Auftragsbekanntmachung (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung LKW und Ausstattung als Wechsellader Feuerwehr
Reference number: 13.2.900.26
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung LKW und Ausstattung als Wechsellader Feuerwehr”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung eines geeigneten Neufahrzeuges, LKW 3-Achs- Fahrgestells, und ausstatten sowie umrüsten dieses Fahrzeugs zum Feuerwehrfahrzeug WLF nach DIN 1846...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung eines geeigneten Neufahrzeuges, LKW 3-Achs- Fahrgestells, und ausstatten sowie umrüsten dieses Fahrzeugs zum Feuerwehrfahrzeug WLF nach DIN 1846 und DIN 14505
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Zusätzliche Informationen:
“Dem Angebot sind beizufügen: - .Ausdrucke oder pdf-Dateien des Fahrgestells - Gewichtsbilanzen des fertig aufgebauten Fahrzeugs - Technische Beschreibungen...”
Zusätzliche Informationen
Dem Angebot sind beizufügen: - .Ausdrucke oder pdf-Dateien des Fahrgestells - Gewichtsbilanzen des fertig aufgebauten Fahrzeugs - Technische Beschreibungen des Fahrgestells sowie des Aufbaus
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Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 10 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-19 08:25:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-19 08:26:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; 24103 Kiel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Auf Verlangen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Auf Verlangen des Auftraggebers sind nach dem Einreichungstermin mindestens 3 Referenzen von Wechselladerfahrzeugen der gleichen Gewichtsklasse der letzten 2 Jahre kostenfrei innerhalb von 10 Kalendertagen einzureichen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMMF4N#
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln....”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMMF4N#
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich. Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 06.05.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 069-242607 (2026-04-08)