Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Erklärung über Registereintragungen
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
4. Angaben, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Angabe, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: In Bezug auf die Nr. 1- 5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-
03/
VHB_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)
_0.pdf
und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
1. Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW
2. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
3. Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
2. Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere Unternehmen
3. Urkalkulation.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.