Die Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Zur Teilnahme an dieser Ausschreibung registrieren Sie sich bitte kostenlos auf dem
Ausschreibungsportal:
http://www.deutsche-evergabe.de
Die Unterlagen sind dort hinterlegt unter der Projektnummer 2023002690.
Bitte füllen Sie die Unterlagen mit Hilfe des Programm − Assistenten aus und wenden sich bei Rückfragen zur Bedienung der Software an
http://www.deutsche-evergabe.de
Angebote dürfen ausschließlich elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB abgegeben werden.
Die genaue Anleitung zur Angebotsabgabe ist auf der Vergabeplattform ersichtlich.
Hinweise zur Ermittlung des Bruttogesamtpreises (Wertungspreis):
Die Auswertung der Angebote erfolgt analog dem Erlass des Bundesinnenministerium (BMI, AZ BW I 7 - 70406/21#1) vom 29.06.2020 für den Bereich Bundeshochbau zu den Auswirkungen der temporären Senkung der Umsatzsteuer, dort Ziff. VI:
„Soweit von Unternehmen bei der Angebotsabgabe unterschiedliche Umsatzsteuersätze angegeben werden, sind die Angebote für die Wertung gleichzustellen. Das heißt, für Aufträge, die voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 abgenommen bzw. vollendet werden, ist in allen Angeboten der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 Prozent zugrunde zu legen und für solche, deren Fertigstellung erst ab dem Jahr 2021 vorgesehen ist, 19 Prozent. Soweit sich gemeinnützige Unternehmen an den Ausschreibungen beteiligen und einen ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 bzw. 5 Prozent) angeben, ist der zum verwendeten allgemeinen Umsatzsteuersatz korrespondierende ermäßigte Steuersatz zugrunde zu legen.“
Gem. § 12 (2) Nr. 15 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 7 % für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
Für die Auswertung der Angebote erfolgt eine lineare Aufteilung der geschätzten Essenzahlen sowie der geschätzten Verpflegungstage auf die maximale Vertragslaufzeit (48 Monate).
Zur Auswertung der Angebote erfolgt daher die Ermittlung des Bruttogesamtpreises wie folgt:
Anzahl Essen Gesamtvertragslaufzeit bis 31.12.2023 = 4 Monate / ab 01.01.2024 = 44 Monate
Johannes-Kepler-GMS - Primar 3.395 bis 31.12.2023
Johannes-Kepler-GMS - Sekundar 1.685 bis 31.12.2023
Kita Brunnenstraße 68.040 ab 01.09.2023
Kita Liebenzeller Weg 21.600 ab 01.09.2023
Johannes-Kepler-GMS - Primar 37.341 ab 01.01.2024
Johannes-Kepler-GMS - Sekundar 18.531 ab 01.01.2024
Verpflegungspauschale 63 (75) bis 31.12.2023
Verpflegungspauschale 697 (825) ab 01.01.2024
Zukauf Beilagensalat 5.079 bis 31.12.2023
Zukauf Nachtisch 5.079 bis 31.12.2023
Tellergericht 633 bis 31.12.2023
Zukauf Beilagensalat 55.873 ab 01.01.2024
Zukauf Nachtisch 55.873 ab 01.01.2024
Tellergericht 6.967 ab 01.01.2024
Es wird davon ausgegangen, dass die Kitas während der Schließtage der Mensa direkt angeliefert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Bieter aufgefordert in der Anlage_Bieter_01_Produktions- und Logistikkonzept darauf hinzuweisen. Bei der Auswertung der Angebote werden dann die in der Anlage LB_01_Rahmenbedingungen angegebenen Verpflegungstage für die Kitas (225 Tage x 4 = 900 Tage) berücksichtigt.
Die geschätzten Angaben dienen der Ermittlung des Wertungspreises und begründen keine Abnahmeverpflichtung. Die Auswertung der Angebote wird durch die Vergabestelle nach Angebotsöffnung vorgenommen.
Der Gesamtbruttobetrag im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) bei Angebotsabgabe entspricht daher – aufgrund des zeitweise reduzierten Steuersatzes und je nach Regelsteuersatz – nicht zwingend dem Wertungsbetrag. Der Wertungsbetrag wird gem. den vorstehenden Regelungen nach Angebotsöffnung durch die Vergabestelle unter Berücksichtigung des ermäßigten Steuersatzes sowie des Regelsteuersatzes (je nach Bieter) in den jeweiligen Berechnungszeiträumen nach den vorstehenden Mengenvorgaben ermittelt. Bei Bietern, die keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegen, entspricht der Gesamtnettobetrag dem Gesamtbruttobetrag.
Bei der Ermittlung des Bruttogesamtpreises zur Auswertung der Angebote gelten zusätzlich auch die unter Produkte/Leistungen im E-Vergabesystem aufgenommenen Hinweise zur Ermittlung des Gesamtangebotspreises unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Steuersatzes:
Grundsätzlich können/müssen die Bieter den vorgegebenen Steuersatz manuell abändern, da bei den für den Ausschreibungsgegenstand in Frage kommenden Bietern unterschiedliche Regelsteuersätze zur Anwendung kommen können.
Die Bieter haben mit Ihrem Angebot unter Produkte/Leistungen den für Ihr Unternehmen geltenden Regelsteuersatz anzugeben.