Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. -räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Besucher-Service in touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar in zwei Losen (Vergabe losweise)
OV 07/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen...”
Kurze Beschreibung
Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. -räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Besucher-Service in touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar, Objekte: St.-Marien-Kirchturm und St. Georgen-Kirche mit Aussichtsplattform” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hansestadt Wismar, Am Markt 1 23966 Wismar St.-Marien-Kirchturm und St. Georgen-Kirche mit Aussichtsplattform,
und das Welt-Erbe-Haus in der Lübsche Straße”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hansestadt Wismar betreibt in unterschiedlichen Objekten touristische und Einrichtungen. Der Besucher-Service hat die Räumlichkeiten, baulichen Anlagen und Freiräume zu beaufsichtigen, ist für die Durchsetzung der geltenden Entgeltordnungen verantwortlich, gewährt Sicherheit und Ordnung auf und in den Ausstellungsgeländen bzw. -räumen und ermöglicht den Gästen einen angenehmen Ausstellungsbesuch.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Beginn: 1. Dezember 2025 bis Ende: 30. November 2027
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Besucher-Service in touristischen Einrichtungen der Hansestadt Wismar, Objekt: Welt-Erbe-Haus” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption Beginn: 1. Dezember 2025,
Ende: 30. November 2027
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Befähigungsnachweise (Erste-Hilfe-Lehrgang, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Stadtführer-Zertifikat (Los I), handwerkliche Ausbildung (Los I),...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Befähigungsnachweise (Erste-Hilfe-Lehrgang, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Stadtführer-Zertifikat (Los I), handwerkliche Ausbildung (Los I), Beibringung des Nachweises "Führungen durch das Welt-Erbe-Haus" (Los II), Eigenerklärung zur Interventionszeit
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - Betriebshaftpflicht,
- Betriebsstruktur und Personalkonzept
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzobjekte
- Musterdienstanweisung
- Betriebsstruktur und Personalkonzept
- Befähigungsnachweise (Erste-Hilfe-Lehrgang, Brandschutzhelfer,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzobjekte
- Musterdienstanweisung
- Betriebsstruktur und Personalkonzept
- Befähigungsnachweise (Erste-Hilfe-Lehrgang, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Stadtführer-Zertifikat (Los I), handwerkliche Ausbildung (Los I), Beibringung des Nachweises "Führungen durch das Welt-Erbe-Haus" (Los II), Eigenerklärung zur Interventionszeit
- Betriebshaftpflicht
- Nachweis über Zertifizierung nach DIN 77200 (Los II und II)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Befähigungsnachweise (Erste-Hilfe-Lehrgang, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Stadtführer-Zertifikat (Los I), handwerkliche Ausbildung (Los I),...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Befähigungsnachweise (Erste-Hilfe-Lehrgang, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Stadtführer-Zertifikat (Los I), handwerkliche Ausbildung (Los I), Beibringung des Nachweises "Führungen durch das Welt-Erbe-Haus" (Los II), Eigenerklärung zur Interventionszeit,
- Nachweis über Zertifizierung nach DIN 77200 (Los II und II.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-29
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-30
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Wismar, Am Markt 12/13, Zimmer-Nr. 2.01, 23966 Wismar
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Ab 01.04.2023 E-Rechnung (X-Rechnung).
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYYC0
Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach Paragr. 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (Paragr. 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.Juli 2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist, Anwendung.
Paragr. 160 lautet auszugsweise:
-(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (.) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Paragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 144-460553 (2023-07-25)
Ergänzende Angaben (2023-08-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 144-460553
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 30/11/2025
Dieser Auftrag kann verlängert...”
Text
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 30/11/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 30/11/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja”
Text
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Ende: 30/11/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
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Quelle: OJS 2023/S 151-481601 (2023-08-03)