Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind vollständig ausgefüllt zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Für die Angaben sind grundsätzlich die von der BVG zur Verfügung gestellten Formblätter, welche selbständig unter dem in Ziff.I.3) angegebenen Link heruntergeladen werden können, zwingend zu verwenden.
Die nachstehenden Nachweise und Erklärungen sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderenUnternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß Ziff. III.1.1) bis III.1.3) für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers (§ 47 Abs. 1 SektVO) nachweisen.
Für dieVerpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das Formular "Verpflichtungserklärung gem. § 47 SektVO" zu verwenden.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1) Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
2) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
4) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen.
5) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
7) Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt.
8) Weitere Erklärungen:
a. Erklärung, über die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.
b. Erklärung darüber, dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
c. Erklärung darüber, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss des Unternehmens von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.
d. Erklärung darüber, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass das Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern zu fordern hat und diese vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind.
e. Erklärung darüber, dass das Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen erfüllt.
f. Erklärung darüber, dass das Unternehmen die Voraussetzungen als Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission (nicht mehr als 249 Beschäftigte sowie ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro) erfüllt.
g. Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (FFV) sowie weiterer Verpflichtungen gem. § 4 FFV.
h. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, dass das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
•EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall,
•EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall,
verfügt.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.