Ortsbesichtigung:
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Für eine fachgerechte Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung der ANKER-Dependance Fürstenfeldbruck bis spätestens (einschließlich) 04.10.2023 (Ausschlussfrist) freiwillig möglich. Zur Organisation der Ortsbesichtigung ist es notwendig, dass sich alle Interessenten an einer Ortsbesichtigung bei der Zentralen Vergabestelle anmelden. Die An-meldung erfolgt über die e-Vergabe-Plattform (
www.auftraege.bayern.de). Bieterfragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Vor Ort werden keine Bieterfragen beant-wortet.
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Eigenerklärungen nach dem Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung, Seiten 2 und 3 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer sowie
- (ggfs.) [Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV)] rein eignungsverleihende Dritte.
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Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 Euro verhängt wurde. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht.
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Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
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Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Eigenerklärung "Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft." (wenn zutreffend).
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Nachweise zu den §§ 123, 124 GWB nach dem Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung, Seiten 2 und 3 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft,
- (ggfs.) reine und/oder eignungsverleihende Unterauftragnehmer sowie
- (ggfs.) [Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV)] rein eignungsverleihende Dritte.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft als Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist als Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist.
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Sozialversicherung als Kopie in Form einer (vorzugsweise) PDF-Datei. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist.
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In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale
Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter – im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft – , der im o. g. Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Für das Einholen der
Registerauskunft/Registerauskünfte ist die dementsprechende Abfragemaske im Angebotsassistenten der
e-Vergabe-Plattform vollstndig auszufullen.
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter und
- (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft in Form einer eigenen Anlage (PDF-Datei).
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Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "03.2_Eigenerklärung RUS". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
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Vorzulegen mit dem Angebot vom/für:
- Bieter.