Neubau Schul- und SVE-Gebäude der Lebenshilfe mit heilpädagogischer Tagesstätte
Grundstückfläche gesamt : 26.757 m²,
Grundfläche: 4.018 m²
Geschossfläche: 4.812 m²
Bruttorauminhalt: 34.477 m³
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumeisterarbeiten
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sonderschulen📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau Schul- und SVE-Gebäude der Lebenshilfe mit heilpädagogischer Tagesstätte
Grundstückfläche gesamt : 26.757 m²,
Grundfläche: 4.018 m²
Geschossfläche:...”
Kurze Beschreibung
Neubau Schul- und SVE-Gebäude der Lebenshilfe mit heilpädagogischer Tagesstätte
Grundstückfläche gesamt : 26.757 m²,
Grundfläche: 4.018 m²
Geschossfläche: 4.812 m²
Bruttorauminhalt: 34.477 m³
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 900 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦
Ort der Leistung: Dingolfing-Landau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landau a.d.Isar, Härtlstraße
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdarbeiten Aushub ca. 7.900,00 m³, Betonarbeiten ca. 3.640,00 m³, Schalung ca. 15.200,00 m², Bewehrung Lagermatten: ca.150.000,00 kg + Stabstahl:...”
Beschreibung der Beschaffung
Erdarbeiten Aushub ca. 7.900,00 m³, Betonarbeiten ca. 3.640,00 m³, Schalung ca. 15.200,00 m², Bewehrung Lagermatten: ca.150.000,00 kg + Stabstahl: 199.000,00 kg, Klinker Mauerwerk als Außen- und Innewand ca. 5.300,00 m²
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-02 📅
Datum des Endes: 2025-08-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-11
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-11
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Von-Streber-Straße 30, 94405 Landau a.d.Isar
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - ergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 106-331418 (2023-05-31)