Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation - Druck

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch

Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation - Druck von Printmedien

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-20 Auftragsbekanntmachung
2023-10-13 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2023-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften
Referenznummer: 2023-09-20-SYS-REN
Kurze Beschreibung:
Content-Marketing und Corporate Publishing Versichertenkommunikation - Druck von Printmedien
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6276/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6276 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-25 📅
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 184-576154
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
(1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV); (2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösungwww.dtvp.de. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen; (3) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen (Anlage 0 der Vergabeunterlagen). Die Referenzen sind mit Mustern zu belegen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist postalisch beim AOK-Bundesverband einzureichen sind. Zur Abgabe der Muster wird auf Ziffer 6.3ff. der Bewerbungsbedingungen (Anlage 0 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Bitte beachten Sie dringend die dortigen Ausführungen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6276
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK-Gemeinschaft versichert mehr als 27 Millionen Menschen - das ist fast jede bzw. jeder Dritte in Deutschland. Sie besteht aus dem AOK-Bundesverband GbR (dem dienstleistungsorientierten Interessenvertreter der AOKs mit Sitz in Berlin, im Folgenden AOK-BV) 11 selbstständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (den AOKs, im Folgenden Auftraggeberinnen) und weiteren Gesellschaften.
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Mit ihren Medienangeboten erfüllt die AOK-Gemeinschaft ihre gesetzliche Aufgabe, die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären. Dabei sollen diese Medienangebote stets auf einem zeitgemäßen inhaltlichen und technischen Standard gehalten und weiterentwickelt werden, der zugleich eine Regionalisierung der Kommunikation durch die einzelnen AOKs erlaubt.
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Auf Basis des weiterentwickelten Medienzielbildes erscheint zukünftig 4 x pro Jahr das AOK-Gesundheitsmagazin in zwei Versionen: Als zielgruppenübergreifende Zeitschrift ("General Interest") für Mitglieder/Versicherte ab 35 Jahren, mit 40 Seiten Inhalt + 4 Seiten Umschlag sowie als Magazin für Mitglieder/Versicherte mit Kindern von 0 bis 15 Jahren ("Familie"), mit 40 Seiten Inhalt + 4 Seiten Umschlag. Das Magazin für die Zielgruppe Familie erhält in einer Teilauflage zusätzlich einen Beileger für junge Versicherte ("Jolinchen"), mit 20 Seiten Inhalt + 4 Seiten Umschlag. Die Magazine sollen in regionalisierten und zum Teil in zusätzlich lokalisierten Versionen erscheinen.
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Für den Druck, die Weiterverarbeitung und die Vorbereitung des Versandes der neu strukturierten Printmedien für Versicherte suchen die Auftraggeberinnen, die 11 AOKs, im Rahmen diese Vergabeverfahrens einen Auftragnehmer. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer zusätzliche Leistungen wie beispielsweise weitere Individualisierungen zu erbringen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberinnen haben das Recht (sind aber nicht verpflichtet), den Vertrag um zwölf (12) Monate zu verlängern. Die Auftraggeberinnen werden dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Originären Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten.
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Die Höchstsumme, die aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden kann, beträgt 45.000.000,00 EUR netto.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (mit Stand der letzten Eintragung). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russland-Sanktionen" (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die
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mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Weiter wird erklärt, dass den Auftraggeberinnen unverzüglich Mitteilung gemacht wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf den Bewerber zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit der Bewerber zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO
(EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis an Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen mit dem Angebot zu erbringen (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
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- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 13 der Vergabeunterlagen),
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 14 der Vergabeunterlagen).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich
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sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem
Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 14 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt
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werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Der Bieter hat zu bestätigen, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nachweisen wird, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 6 Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
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Der Bieter bestätigt außerdem, sich gegen die Inanspruchnahme wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften (inkl. auf Erstattung etwaiger Bußgelder, die den Auftraggeberinnen oder deren gesetzlichen Vertretern auferlegt werden) hinreichend versichert zu haben und diesen Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit dieses Vertrages in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberinnen ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
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Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die eben genannten Versicherungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
(2) Bieter/Bietergemeinschaften haben ferner nachzuweisen, dass innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils ein Mindestjahresumsatz von 16 Mio. EUR netto erzielt wurde. Als Nachweis sind grundsätzlich die geprüften und bestätigten Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (einschließlich Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers)
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in elektronischer Form (Format "pdf") vorzulegen. Sofern ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft seine Geschäftstätigkeit erst während der letzten 3 Jahre aufgenommen hat und aus diesem Grund keine Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen kann, genügt die Vorlage der vorhandenen Jahresabschlüsse dieses Unternehmens. Anstelle der Jahresabschlüsse können auch veröffentlichte Geschäftsberichte vorgelegt werden, soweit diese die geprüften und bestätigten Konzernabschlüsse enthalten. Die Jahresabschlüsse sind nach deutschem HGB oder IFRS beizufügen. Sofern kein Jahresabschluss nach deutschem HGB oder IFRS vorliegt, kann ein nationaler Jahresabschluss vorgelegt werden, sofern dieser mit dem deutschem HGB oder IFRS materiell vergleichbar ist. Die Jahresabschlüsse sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bezüglich der weitern Einzelheiten wird auf Anlage 9 der Vergabeunterlagen verwiesen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaften können das Erreichen des
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geforderten Mindestjahresumsatzes gemeinsam nachweisen.
Mindeststandards: Es wird auf die eben genannten Punkte (1) und (2) verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Es ist eine Unternehmensdarstellung einzureichen, aus der die folgenden grundsätzlichen Informationen hervorgehen: Unternehmen, Gesellschafterstruktur, Standorte, Leistungen, Services, Mitarbeiterstruktur, Technische Ausstattung.
(2) Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mindestens zwei Referenzen über Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht wurden, einzureichen. Dabei ist für mindestens zwei durchgeführte Referenzprojekte jeweils nachzuweisen, dass die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind:
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- Leistungszeitraum nicht vor 2018,
- Umfang von mindestens 36 Seiten,
- Grammatur unterschiedlich: Innenteil/Umschlag,
- Mindestens 3 Versionen (= Wechselseiten auf dem Umschlag und im Innenteil auf mind. 4 Seiten),
- Beschreibung der Anzahl der Seiten, der Versionen, der Anzahl der Wechselseiten des Inhalts und des Umschlags,
- Anzahl der Intervalle (z.B. 1 je Quartal) pro Jahr (mindestens zwei Intervalle pro Jahr),
- Einzelauflage: 1 Version der 3 Versionen mit mindestens 500.000 Exemplaren,
- Gesamtauflage pro Jahr mindestens 5 Mio. Exemplare,
- Papiereinkauf ist durch den Bieter/die Bietergemeinschaft erfolgt,
- Weiterverarbeitung (Adresseindruck inkl. Nennung des Verfahrens zur Adressaufbringung und Sortierung für Versand) ist durch den Bieter/die Bietergemeinschaft erfolgt.
Beleg der Referenzen durch Muster:
Die Referenzprodukte sind jeweils in 3-facher Ausfertigung zu bemustern.
Die Muster müssen den Kriterien einer Prozessstandard-Zertifizierung nach ISO 12647 (z.B. im Falle von Bogen- Rollenoffset dem Prozessstandard Offsetdruck) oder vergleichbar entsprechen. Dabei wird insbesondere Wert auf Passgenauigkeit, einwandfreien Ausdruck (kein Dublieren etc.) und Farbstabilität gelegt. Für eine erweiterte Prüfung sind unverarbeitete Druckbögen mit Druckkontrollstreifen auf Anforderung nachzureichen.
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Die Muster müssen im Rollenoffset oder Tiefdruck produziert worden sein.
Bezüglich der Abgabe der Muster wird auf Ziffer 6.3 ff. der Bewerbungsbedingungen (Anlage 0 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
(3) Es ist ein Kernteam zu benennen, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll. Dabei müssen für folgende Positionen die für die Leistungserbringung geplanten jeweiligen festen Ansprechpartner*innen namentlich benannt werden (sofern keine namentliche Benennung erfolgt, muss jedem einzelnen Mitarbeitenden eine eindeutige Bezeichnung zugeteilt werden). Zur Überprüfung der Qualifikation der Kernteammitglieder sind jeweils Lebensläufe einzureichen, anhand derer die folgenden Mindestanforderungen (A) nachgewiesen und Informationen (I) bereitgestellt werden:
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- Projektleitung (übergeordneter, beratender Hauptansprechpartner der Auftraggeberinnen - mindestens 5 Berufsjahre exkl. Ausbildung, davon mindestens 2 Jahre Führungserfahrung) (A),
- Einkauf (mindestens 5 Berufsjahre exkl. Ausbildung) (A),
- Kaufmännische Leitung (mindestens 5 Berufsjahre exkl. Ausbildung) (A),
- Technische Leitung (mindestens 5 Berufsjahre exkl. Ausbildung) (A),
- Projektmanagement (organisatorischer Hauptansprechpartner der Auftraggeberinnen - mindestens 3 Berufsjahre exkl. Ausbildung) (A),
Jedes Kernteammitglied muss:
- Deutsch als Muttersprache oder Deutsch als Niveaustufe C2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" sprechen (A),
- Angaben zur Mitarbeit an den vorgestellten Unternehmensreferenzen machen (I),
- sonstige Kompetenzen angeben (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen) (I).
Das Kernteam muss gemeinsam die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Qualifizierte technische oder kaufmännische Ausbildung oder ein Studium im Bereich Druck (A) und
- mehrjährige Berufs- und Projekterfahrung:
a) in der Produktion oder im Vertrieb - in einem Tiefdruck- oder Rollen-/Bogenoffsetunternehmen - und
b) vertiefte fachliche Kenntnisse in Medienprozess-Management und -Automatisierung, die Individualisierung und Personalisierung von Druckerzeugnissen explizit mit einschließen (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber, Aufgaben und Zeitraum der Tätigkeit) (A).
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(A)=Ausschlusskriterium, (I)=Information.
(4) Jeder der vom Bieter/der Bietergemeinschaft eingesetzte Druckerei muss über eine eigene Druckvorstufe im Hause (z.B. für Korrekturen und Druckplattenerstellung) verfügen.
(5) Die Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ersichtlich ist einzureichen. Daraus muss hervorgehen, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens über 50 Beschäftigte verfügt. Bei Einsatz mehrerer Druckereien auf Seiten des Bieters/der Bietergemeinschaft muss mindestens eine Druckerei über mindestens 50 Beschäftigte verfügen.
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Mindeststandards: Es wird auf die eben genannten Punkte (2) bis (5) verwiesen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Wird im Rollenoffset gedruckt, so müssen mindestens 2 Rollenoffsetmaschinen vorhanden sein, jede nicht älter als 20 Jahre. Wird im Bogenoffset gedruckt, so müssen mindestens 2 Bogenoffsetmaschinen vorhanden sein, jede nicht älter als 10 Jahre.
(2) Nachweis des Gütezeichens Blauer Engel
Zusätzlich zu dem Standardprozess (siehe Tabelle unter Punkt 6.5 der Leistungsbeschreibung, Anlage 3 der Vergabeunterlagen) ist das Magazin im "Blauer-Engel-Prozess" zu kalkulieren und zu drucken. Für den Druck nach dem Prozess "Blauer Engel" muss der Bieter RAL-DE-UZ195-zertifiziert sein. Das Zertifikat ist per PDF-Datei nachzuweisen. Die Zertifizierung des gesamten Druckprozesses "Der Blaue Engel" muss den jeweils aktuellsten Anforderungen von www.blauer-engel.de entsprechen. Alternativ zum "Blauer-Engel-Prozess" kann auch ein vergleichbares Papier bzw. ein vergleichbarer Prozess gewählt und nachgewiesen werden.
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(3) In allen Rollenoffsetproduktionen muss der Bieter nach dem Pro-zessStandard Offsetdruck (ISO 12647) oder einem gleichwertigen Prozessstandard zertifiziert sein. Das Zertifikat ist per PDF-Datei nachzuweisen.
(4) Des Weiteren sollten die Bieter die internationale Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001, alternativ DIN EN ISO 50001 oder EMAS oder eine gleichwertige Zertifizierung in der jeweils aktuellen Version vorweisen. Diese Anforderung ist jedoch nicht zwingend.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden - Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Baden-Württemberg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Land: Bayern 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Bremen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Hessen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Niedersachsen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Brandenburg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Sachsen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land: Rheinland-Pfalz 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land: Sachsen-Anhalt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Silke Renner
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6276/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die
Auftraggeberinnen die E-Vergabelösungwww.dtvp.de. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
abzurufen;
(3) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die
E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen (Anlage 0 der Vergabeunterlagen). Die Referenzen sind mit Mustern zu belegen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist postalisch beim AOK-Bundesverband einzureichen sind. Zur Abgabe der Muster wird auf Ziffer 6.3ff. der Bewerbungsbedingungen (Anlage 0 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Bitte beachten Sie dringend die dortigen Ausführungen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6276

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2023/S 184-576154 (2023-09-20)
Ergänzende Angaben (2023-10-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 201-630747
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 184-576154
ABl. S-Ausgabe: 201
Quelle: OJS 2023/S 201-630747 (2023-10-13)
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