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Gefordert werden mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich
vergleichbaren Leistungen, die die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistung bestätigen.
Mindestens eine der Referenzen sollte 156.000 EUR umfassen. Sollte hinsichtlich der Anforderung einer
Referenz über einen ausgeführten Auftragswert dieser 120.000 EUR aus den letzten fünf Jahren nicht vorliegen,
können Sie ersatzweise auch zwei Referenzen mit jeweils 290.000 EUR aus diesem Zeitraum vorlegen.
Maßgeblich für die Berechnung des 5-Jahres-Zeitraumes ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung und
der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch eine Referenz belegt wird.
Die Referenzen sollen die folgenden Kriterien umfassen:
- Benennung der Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl.
Angabe der ausgeführten Mengen
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw.
(bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
- ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Hinsichtlich
der Referenzen behalten wir uns vor weitere anzufordern, sofern die im Rahmen der Präqualifikation
hinterlegten nach Art und Umfang nicht ausreichend sein sollten. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf
dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide
Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen
auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.