Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (neu oder gebraucht) für die Ortsfeuerwehr Rotenburg

Stadt Rotenburg (Wümme)

Für die Ortsfeuerwehr Rotenburg soll ein neues oder gebrauchtes Wechselladerfahrzeug beschafft werden, welches den aktuelle Anforderungen an ein modernes Feuerwehrfahrzeug entspricht und technisch einwandfrei ist.

Deadline

Deadline 2026-09-14

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges (neu oder gebraucht) für die Ortsfeuerwehr Rotenburg
Referenznummer: 2026/34
Kurze Beschreibung:
Für die Ortsfeuerwehr Rotenburg soll ein neues oder gebrauchtes Wechselladerfahrzeug beschafft werden, welches den aktuelle Anforderungen an ein modernes Feuerwehrfahrzeug entspricht und technisch einwandfrei ist.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 235 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 7c629b4c-6e99-486c-bd3f-f233c40d2710
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦
Postleitzahl: 27356
Stadt: Rotenburg (Wümme)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-07 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter haben eine Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Weiterhin haben Bieter mit Ihrem Angebot die Umsetzung von Artikel 5k* Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (sog. Russland-Sanktionen) zu erklären. Diese Erklärung haben Bieter auch für eingesetzte Nachunternehmer abzugeben.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B und zusätzliche Vertragsbedingungen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Rotenburg (Wümme)
Nationale Registrierungsnummer: 47f7b46c-efe1-4a9e-a61d-f895e822638d
Postanschrift: Große Straße 1
Postleitzahl: 27356
Postort: Rotenburg (Wümme)
Region: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadt@rotenburg-wuemme.de 📧
Telefon: +49 04261710 📞
Fax: +49 426171189 📠
URL: https://www.rotenburg-wuemme.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/7402e6dd-c079-49a9-86db-69265c73b6ef 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/7402e6dd-c079-49a9-86db-69265c73b6ef 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 156-563656 (2026-08-13)