Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen
Landkreis Regen
Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen - Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) - Berufsintegrationsklassen (BIK) - Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
DeadlineDeadline 2026-07-03
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-06-01 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK)
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Staatl. Berufsschule Regen mit Außenstelle Viechtach
Postleitzahl: 94209
Stadt: Regen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2027-07-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-03 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-03 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-03 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Regen
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Poschetsrieder Str. 16
Postleitzahl: 94209
Postort: Regen
Region: Regen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de 📧
Telefon: +49 9921601-0 📞
Fax: +49 9921601-100 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XMLS2#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 105-381367 (2026-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen
Referenznummer:
57/26
Kurze Beschreibung:
Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen - Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) - Berufsintegrationsklassen (BIK) - Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Interne Kennung:
1
Titel: Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK)
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Staatl. Berufsschule Regen mit Außenstelle Viechtach
Postleitzahl: 94209
Stadt: Regen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2027-07-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung (RV) tritt mit der Erteilung des Zuschlags in Kraft. Die Laufzeit der RV beträgt zunächst ein Schuljahr. Die RV verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht bis zum 31.03. des laufenden Schuljahres durch den Auftraggeber (AG) gekündigt wird. Maximal drei Verlängerungen sind möglich. Die RV endet somit unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2029/2030. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option.
Mehr anzeigen
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
2
Titel: Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-03 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-03 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-03 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Nicht nachgefordert werden das Angebotsschreiben (L 213) sowie die LV-Zusammenfassung und die jeweiligen Konzepte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AN ist verpflichtet, für sein Personal eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden, 500.000,00 EUR für Vermögensschäden, 250.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden und 100.000,00 EUR für Schlüsselverlust bzw. Verlust von Zugangskarten abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Der AN schließt eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Berufsfelderprobung und der Praktikumszeiten ab, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche von Praktikumsbetrieben versicherungstechnisch abzusichern. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in den Leistungsbeschreibungen und den Rahmenvereinbarungen sowie den Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. // Alle Ausschlusskriterien in den §§ 123, 124 GWB finden Anwendung: Siehe den § 42 VgV und die §§ 123, 124 und 125 GWB // Ausschlussgrund bei Nichterfüllung: Die Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen.
Mehr anzeigen
Schwere Verfehlung: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. Der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. 13. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben.
Mehr anzeigen
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Regen
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 09276-SG11-44
Postanschrift: Poschetsrieder Str. 16
Postleitzahl: 94209
Postort: Regen
Region: Regen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de 📧
Telefon: +49 9921601-0 📞
Fax: +49 9921601-100 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMLS2 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XMLS2#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München, zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 105-381367 (2026-06-01)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕