Beratungsleistungen (Eigenkapitalerhöhung)

InvestitionsBank des Landes Brandenburg

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines fachlich einschlägig ausgewiesenen Beratungsunternehmens mit der Erbringung von Beratungsleistungen zur Vorbereitung, konzeptionellen Ausgestaltung und Begleitung der geplanten Eigenkapitalerhöhung (Stammkapitalerhöhung) sowie Unterstützung bei der Konzeptionierung für die ertragsorientierte Verwendung des Eigenkapitals im Treasury und der notwendigen Anpassungen auf der Marktfolgeseite.

Deadline

Deadline 2026-11-30

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsleistungen (Eigenkapitalerhöhung)
Referenznummer: ILB-2026-283
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines fachlich einschlägig ausgewiesenen Beratungsunternehmens mit der Erbringung von Beratungsleistungen zur Vorbereitung, konzeptionellen Ausgestaltung und Begleitung der geplanten Eigenkapitalerhöhung (Stammkapitalerhöhung) sowie Unterstützung bei der Konzeptionierung für die ertragsorientierte Verwendung des Eigenkapitals im Treasury und der notwendigen Anpassungen auf der Marktfolgeseite.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: ILB-2026-283
Beschreibung der Beschaffung:
Die Beratungsleistung gliedert sich in mehrere Phasen: Verbindlicher Gegenstand des im Rahmen dieser Ausschreibung zu vergebenden Auftrags ist Phase 1 (Konzepterstellung) und Phase 2 (Antragsverfahren). Die Folgephase 3 kann optional gesondert beauftragt werden, sofern die Auftraggeberin hiervon Gebrauch macht. Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung der Folgephase besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
Die Eignungskriterien sowie die zu ihrem Nachweis vorzulegenden Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen, dort im Dokument "Verfahrensbedingungen" unter Ziffer 4.5, aufgeführt.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Finanzverwaltung 📦
Postanschrift: Babelsberger Straße 21
Postleitzahl: 14473
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 2 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Folgephase 3 kann optional gesondert beauftragt werden, sofern die Auftraggeberin hiervon Gebrauch macht. Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung der Folgephase besteht nicht.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25.0
5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikationsprofile
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-30 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-30 12:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-23 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, § 56 Abs. 3 VgV.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausführungen zu dem Eignungskriterium finden sich in der Unterlage "Verfahrensbedingungen" unter Ziffer 4.5.1., dort Abschnitt "Umsatz".
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausführungen zu dem Eignungskriterium finden sich in der Unterlage "Verfahrensbedingungen" unter Ziffer 4.5.1., dort Abschnitt "Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung".
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausführungen zu dem Eignungskriterium finden sich in der Unterlage "Verfahrensbedingungen" unter Ziffer 4.5.2., dort Abschnitt "Beschäftigtenanzahl".
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausführungen zu dem Eignungskriterium finden sich in der Unterlage "Verfahrensbedingungen" unter Ziffer 4.5.2., dort Abschnitt "Referenzen über vergleichbare Leistungen".

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: 12-121092720735759-76
Postanschrift: Babelsberger Straße 21
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
E-Mail: einkauf@ilb.de 📧
Telefon: 03316601491 📞
URL: https://www.ilb.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HUY7/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HUY7 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HUY7 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HUY7#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661-719 📞
Fax: +49 3318661-652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise auf der Website der zuständigen Vergabekammer.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 212-759509 (2026-10-30)