Beschaffung eines Notfallkommunikationssystem für den Landkreis Emsland

Landkreis Emsland

Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren zur Beschaffung eines Notfallkommunikationssystems für den Landkreis Emsland

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: Notfallkommunikation LKE 2023
Kurze Beschreibung:
Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren zur Beschaffung eines Notfallkommunikationssystems für den Landkreis Emsland
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Emsland
Postanschrift: Ordenniederung 1
Postleitzahl: 49716
Postort: Meppen
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: claudia.donzuso@emsland.de 📧
Telefon: +49 5931442601 📞
Fax: +49 593144392601 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/493B05CA-B876-452A-8EFE-1008AE98BAF4 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/493B05CA-B876-452A-8EFE-1008AE98BAF4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 080-241965
ABl. S-Ausgabe: 80

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 350 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines mehrstufigen funkbasierten Notfallkommunikationssystems das ein von externen Providern völlig unabhängiges digitales Datenfunknetz abbilden kann.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 350 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Eignungskriterien "B1 LKE Notfallk Eignungskriterien"

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: gemäß Katalog Eignungskriterien
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-05-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-01 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/493B05CA-B876-452A-8EFE-1008AE98BAF4 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung wird im Auftrag und im Namen des Landkreis Emsland die memo-c, Jens Christiansen, Kriegerdankweg 29, 22457 Hamburg "jc@memo-c.de" durchgeführt. memo-c sichert eine vertraulich Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen zu.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landkreis Emland / Fachbereich 14 / Rechnungsprüfungsamt
Postanschrift: Ordenniederung 1
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5931440 📞
E-Mail: info@emsland.de 📧
Fax: +49 5931443621 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 080-241965 (2023-04-19)
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