Die Luise-Henriette-Schule soll nach den aktuellen Raumstandards des Landes Berlin zu einem 4-zügigen Gymnasium umgebaut werden. Das Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz. Auf Grund der im Dachgeschoss des Hauptgebäudes vorgefundenen Schäden, wird das Dach inclusive des Dachstuhles sowie die oberste Geschossdecke über 3.OG abgerissen und neu errichtet. Der an der Germaniastraße liegende Anbau aus den 50er Jahren wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die Hausmeisterwohnung wird ersatzlos abgerissen. Sanierungsziele sind die nachhaltige Bestandssicherung des Hauptgebäudes, Funktionsanpassung und Flächenoptimierung sowie die denkmalgerechte Sanierung der historischen Schulanlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-19.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierungsarbeiten
Referenznummer: 23-1450
Kurze Beschreibung:
Die Luise-Henriette-Schule soll nach den aktuellen Raumstandards des Landes Berlin zu einem
4-zügigen Gymnasium umgebaut werden. Das Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz.
Auf Grund der im Dachgeschoss des Hauptgebäudes vorgefundenen Schäden, wird das Dach inclusive des Dachstuhles sowie die oberste Geschossdecke über 3.OG abgerissen und neu errichtet. Der an der Germaniastraße liegende Anbau aus den 50er Jahren wird abgerissen und durch einen
Neubau ersetzt. Die Hausmeisterwohnung wird ersatzlos abgerissen. Sanierungsziele sind die nachhaltige Bestandssicherung des Hauptgebäudes, Funktionsanpassung und Flächenoptimierung sowie die denkmalgerechte Sanierung der historischen Schulanlage.
Die Luise-Henriette-Schule soll nach den aktuellen Raumstandards des Landes Berlin zu einem
4-zügigen Gymnasium umgebaut werden. Das Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz.
Auf Grund der im Dachgeschoss des Hauptgebäudes vorgefundenen Schäden, wird das Dach inclusive des Dachstuhles sowie die oberste Geschossdecke über 3.OG abgerissen und neu errichtet. Der an der Germaniastraße liegende Anbau aus den 50er Jahren wird abgerissen und durch einen
Neubau ersetzt. Die Hausmeisterwohnung wird ersatzlos abgerissen. Sanierungsziele sind die nachhaltige Bestandssicherung des Hauptgebäudes, Funktionsanpassung und Flächenoptimierung sowie die denkmalgerechte Sanierung der historischen Schulanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sanierungsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-22 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 183-573646
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Nur Mitarbeiter der Zentralen Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Luise-Henriette-Schule soll nach den aktuellen Raumstandards des Landes Berlin zu einem
4-zügigen Gymnasium umgebaut werden. Das Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz.
Auf Grund der im Dachgeschoss des Hauptgebäudes vorgefundenen Schäden, wird das Dach inclusive des Dachstuhles sowie die oberste Geschossdecke über 3.OG abgerissen und neu errichtet. Der an der Germaniastraße liegende Anbau aus den 50er Jahren wird abgerissen und durch einen
Auf Grund der im Dachgeschoss des Hauptgebäudes vorgefundenen Schäden, wird das Dach inclusive des Dachstuhles sowie die oberste Geschossdecke über 3.OG abgerissen und neu errichtet. Der an der Germaniastraße liegende Anbau aus den 50er Jahren wird abgerissen und durch einen
Neubau ersetzt. Die Hausmeisterwohnung wird ersatzlos abgerissen. Sanierungsziele sind die nachhaltige Bestandssicherung des Hauptgebäudes, Funktionsanpassung und Flächenoptimierung sowie die denkmalgerechte Sanierung der historischen Schulanlage.
- 2 Umluftgewerbekühlschränke, ca. 4St. Arbeitstische mit Schiebetüren, 1 Büffetwasserkocher, 1 Handwasch/Ausguss-Kombi, inkl. Armatur, 1 Putzmittelschrank, 1 Regal, 2 Zubringerwagen, 1 Durchschubgeschirrspülmaschine mit Schlauchbrause und Zulauf-/ Ablauftisch, 1 Geschirrschrank, 1 Hockerkocher, 1 Elektro-Herd, 1 Aufsetz-Kühlvitrine, 1 Bain Marie mit Husten- und Spuckschutz 3 Unterschränke mit Schiebetüren und passenden Tischplatten
- 2 Umluftgewerbekühlschränke, ca. 4St. Arbeitstische mit Schiebetüren, 1 Büffetwasserkocher, 1 Handwasch/Ausguss-Kombi, inkl. Armatur, 1 Putzmittelschrank, 1 Regal, 2 Zubringerwagen, 1 Durchschubgeschirrspülmaschine mit Schlauchbrause und Zulauf-/ Ablauftisch, 1 Geschirrschrank, 1 Hockerkocher, 1 Elektro-Herd, 1 Aufsetz-Kühlvitrine, 1 Bain Marie mit Husten- und Spuckschutz 3 Unterschränke mit Schiebetüren und passenden Tischplatten
Hinweis: Das Schulgebäude ist komplett leergezogen, es besteht keine Nutzung der Gebäudeteile und der angrenzenden Flächen des Schulgeländes. Die Werk- und Montageplanung ist bis maximal 4 Wochen nach Auftragsvergabe bei der öffentlichen Bauleitung zur Freigabe einzureichen.
Hinweis: Das Schulgebäude ist komplett leergezogen, es besteht keine Nutzung der Gebäudeteile und der angrenzenden Flächen des Schulgeländes. Die Werk- und Montageplanung ist bis maximal 4 Wochen nach Auftragsvergabe bei der öffentlichen Bauleitung zur Freigabe einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
- die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen sowie ggf. zusätzliche unter III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderte Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen sowie ggf. zusätzliche unter III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderte Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und / oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen sowie ggf. zusätzliche unter III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderte Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen sowie ggf. zusätzliche unter III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderte Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und / oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5VOB/A vorliegen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5VOB/A vorliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Zentrale Vergabestelle
John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin
Zusätzliche Informationen: Nur Mitarbeiter der Zentralen Vergabestelle
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 17.10.2023 um 10:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Übersicht zu Bieterfragen und den entsprechenden Antworten ist lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen.
Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 17.10.2023 um 10:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen oder direkt an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Übersicht zu Bieterfragen und den entsprechenden Antworten ist lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen.
möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist.
möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10285
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 90137613📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 183-573646 (2023-09-19)