Beschreibung der Beschaffung
Bewirtschaftung der Betriebsgastronomie der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH am Standort Kurt-Schumacher-Straße 10 mit Frühstück / Snackangebote, Kaffeebar und Veranstaltungen / Gäste-/Konferenzservice. Der Gastronomiebereich ist für weitere Gesellschaften der SWFH zugänglich.
Dazu gehört auch die Bewirtschaftung eines Kaffee und Snackautomaten in der Kurt-Schumacher-Str. 10.
Umsatzvolumen des Catering (Verkaufserlöse der Bereiche „Mittagsangebote, Snacking Kaffeebar“):
450.000,00 € p.a., ohne Umsatzsteuer
Leistungsbeschreibung :
Die Leistungserbringung erfolgt am Standort Kurt-Schumacher-Str. 10.
Die Leistungserbringung erfasst die Zubereitung von Produkten des Frühstücks sowie Snackingangebote, z.B. belegte Brötchen, belegte Brote und Sandwichs.
Das weitere Angebot sollte Milch-/Molkereiprodukte, z.B. Joghurt oder vergleichbares und ein Angebot an Kuchen-/Gebäck, frisches Obst / Obstsalate und Kaltgetränke umfassen.
Die Leistungserbringung umfasst die Zubereitung eines Mittagsangebotes welches mindestens 3-5 Hauptkomponente, sowie 2-3 korrespondierende Sättigungs- und Gemüse-beilagen umfassen muss. Daneben hat das Leistungsangebot des AN eine Salatbar zu enthalten. Dies hat den Anforderungen des BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) zu entsprechen, d.h. beispielsweise Variationen aus Rohkostsalate und Sättigungssalate, wie z.B. Nudel- und Linsensalate sind anzubieten.
Die Leistungserbringung umfasst auch den Verkauf und die dazugehörenden Serviceauf-gaben an den Servicecountern am Standort Kurt-Schumacher-Str. 10.
Die Servicecounter sind zentral positioniert und gehen ineinander über. Es gibt keine räumliche Trennung.
Die Leistungserbringung umfasst auch die Betreuung der Kaffeebar im selben Gebäude, zentral in der Nähe des Einganges gelegen.
An dieser Kaffeebar, ausgestattet mit einer Siebträgermaschine, werden über geeignete Thekenelemente die Artikel des Frühstücks und Snackingartikel angeboten.
Die Zubereitung erfolgt in der Zentralküche. Der ebenerdige Fußweg durch den Gastraum von der Küche zu der Kaffeebar beträgt ca. 80m.
Der AN kann über die zu erbringende Leistung hinaus Angebote zur Durchführung von Sonderveranstaltungen (Vollkostenbasis) abgeben.
Die Reinigung, der von dem zukünftigen Dienstleister genutzten Räumlichkeiten, hat durch ihn zu erfolgen.
Die Reingungsverpflichtung erstreckt sich auf folgende Bereiche:
1. Die Reinigung der Küche und Vorratsräume einschließlich Fußböden (inkl. Bodeneinläufe, Bodeneinlaufrinnen, Senkkästen), Wände, und Gerätschaften (inkl. Pantryküchen zur Gästebetreuung).
2. Die Reinigung etwaiger Fettfilter in Ab-/Zulufthauben, sowie die Reinigung etwaiger Ab-/Zulufthauben (trifft nicht bei Lüftungsdecken zu).
3. Die Reinigung der Gerätschaften im Ausgabe-/Servicebereich (nicht Fußbodenbereiche).
4. Eine bedarfsgerechte Zwischenreinigung der Tische im Gastraumbereich und Kaffeelounge während der Servicezeiten.
Fensterreinigung, Toilettenreinigung, Lüftungshauben und die Sozialräume (Gäste-WC, Mitarbeiter-WC, Umkleide) des zukünftigen Dienstleisters werden vom Auftraggeber zu seinen Lasten gereinigt. Das trifft auch auf den Gastraum inkl. Tische zu. Eine bedarfsgerechte Zwischenreinigung der Tische im Gastraum hat vom AN zu erfolgen.
Die Öffnung der Gastronomie hat von Montag bis Freitag zu erfolgen. Bei den Öffnungs-zeiten handelt es sich um marktübliche Öffnungszeiten einer Betriebsgastronomie.