Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(1) Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei bis fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Es werden die Bewerber aufgefordert, die im Ergebnis der nachstehenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen.
(2) Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus:
(a) Referenzen (maximal 10 Punkte)
(b) Projektleiter und stellvertretender Projektleiter (maximal 5 Punkte)
(a) Referenzen
Referenz 1 20 %
Referenz 2 20 %
Referenz 3 20 %
Referenz 4 20 %
Referenz 5 20 %
Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise bewertet. Für die Höchstpunktzahl sind je Referenz folgende Kompetenzen in den auftragsgegenständlichen Leistungsbereichen nachzuweisen:
- Auswahlkriterium 1: Bei dem Referenzprojekt wurden
mehr als 100 Patient*innen pro Jahr gemonitort (1 Punkt),
mehr als 500 Patient*innen pro Jahr gemonitort (2 Punkte) oder
mehr als 1.000 Patient*innen pro Jahr gemonitort (3 Punkte).
- Auswahlkriterium 2: Die Referenz umfasst folgende Funktionalitäten:
- Monitoring von Herzinsuffizienz gemäß Kriterien im GBA-Beschluss (2 Punkte)
- Monitoring von Herzinsuffizienz gemäß Kriterien im GBA-Beschluss und einer weiteren Indikation über dasselbe Interface / dieselbe Plattform (5 Punkte)
- Monitoring von Herzinsuffizienz gemäß Kriterien im GBA-Beschluss und zwei weiterer Indikationen über dasselbe Interface / dieselbe Plattform (7 Punkte)
Maximal sind 10 Punkte erreichbar. Die Referenzen werden gewichtet. Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte). Sind weniger als fünf Referenzen wertbar, so werden die nicht wertbaren Referenzen mit 0 Punkten in die Wertung eingestellt.
(b) Projektleiter*In und stellvertretender Projektleiter*In
In dem Kriterium wird die Berufserfahrung von Projektleiter*In und stellvertretende Projektleiter*In mit Telemonitoring-Plattformen bewertet. Sollten Projektleiter*In und stellvertretende Projektleiter*In abweichende Erfahrungswerte haben, ist die Rolle mit dem niedrigeren Erfahrungswert für die Wertung ausschlaggebend (Beispiel: Projektleiter*In hat 7 Jahre Erfahrung und stellvertretende Projektleiter*In hat 5 Jahre Erfahrung = 3 Punkte).
Wertungsvorgehen:
- Projektleiter*In und stellvertretende Projektleiter*In weisen durch ihren Lebenslauf und die vorgelegten Referenzen vertiefte Erfahrungswerte von über 2 Jahren im Projektmanagement und der Einführung einer Telemonitoring-Plattform vor (1 Punkte) oder
- Projektleiter*In und stellvertretende Projektleiter*In weisen durch ihren Lebenslauf und die vorgelegten Referenzen vertiefte Erfahrungswerte von über 5 Jahren im Projektmanagement und der Einführung einer Telemonitoring-Plattform vor (3 Punkte) oder
- Projektleiter*In und stellvertretende Projektleiter*In weisen durch ihren Lebenslauf und die vorgelegten Referenzen vertiefte Erfahrungswerte von über 7 Jahren im Projektmanagement für die Einführung einer Telemonitoring-Plattform vor (5 Punkte)
(c) Ergebnis
Die erreichten Punkte in den Kategorien Referenzen und Projektleiter werden addiert.
Es werden drei bis fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los. Sollten mehr als drei Bewerbungen eingehen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob mehr als die Mindestzahl an Bewerbern aufgefordert werden. Die hypothetischen Bewerber vier und fünf haben also keinen Anspruch zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden, auch wenn sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.