Zusätzliche Informationen
Technische Anforderungen:
Die folgenden Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden bzw. es darf nur im Einzelfall und nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden:
- Technische Richtlinie BOS
- Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD
- Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehr
- Einhaltung der Grenzwerte, solange keine Angaben über abweichende Grenzwerte gemacht werden
- Richtlinien und Abnahmebedingungen von TÜV
- Alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik
Es gilt - sofern mit der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Forderungen erhoben werden - der jeweilige aktuelle Stand von DIN/ EN-Normen (oder gleichwertig), Regelwerken der Technik, gültigen Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Übergabe / Endabnahme:
Vor der Endabnahme sind folgende Dokumente bzw. Nachweise zu übergeben:
- Endgültige Schaltpläne (Dokumentation der elektrotechnischen Anlagen und Einrichtungen)
- Energiebilanz
- Gewichtsbilanz
- Prüfprotokoll nach VDE
- Bedienungsanleitungen in zweifacher Ausfertigung
- Die Wartungsfristen aller eingebauten Geräte, Aggregate sowie von Fahrgestell und Aufbau
- TÜV
Die Fahrzeuge sind vor der Auslieferung einer Inspektion zu unterziehen (nicht älter als ein Monat). Alle Tankbehältnisse (außer Schaummittel) des Fahrzeuges sind gefüllt (100% max. zul. Flüssigkeitshöhe) zu übergeben (Kraftstoffe, AdBlue, Reinigungsmittel, Wassertank). Die Kosten sind in das Angebot mit einzukalkulieren.
Gewichtsreserve:
Bei der Berechnung der Gewichtsreserve muss für die Besatzung des Fahrzeuges von folgenden Werten ausgegangen werden: 8 Personen zu je 90 kg = 720 kg
Gewährleistung:
Es gilt eine Gewährleistung von mind. 24 bzw. 36 Monaten ab Auslieferungsdatum und erfolgter Endabnahme durch die Feuerwehr Viersen. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich entsprechend um die Zeit, in der das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß eingesetzt werden kann.
Liefertermin:
Frühestens KW 1/2026, spätestens 32 Monate nach Auftragserteilung Angebote mit einer Lieferfrist von mehr als 32 Monaten werden von der Wertung ausgeschlossen!
Abstand zur Wartungs- und Serviceniederlassung Fahrgestell:
Für das Fahrzeug sind bereits bei Abgabe des Angebotes geeignete und von dem Fahrgestelllieferanten sowie den Aufbauherstellern anerkannte Vertragswerkstätten zu benennen; diese sollten im Umkreis von 30 km zur Hauptfeuerwache Viersen, Gerberstraße 3, 41748 Viersen, liegen. Angebote, welche Entfernungen zur nächstgelegenen Vertragswerkstätten in einem Umkreis von mehr als 50 km zur Hauptfeuerwache Viersen zum Inhalt haben, kommen nicht in die Wertung.
Abstand zur Wartungs- und Serviceniederlassung Aufbau:
Für den Aufbau sind bereits bei Abgabe des Angebotes geeignete und von den Aufbauherstellern anerkannte Vertragswerkstätten zu benennen; diese sollten im Umkreis von 250 km zur Hauptfeuerwache Viersen, Gerberstraße 3, 41748 Viersen, liegen. Angebote, welche Entfernungen zur nächstgelegenen Vertragswerkstätten in einem Umkreis von mehr als 500 km zur Hauptfeuerwache Viersen zum Inhalt haben, kommen nicht in die Wertung.
TK-Abnahme:
Vor der Endabnahme ist eine technische Abnahme durchzuführen. Diese ist entweder durch das IdF NRW (Münster) durchzuführen, oder durch die DRKRA. Das Ergebnis der technischen Abnahme ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mitzuteilen. Die Kosten der technischen Abnahme werden vom Auftraggeber getragen.
> s. "230822_Weitere_Zusätzliche_Vertragsbedingungen"