Mit dieser Ausschreibung soll die flächendeckende Bereitstellung und der Betrieb (Hosting und Pflege) einer einheitlichen digitalen Beratungsplattform für alle Sozialpsychiatrischen Dienste (im Folgendem SpDi) in Bayern unabhängig von ihrer Größe und Trägerschaft beschafft werden. Mit der anzubietenden Beratungsplattform müssen alle Nutzende in Bayern Zugang zu den Beratungsleistungen der SpDi erhalten, unabhängig von ihrem Wohnort. Dabei bildet die vertragsgegenständliche Beratungsplattform einen weiteren Leistungsbaustein der bestehenden Dienste, ausschließlich "digitale Beratungsstellen" sollen damit nicht geschaffen werden. Die digitale Beratungsplattform ist als browserbasierte Anwendung für eine unbegrenzte Anzahl an Klienten (Betroffene und deren Angehörige) anzubieten. Die Lizenzen sind in Form von Software as a Service (SaaS) für derzeit 93 SpDi bereitzustellen. Jede SpDI erhält dabei 3 Beraterzugänge. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "BS_2026_018_Leistungsbeschreibung" samt Anlagen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Schwaben: Beratungs-/ Kommunikationssoftware
Referenznummer: MaBu-2026-0212
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung soll die flächendeckende Bereitstellung und der Betrieb (Hosting und Pflege) einer einheitlichen digitalen Beratungsplattform für alle Sozialpsychiatrischen Dienste (im Folgendem SpDi) in Bayern unabhängig von ihrer Größe und Trägerschaft beschafft werden.
Mit der anzubietenden Beratungsplattform müssen alle Nutzende in Bayern Zugang zu den Beratungsleistungen der SpDi erhalten, unabhängig von ihrem Wohnort. Dabei bildet die vertragsgegenständliche Beratungsplattform einen weiteren Leistungsbaustein der bestehenden Dienste, ausschließlich "digitale Beratungsstellen" sollen damit nicht geschaffen werden.
Die digitale Beratungsplattform ist als browserbasierte Anwendung für eine unbegrenzte Anzahl an Klienten (Betroffene und deren Angehörige) anzubieten. Die Lizenzen sind in Form von Software as a Service (SaaS) für derzeit 93 SpDi bereitzustellen. Jede SpDI erhält dabei 3 Beraterzugänge.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "BS_2026_018_Leistungsbeschreibung" samt Anlagen.
Mit dieser Ausschreibung soll die flächendeckende Bereitstellung und der Betrieb (Hosting und Pflege) einer einheitlichen digitalen Beratungsplattform für alle Sozialpsychiatrischen Dienste (im Folgendem SpDi) in Bayern unabhängig von ihrer Größe und Trägerschaft beschafft werden.
Mit der anzubietenden Beratungsplattform müssen alle Nutzende in Bayern Zugang zu den Beratungsleistungen der SpDi erhalten, unabhängig von ihrem Wohnort. Dabei bildet die vertragsgegenständliche Beratungsplattform einen weiteren Leistungsbaustein der bestehenden Dienste, ausschließlich "digitale Beratungsstellen" sollen damit nicht geschaffen werden.
Die digitale Beratungsplattform ist als browserbasierte Anwendung für eine unbegrenzte Anzahl an Klienten (Betroffene und deren Angehörige) anzubieten. Die Lizenzen sind in Form von Software as a Service (SaaS) für derzeit 93 SpDi bereitzustellen. Jede SpDI erhält dabei 3 Beraterzugänge.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "BS_2026_018_Leistungsbeschreibung" samt Anlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Mit dieser Ausschreibung soll die flächendeckende Bereitstellung und der Betrieb (Hosting und Pflege) einer einheitlichen digitalen Beratungsplattform für alle Sozialpsychiatrischen Dienste (im Folgendem SpDi) in Bayern unabhängig von ihrer Größe und Trägerschaft beschafft werden.
Mit der anzubietenden Beratungsplattform müssen alle Nutzende in Bayern Zugang zu den Beratungsleistungen der SpDi erhalten, unabhängig von ihrem Wohnort. Dabei bildet die vertragsgegenständliche Beratungsplattform einen weiteren Leistungsbaustein der bestehenden Dienste, ausschließlich "digitale Beratungsstellen" sollen damit nicht geschaffen werden.
Die digitale Beratungsplattform ist als browserbasierte Anwendung für eine unbegrenzte Anzahl an Klienten (Betroffene und deren Angehörige) anzubieten. Die Lizenzen sind in Form von Software as a Service (SaaS) für derzeit 93 SpDi bereitzustellen. Jede SpDI erhält dabei 3 Beraterzugänge.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument BS_2026_018_Leistungsbeschreibung samt Anlagen.
Mit dieser Ausschreibung soll die flächendeckende Bereitstellung und der Betrieb (Hosting und Pflege) einer einheitlichen digitalen Beratungsplattform für alle Sozialpsychiatrischen Dienste (im Folgendem SpDi) in Bayern unabhängig von ihrer Größe und Trägerschaft beschafft werden.
Mit der anzubietenden Beratungsplattform müssen alle Nutzende in Bayern Zugang zu den Beratungsleistungen der SpDi erhalten, unabhängig von ihrem Wohnort. Dabei bildet die vertragsgegenständliche Beratungsplattform einen weiteren Leistungsbaustein der bestehenden Dienste, ausschließlich "digitale Beratungsstellen" sollen damit nicht geschaffen werden.
Die digitale Beratungsplattform ist als browserbasierte Anwendung für eine unbegrenzte Anzahl an Klienten (Betroffene und deren Angehörige) anzubieten. Die Lizenzen sind in Form von Software as a Service (SaaS) für derzeit 93 SpDi bereitzustellen. Jede SpDI erhält dabei 3 Beraterzugänge.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument BS_2026_018_Leistungsbeschreibung samt Anlagen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Postleitzahl: 86152
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-23 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Darstellung von mindestens zwei (2) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten 36 Monaten, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn
- die Referenz muss die Aufgabenstellung "Bereitstellung einer Kommunikations-/Beratungssoftware für die Erbringung von Beratungsleistungen" beinhalten,
- die Auftraggeber der Referenzprojekte sind der öffentlichen Hand (z.B. Behörden,
kirchliche Einrichtungen) und dem Gesundheits- und Sozialbereich zuzuordnen,
- das Referenzprojekt muss mindestens 150 Lizenzen/Beraterzugänge beinhalten,
- die im Rahmen des Referenzprojektes bereitgestellte Kommunikations-/Beratungssoftware wird für die Erbringung von Beratungsleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich eingesetzt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung von mindestens zwei (2) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten 36 Monaten, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn
- die Referenz muss die Aufgabenstellung "Bereitstellung einer Kommunikations-/Beratungssoftware für die Erbringung von Beratungsleistungen" beinhalten,
- die Auftraggeber der Referenzprojekte sind der öffentlichen Hand (z.B. Behörden,
kirchliche Einrichtungen) und dem Gesundheits- und Sozialbereich zuzuordnen,
- das Referenzprojekt muss mindestens 150 Lizenzen/Beraterzugänge beinhalten,
- die im Rahmen des Referenzprojektes bereitgestellte Kommunikations-/Beratungssoftware wird für die Erbringung von Beratungsleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich eingesetzt.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bestätigung, dass das Unternehmen gemäß ISO 27001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Hinweis:
Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Systeme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten
Normen entsprechen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigung, dass das Unternehmen gemäß ISO 27001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Hinweis:
Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Systeme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten
Normen entsprechen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, (IT-) Vermögensschäden.
Folgende Mindestsummen je Schadensfall müssen abgedeckt werden:
− Personenschäden 1.000.000,00 EUR
− Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1.000.000,00 EUR
− IT-Vermögensschaden-Haftpflichtschutzes 1.000.000,00 EUR
Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache
Maximierung handeln.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, (IT-) Vermögensschäden.
Folgende Mindestsummen je Schadensfall müssen abgedeckt werden:
− Personenschäden 1.000.000,00 EUR
− Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1.000.000,00 EUR
− IT-Vermögensschaden-Haftpflichtschutzes 1.000.000,00 EUR
Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache
Maximierung handeln.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formell und inhaltlich beanstandungsfreie Eigenerklärungen gemäß Nr. 4.2 der Bewerbungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen "Russland-Sanktionen".
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat eine Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (z.B. in seinem [Angebots-] Anschreiben), sofern die Leistungen vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind.
Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben, der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens 250.000 Euro pro Geschäftsjahr entsprechen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat eine Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (z.B. in seinem [Angebots-] Anschreiben), sofern die Leistungen vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind.
Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben, der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens 250.000 Euro pro Geschäftsjahr entsprechen.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Siehe Vergabeunterlagen.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: n-a
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 118-427689 (2026-06-19)