (netto) ? 40 Mio. EUR +1 Punkt
mittlerer Jahresumsatz (netto) ? 50 Mio. EUR +1 Punkt
mittlerer Jahresumsatz (netto) ? 60 Mio. EUR +1 Punkt
Zur Bewertung des Kriteriums "Referenzen des Unternehmens über die Ausführung von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen" sind durch den Bewerber mindestens drei unternehmensbezogene Referenzen über die Ausführung von nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen, die nach dem 01.07.2018 fertig gestellt (Anzeige der Nutzungsaufnahme) wurden unter Nutzung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes "Fragebogen Referenzen" zu benennen. Für jede Referenz wird durch den Auftraggeber entsprechend der nachfolgend beschriebenen Kriterien bewertet, inwieweit die in der Referenz beschriebene, durch den Bewerber selbst erbrachte Leistung nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Je größer die Übereinstimmung der in der Referenz benannten Leistung mit der zu vergebenden Leistung ist, umso höher ist die Bewertungszahl (Punktwert) der Referenz.
Sofern durch den Bewerber (genau) drei Referenzen angegeben werden, werden die Punktwerte dieser Referenzen addiert. Werden mehr als drei Referenzen angegeben, werden diese insgesamt mit dem Dreifachen des Mittelwertes der Punktwerte aller Referenzen bewertet.
Kriterien:
1.1 Die Baukosten des Projektes (KG 300 bis 500 ) betrugen mindestens 5 Mio. EUR (netto). 1 Punkt
1.2 Die Baukosten des Projektes (KG 300 bis 500) betrugen mindestens 7,5 Mio. EUR (netto). +1 Punkt
1.3. Die Baukosten des Projektes (KG 300 bis 500) betrugen mindestens 10 Mio. EUR (netto). +1 Punkt
2.1 Das Referenzprojekt betrifft den Neubau (Komplettneubau oder Erweiterungsbau) eines Bildungsgebäudes mit einer BGF von mindestens 1.600 m2. 1 Punkt
2.2 Das Referenzprojekt betrifft den Neubau (Komplettneubau oder Erweiterungsbau) eines Schulgebäudes der Primarstufe oder der Sekundarstufe (I oder II) mit einer BGF von mindestens 2.000 m2 +2 Punkte
3. Im Rahmen der Realisierung des Referenzprojektes wurden durch den Bewerber auch alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppe 500 nach DIN 276 ausgeführt. 1 Punkt
4. Die Leistungen (einschließlich erforderlicher Planungsleistungen) wurden durch den Bewerber als Totalüber- bzw. Totalunternehmer ausgeführt. 3 Punkte
5. Die Leistungen wurden durch den Bewerber als Generalüber- bzw. Generalunternehmer ausgeführt. 2 Punkte