Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz der Stadt Landshut

Stadt Landshut

Beschaffung eines Einsatzleitwagens 2 (ELW 2), eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) und eines Abrollbehälters Besprechung (AB Besprechung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: 2023-060
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Einsatzleitwagens 2 (ELW 2), eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) und eines Abrollbehälters Besprechung (AB Besprechung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landshut, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landshut
Postanschrift: Luitpoldstraße 29
Postleitzahl: 84034
Postort: Landshut
Kontakt
Internetadresse: http://www.landshut.de 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@landshut.de 📧
Telefon: +49 871/88-1315 📞
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dc082109-9c69-4001-905b-208824075b05 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dc082109-9c69-4001-905b-208824075b05 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 207-650164
ABl. S-Ausgabe: 207

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: ELW 2 (Fahrgestell + Aufbau)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Landshut beabsichtig die Beschaffung von einem (1) Einsatzfahrzeug für den Katastrophenschutz. Hierbei handelt es sich um ein (1 Stk.) Einsatzleitwagen (ELW) 2 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau). Etwaige feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.
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Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten „A-ELP_Landshut_Los-##“.
Dauer: 1 Tage
Bezeichnung des Loses: Wlf
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Landshut beabsichtig die Beschaffung von einem (1) Einsatzfahrzeug für den Katastrophenschutz. Hierbei handelt es sich um ein (1 Stk.) Wechselladefahrzeug (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau). Etwaige feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.
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Bezeichnung des Loses: AB-Besprechung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Landshut beabsichtig die Beschaffung von einem (1) Einsatzfahrzeug für den Katastrophenschutz. Hierbei handelt es sich um ein (1 Stk.) Abrollbehälter Besprechung (AB-Besprechung). Etwaige feuerwehrtechnische Ausrüstung wird zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Los 1 - ELW 2:
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in Artikel 5k der Verordnung (EU) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
- Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind
- Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
- Eigenerklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Los 2 - WLF:
Los 3 - AB-Besprechung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: A.2 Jahresumsatz (auftragsbezogen)
Los 1 - ELW 2:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 450.00 Euro betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Erklärung über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
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Los 2 - WLF:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 650.000 Euro betrug (Mindestanforderung)?
Los 3 - AB-Besprechung:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 400.00 Euro betrug (Mindestanforderung)?
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1 - ELW 2:
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: A. 3 Referenzprojekte; Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren vor Angebotsabgabe (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen
• Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers
Der Bieter hat im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Los 2 - WLF:
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: A. 3 Referenzprojekte; Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
• Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers(
Los 3 - AB-Besprechung:
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: A. 3 Referenzprojekte, Benennen Sie zwei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
- Der Bieter hat im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Beschaffungs- und Vergabestelle
Internetadresse: www.landshut.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/dc082109-9c69-4001-905b-208824075b05 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 207-650164 (2023-10-21)