Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
s. unter III.1.1 Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung
Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
1. Kopie mindestens eines in den letzten drei Jahren erhaltenen Auftrags i.H.v. mindestens
100.000 € brutto, der im überwiegenden Teil die Leistungen Rasen-Wiesen/Böschungsmahd im Straßenbegleitgrün beinhaltet (wenn ein solcher als nicht ausreichend bewertet wird, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren).
2. Kopie der für die ausgeschriebenen Arbeiten im Stadtgebiet vorhandenen und ausreichend umfassenden Police-Haftpflichtversicherung.
3. Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich
Beschäftigten (aufgeschlüsselt in Angestellte und Arbeiter) sowie wie viele Arbeitskräfte für die regelmäßig auszuführenden Arbeiten eingeplant werden.
4. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeitenden den Nachweis der Fachkunde besitzen, Ein- und Unterweisungsnachweise auf den Maschinen (stets aktuell) haben, die für die Mahdarbeiten verwendet werden.
5. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter eine Erste-Hilfe-
Teilnehmerbescheinigung besitzen, die nicht älter als 2 Jahre ist sowie nach Ablauf dieser Zeit die Mitarbeitenden wieder in Erste-Hilfe geschult werden.
6. Eigenerklärung, dass die mit der Leitung des Auftrags vor Ort betreuten Mitarbeitenden
Deutsch auf dem Niveau „kompetente Sprachverwendung" beherrschen
7. Eigenerklärung, dass die Mitarbeitenden ausreichend in Baustellenabsicherung (RSA, ZTV-SA EMVAS, RUB, ASR insbesondere ASR A5.2) geschult sind und fortlaufend geschult werden.
8. Eigenerklärung, dass sämtliche Mitarbeiter während der gesamten Zeit der durchzuführenden Pflegearbeiten Warnschutzkleidung gem. EN ISO 20471 Klasse 3 in fluoreszierendem orange-rot oder gelb (Hose und Jacke) tragen werden und dies regelmäßig mitsamt der auszuführenden Arbeit vor Ort kontrolliert wird.
9. Eigenerklärung, dass die im Leistungsverzeichnis geforderten Maschinen für die ausgeschriebenen Arbeiten zur Verfügung stehen und ausreichend gewartet werden.
Hierzu dienlich ist eine Liste im Betrieb vorhandener Maschinen und Geräte nach Art und
Anzahl, welche für die ausgeschriebenen Pflegearbeiten eingesetzt werden sowie eine
Einverständniserklärung, dass fehlende Maschinen und Geräte angeschafft oder den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt wird sobald die Stadt Norderstedt dies für die ausgeschriebenen Arbeiten fordert sowie eine Kontrolle der eigenen Mitarbeitenden erfolgt ob diese Geräte eingesetzt werden. Dies betrifft folgende für die Pflegearbeiten einzusetzenden Geräte:
Großflächenmäher mit je einer Schnittbreite von 1 m und mit mindestens je 20 PS Handmäher (konventionell oder akkubetrieben)
Akkubetriebener Freischneider mit gegenläufig rotierenden Messern
Akkubetriebener Freischneider mit Faden
Akkubetriebene Laubgebläse
10.Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU