Der Auftraggeber, Charité CFM Facility Management GmbH, möchte in den Teeküchen seiner Mitarbeiter*innen Kaffeeautomaten mit Fullservice für die Getränkeverpflegung aufstellen lassen.
Vergabegegenständliche Standorte des Charitébestands sind der Campus Benjamin Franklin (CBF), der Campus Charité Mitte (CCM), der Campus Virchow-Klinikum (CVK) und der Campus Berlin Buch (CBB) inkl. derer Außenstandorte.
Dazu soll eine Vereinbarung über die Bereitstellung, Installation, Reinigung, Wartung, Reparatur und Befüllung von Kaffeevollautomaten, mit einer Laufzeit vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2028 und der Option um zweimalige Verlängerung um je ein Jahr bis maximal zum 30.09.2030, geschlossen werden.
Im Rahmen der Vergabe sind je nach Konsumverhalten zwei verschiedene Geräteklassen definiert worden.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Referenznummer: DL 29/23
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber, Charité CFM Facility Management GmbH, möchte in den Teeküchen seiner Mitarbeiter*innen Kaffeeautomaten mit Fullservice für die...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber, Charité CFM Facility Management GmbH, möchte in den Teeküchen seiner Mitarbeiter*innen Kaffeeautomaten mit Fullservice für die Getränkeverpflegung aufstellen lassen.
“Es sind keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 103-324211 (2023-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3).
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Quelle: OJS 2023/S 161-510339 (2023-08-18)