Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig
und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: http://
www.evergabe-online.deFür die Teilnahme an der elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig
unterwww.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen fürderen Nutzung erhalten Sie
unterwww.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des
BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
- Fehlen der Eigenerklärung des Bieters, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand
keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und
GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen führt zum Ausschluss.
- Fehlen der Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies durch Vorlage eines entsprechenden Beleges
nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage
des Bieters bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf dessen persönliche
Eignung hat. Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung
nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen
gem. § 125 GWB getroffen worden sind.
- Fehlen der Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den
Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße
gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen führt zum Ausschluss.