Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Soweit zutreffend, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
— Formblatt Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (Anlage zu den Vergabeunterlagen),
— Erklärung Bietergemeinschaft (Anlage zu den Vergabeunterlagen).
Scientology-Schutzerklärung
Der Bieter versichert, dass die Scientology-Schutzerklärung sowie die Eigenerklärung Bezug zu Russland eingereicht wurden.
zwingende Ausschlussgründe (§123 I Nr. 1-10 und IV GWB i.V.m. 42 I VgV)
Bitte bestätigen Sie mit "ja", falls KEINER der nachfolgend genannten zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 und Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV vorliegt.
Eine Antwort mit Ja oder Nein genügt.
Eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bewerber/Bieter wurde eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich), wegen einer Straftat nach:
1.1 § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
1.2 § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
1.3 § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
1.4 § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
1.5 § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
1.6 § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
1.7 § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
1.8 den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
1.9 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
1.10 den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Der Bewerber/Bieter ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.
Bitte beachten Sie:
Anzugeben sind nur Verurteilungen innerhalb der letzten fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung. Sofern ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, kann der Bewerber/Bieter eine gesonderte Anlage mit Erläuterungen beifügen, falls er Umstände geltend machen will, um dennoch an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können (bspw. Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 GWB).
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin folgende Unterlagen vorzulegen:
Einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers/Bieters.
Eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers/Bieters ausgestellte Bescheinigung (Bspw. Finanzamt, Sozialversicherungsträger etc.).
und fakultative Ausschlussgründe (§124 Abs. 1 Nr. 1-9 GWB i-V-m- §42 Abs. 1 VgV)
Bitte bestätigen Sie mit "ja", falls KEINER der nachfolgend genannten fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-9 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV vorliegt.
Eine Antwort mit Ja oder Nein genügt.
1. Der Bewerber/Bieter hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
2. Der Bewerber/Bieter ist zahlungsunfähig oder über das Vermögen des Bieters ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, der Bieter befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
3. Der Bewerber/Bieter bzw. eine Person deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Bewerbers/Bieters infrage gestellt wird,
4. Der Bewerber/Bieter hat eine Vereinbarungen mit einem/mehreren anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
5. Der Bewerber/Bieter hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt.
Bitte beachten Sie:
Anzugeben sind nur Ereignisse innerhalb der letzten 3 Jahre. Sofern ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt ("ja" angegeben), ist dem Angebot zwingend eine Anlage mit Erläuterungen beizufügen, um einen Ausschluss vom Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit prüfen zu können (Umstände, Zeitpunkt und Schwere des Verstoßes, Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 GWB etc.).
Erklärung Bietergemeinschaft