Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 55523000

Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt Cateringdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkünft
Warschauer Platz 6 in 10245 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen zuständig.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-05 Auftragsbekanntmachung
2023-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Referenznummer: 2023_204_LAF II
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt Cateringdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkünft Warschauer Platz 6 in 10245 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen zuständig.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Postanschrift: Darwinstraße 14 - 18
Postleitzahl: 10589
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
E-Mail: 2023-204-c@laf.berlin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/168318 🌏
URL der Teilnahme: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/168318 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-10 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 090-276812
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 01.09.2023. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt Cateringdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkünft
Warschauer Platz 6 in 10245 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen zuständig.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt Cateringdienstleistungen für die
Flüchtlingsunterkunft Warschauer Platz 6 in 10245 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen zuständig. Das Objekt verfügt über eine kalkulatorische Kapazität von 580 Personen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin um ein Jahr verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Zusätzliche Informationen:
Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich am 01.09.2023. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin, spätestens jedoch zwei Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1);
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2) Als Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates wird eine Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder ein alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung dem Angebot als Anlage beigefügt (vgl. Vordruck 1).;
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3) Eigenerklärung und Nachweis, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden.;
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG einholen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
Möglicherweise geforderte Mindestanforderungen:
Zu 3)
Dem Angebot ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung oder aktuellste Gewerbeummeldung in Kopie beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: 5 000 000 EUR
- Sach- und Vermögensschäden: 2 500 000 EUR
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
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2) Nachweis aktuelle Bescheinigung in Steuersachen in Kopie sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (vgl. Vordruck 1)
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz soweit er sich auf Essensverpflegungsleistungen bezieht, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr) (vgl. Vordruck 1).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Geeignete Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre benennen, d.h. das Leistungsende darf nicht vor 2020 liegen. Der Leistungszeitraum muss mindestens 6 Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens sechs Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden. Die geeignete Referenz muss sich jeweils auf erbrachte Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.) beziehen. Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls wird die Referenz nicht gewertet. Zum Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
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- Objekt / Einrichtung (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Art des Objektes
- Anzahl des eingesetzten Personals
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (Als vergleichbare Leistungen werden durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita oder vergleichbares angesehen.)
- Auftraggeber mit Anschrift (vgl. Vordruck 1);
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (bzw. für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind) ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
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- Anzahl beschäftigter Mitarbeiter/innen, die mit Aufgaben betraut sind, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.)
Mitarbeiter/innen auf Werkvertragsbasis dürfen hierbei nicht zum Nachweis aufgeführt werden. (vgl. Vordruck 1);
3) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung (vgl. Vordruck 1);
4) Eigenerklärung den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
5) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Vordruck, Wirt-235 und Wirt-236).
Mindeststandards:
Es ist mindestens eine geeignete Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf nicht vor 2020 liegen. Der Leistungszeitraum muss mindestens 6 Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens sechs Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden. Die geeignete Referenz muss sich jeweils auf erbrachte Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (durchgehende Essensverpflegung für eine Flüchtlingsunterkunft, Altersheim, Schule, Kita, etc.) beziehen. Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls wird die Referenz nicht gewertet.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/168318 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
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Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825 Berlin
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Postanschrift: Darwinstraße 14 - 18
Postleitzahl: 10589
Quelle: OJS 2023/S 090-276812 (2023-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Landesamt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 156-500016
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 090-276812
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt Cateringdienstleistungen für die Flüchtlingsunterkunft Warschauer Platz 6 in 10245 Berlin zu vergeben. Der Dienstleister ist hierbei für die Verpflegung der in der Unterkunft zugewiesenen Personen zuständig.
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Das Objekt verfügt über eine kalkulatorische Kapazität von 580 Personen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-12 📅
Name: Taboule Cateringservice GmbH
Postanschrift: Tauroggener Straße 39
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 156-500016 (2023-08-11)