Ausgangslage und Beschreibung des Vorhabens: Die NEL Gastransport GmbH (NGT) mit Sitz in Kassel ist ein nach dem Energiewirtschaftsge-setz zertifizierter Fernleitungsnetzbetreiber. Im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas 2022-2032) ist zur Erhaltung der Versorgungssicherheit mit der Errichtung der Verdichterstation (VS) Wittenburg eine Maßnahme enthalten, die durch die Bruchteilsgemeinschaft (BTG) Nordeuro-päische Erdgasleitung (NEL) umzusetzen ist. Die BTG NEL hat NGT mit der Planung und Realisierung der Errichtung der VS Wittenburg beauftragt. Die GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) plant und baut die VS Wittenburg im Nehmen und im Auftrag der NGT. Errichtet wird in diesem Zuge eine neue Verdichterstation in Wittenburg mit drei Verdichtern mit deren gesamter Peripherie bestehend aus unter anderem Filtern, Kühlern, Betriebsgebäu-den, Mess- und Elektrotechnik, Rohrleitungen und Armaturen. Projektbeschreibung: Die Inbetriebnahme der VS Wittenburg soll im Jahr 2028 erfolgen. Mit Beginn der Bauphase benötigt NGT ein sachlich und fachlich qualifiziertes Unternehmen zur technisch vollständigen und betriebsfertigen Erstinstallation sowie entsprechend dem Baufortschritt anzupassende elektrotechnische Baustromausrüstung (nachfolgend insgesamt "Baustromversorgung" oder "Baustromausrüstung" oder "Bau" oder "Bauvorhaben" oder "Anlage") für die ausführenden Gewerke. Die Baustromversorgung umfasst die Infrastruktur, um den Strom von den Baus-tromtransformatoren aus auf dem Baugelände zu verteilen. Die zuverlässige Versorgung mit Strom ist essentiell, um die Montagearbeiten anderer Gewerke zu gewährleisten. Gegenstand der Ausschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die technisch vollständige und betriebsfertige Erstinstal-lation sowie entsprechend dem Baufortschritt anzupassende elektrotechnische Baustromver-sorgung der Baustelle der VS Wittenburg sowie die dafür erforderlichen Leistungen des Auf-tragnehmers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustromversorgung VS Wittenburg
Referenznummer: 2026-007
Kurze Beschreibung:
Ausgangslage und Beschreibung des Vorhabens:
Die NEL Gastransport GmbH (NGT) mit Sitz in Kassel ist ein nach dem Energiewirtschaftsge-setz zertifizierter Fernleitungsnetzbetreiber. Im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas 2022-2032) ist zur Erhaltung der Versorgungssicherheit mit der Errichtung der Verdichterstation (VS) Wittenburg eine Maßnahme enthalten, die durch die Bruchteilsgemeinschaft (BTG) Nordeuro-päische Erdgasleitung (NEL) umzusetzen ist. Die BTG NEL hat NGT mit der Planung und Realisierung der Errichtung der VS Wittenburg beauftragt. Die GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) plant und baut die VS Wittenburg im Nehmen und im Auftrag der NGT.
Errichtet wird in diesem Zuge eine neue Verdichterstation in Wittenburg mit drei Verdichtern mit deren gesamter Peripherie bestehend aus unter anderem Filtern, Kühlern, Betriebsgebäu-den, Mess- und Elektrotechnik, Rohrleitungen und Armaturen.
Projektbeschreibung:
Die Inbetriebnahme der VS Wittenburg soll im Jahr 2028 erfolgen. Mit Beginn der Bauphase benötigt NGT ein sachlich und fachlich qualifiziertes Unternehmen zur technisch vollständigen und betriebsfertigen Erstinstallation sowie entsprechend dem Baufortschritt anzupassende elektrotechnische Baustromausrüstung (nachfolgend insgesamt "Baustromversorgung" oder "Baustromausrüstung" oder "Bau" oder "Bauvorhaben" oder "Anlage") für die ausführenden Gewerke. Die Baustromversorgung umfasst die Infrastruktur, um den Strom von den Baus-tromtransformatoren aus auf dem Baugelände zu verteilen. Die zuverlässige Versorgung mit Strom ist essentiell, um die Montagearbeiten anderer Gewerke zu gewährleisten.
Gegenstand der Ausschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die technisch vollständige und betriebsfertige Erstinstal-lation sowie entsprechend dem Baufortschritt anzupassende elektrotechnische Baustromver-sorgung der Baustelle der VS Wittenburg sowie die dafür erforderlichen Leistungen des Auf-tragnehmers.
Die NEL Gastransport GmbH (NGT) mit Sitz in Kassel ist ein nach dem Energiewirtschaftsge-setz zertifizierter Fernleitungsnetzbetreiber. Im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas 2022-2032) ist zur Erhaltung der Versorgungssicherheit mit der Errichtung der Verdichterstation (VS) Wittenburg eine Maßnahme enthalten, die durch die Bruchteilsgemeinschaft (BTG) Nordeuro-päische Erdgasleitung (NEL) umzusetzen ist. Die BTG NEL hat NGT mit der Planung und Realisierung der Errichtung der VS Wittenburg beauftragt. Die GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) plant und baut die VS Wittenburg im Nehmen und im Auftrag der NGT.
Errichtet wird in diesem Zuge eine neue Verdichterstation in Wittenburg mit drei Verdichtern mit deren gesamter Peripherie bestehend aus unter anderem Filtern, Kühlern, Betriebsgebäu-den, Mess- und Elektrotechnik, Rohrleitungen und Armaturen.
Projektbeschreibung:
Die Inbetriebnahme der VS Wittenburg soll im Jahr 2028 erfolgen. Mit Beginn der Bauphase benötigt NGT ein sachlich und fachlich qualifiziertes Unternehmen zur technisch vollständigen und betriebsfertigen Erstinstallation sowie entsprechend dem Baufortschritt anzupassende elektrotechnische Baustromausrüstung (nachfolgend insgesamt "Baustromversorgung" oder "Baustromausrüstung" oder "Bau" oder "Bauvorhaben" oder "Anlage") für die ausführenden Gewerke. Die Baustromversorgung umfasst die Infrastruktur, um den Strom von den Baus-tromtransformatoren aus auf dem Baugelände zu verteilen. Die zuverlässige Versorgung mit Strom ist essentiell, um die Montagearbeiten anderer Gewerke zu gewährleisten.
Gegenstand der Ausschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die technisch vollständige und betriebsfertige Erstinstal-lation sowie entsprechend dem Baufortschritt anzupassende elektrotechnische Baustromver-sorgung der Baustelle der VS Wittenburg sowie die dafür erforderlichen Leistungen des Auf-tragnehmers.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-007
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsüberblick:
Die zu erbringenden Leistungen bestehen insbesondere aus
- Liefern, Aufstellen, Anschließen, Umsetzen und Rückbauen von Baustromverteilern inkl. Kreuzeinschlagerdern und regelmäßiger technischer Prüfungen
- Liefern, Verlegen und Rückbauen von Kabeln inkl. Auftrommeln
Liefern und Montieren von Muffen, Schläuchen, Rohren etc.
- Liefern und Montieren von Kabelbrücken, Warnschildern und -bändern
- Baustellenbeleuchtung
- Zaunbeleuchtung
Die genaue Leistungsbeschreibung ist der Anlage B.1 sowie dem Vertragsentwurf mit Anhängen (Anlage B.2) zu entnehmen.
Die zu erbringenden Leistungen bestehen insbesondere aus
- Liefern, Aufstellen, Anschließen, Umsetzen und Rückbauen von Baustromverteilern inkl. Kreuzeinschlagerdern und regelmäßiger technischer Prüfungen
- Liefern, Verlegen und Rückbauen von Kabeln inkl. Auftrommeln
Liefern und Montieren von Muffen, Schläuchen, Rohren etc.
- Liefern und Montieren von Kabelbrücken, Warnschildern und -bändern
- Baustellenbeleuchtung
- Zaunbeleuchtung
Die genaue Leistungsbeschreibung ist der Anlage B.1 sowie dem Vertragsentwurf mit Anhängen (Anlage B.2) zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Stadt: Wittenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim
🏙️
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung bei Überschreitung des geplanten Leistungszeitraums möglich.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es sind optionale Leistungsteile vorgesehen, die in dem angefügten Preisblatt entsprechend gekennzeichnet sind.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-27 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 Abs. 2 oder 3 SektVO nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bieter innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Nachweis 1.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Nachweis 1.
PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 3.1 bzw. 3.2.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 3.1 bzw. 3.2.
PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland).
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 8.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren
Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh-lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 6.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz für jedes der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus ver-gleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 1.500.000 EUR betragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren
Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh-lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze vor.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 6.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz für jedes der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre aus ver-gleichbaren Tätigkeiten muss in EUR (netto) mindestens 1.500.000 EUR betragen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden. - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Nachweis 2.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden min-destens EUR 10.000.000 je Versicherungsjahr betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftrag-gebers abzuschließen
und
2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche-rung bereit ist.
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch ein-deutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einrei-chung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden. - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Nachweis 2.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden min-destens EUR 10.000.000 je Versicherungsjahr betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftrag-gebers abzuschließen
und
2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche-rung bereit ist.
Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch ein-deutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einrei-chung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (z.B. For-schung, Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (z.B. For-schung, Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen)
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen an elektrotechnischen Anlagen bzw. Projekten handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Referenzprojekt im Sinne dieser Eigenerklärung vergleichbar ist, sofern in dem Referenzprojekt folgende Punkte kumulativ erfüllt werden:
a. Tätigkeitsbereiche
- Elektrotechnik, Mittelspannung, Baustromtransformatoren, Niederspan-nungsverteilung und deren Verkabelung.
b. Leistungsumfang
- Detailplanung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme von elektrischen An-lagen;
- Planung, Durchführung und Begleitung von notwendige Prüfungen sowie be-hördlichen Abnahmen;
- Fortführende und dauerhafte Dokumentationserstellung.
Die Referenzen müssen auf eine Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Gewährleistung der technischen Sicherheit schließen lassen. Als Indiz, aber nicht als abschließendes Kriterium hierfür, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln und Normen (VDE, VDI, DIN etc.) angesehen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 7.
Mindestanforderung an Referenzen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) einschlägige (ver-gleichbare) Referenzen einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen) mit Angabe der durchgeführten Leistungen gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Referenztitel
2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4)
(Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (z.B. For-schung, Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (z.B. For-schung, Industrie, andere Sektorenauftraggeber).)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
5. Auftragswert in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben)
(Wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die jeweils ungünstigste Va-riante angenommen)
Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen an elektrotechnischen Anlagen bzw. Projekten handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Referenzprojekt im Sinne dieser Eigenerklärung vergleichbar ist, sofern in dem Referenzprojekt folgende Punkte kumulativ erfüllt werden:
a. Tätigkeitsbereiche
- Elektrotechnik, Mittelspannung, Baustromtransformatoren, Niederspan-nungsverteilung und deren Verkabelung.
b. Leistungsumfang
- Detailplanung, Beschaffung, Montage, Inbetriebnahme von elektrischen An-lagen;
- Planung, Durchführung und Begleitung von notwendige Prüfungen sowie be-hördlichen Abnahmen;
- Fortführende und dauerhafte Dokumentationserstellung.
Die Referenzen müssen auf eine Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zur Gewährleistung der technischen Sicherheit schließen lassen. Als Indiz, aber nicht als abschließendes Kriterium hierfür, wird die Einhaltung der anerkannten Regeln und Normen (VDE, VDI, DIN etc.) angesehen.
Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Vordruck 7.
Mindestanforderung an Referenzen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) einschlägige (ver-gleichbare) Referenzen einzureichen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
TL3: Es ist die fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handeln-den Personen darzulegen. - TL3: Es ist die fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handeln-den Personen darzulegen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Nachweis 4.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Ein (1) verantwortlicher Mitarbeiter muss über die Zertifizierung eines Schaltberechtig-ten für Mittelspannungsanlagen, gemäß DIN VDE 0105-100, verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
TL3: Es ist die fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handeln-den Personen darzulegen. - TL3: Es ist die fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handeln-den Personen darzulegen.
Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise, Nachweis 4.
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Ein (1) verantwortlicher Mitarbeiter muss über die Zertifizierung eines Schaltberechtig-ten für Mittelspannungsanlagen, gemäß DIN VDE 0105-100, verfügen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 22894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 062-216252 (2026-03-27)