Bei dem Objekt handelt es sich um eine denkmalgeschützte Schule . Das Baugrundstück, mit dem Flur 161, Flurstück 417 (Gemarkung Köpenick) befindet sich in Berlin-Köpenick OT Friedrichshagen Bruno-Wille-Straße 37, 12587 Berlin . Das Objekt liegt im Trinkwasserschutzgebiet. Nutzer/in des Gebäudes und der angrenzenden Villa ist das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium. Das Schulgebäude einschließlich der historischen Einfriedung ist ein Baudenkmal. Das Gebäude ist in den Jahren 1925 bis 1927 errichtet worden. Das U- förmige 6 geschossige Hauptgebäude ist ein Mauerwerksbau mit Holzdachkonstruktion. Die Maßnahmen erfolgen unter laufendem Schulbetrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dachdeckarbeiten
Referenznummer: TK 3006203-0900
Kurze Beschreibung:
Bei dem Objekt handelt es sich um eine denkmalgeschützte Schule .
Das Baugrundstück, mit dem Flur 161, Flurstück 417 (Gemarkung Köpenick) befindet sich in Berlin-Köpenick OT Friedrichshagen Bruno-Wille-Straße 37, 12587 Berlin . Das Objekt liegt im Trinkwasserschutzgebiet.
Nutzer/in des Gebäudes und der angrenzenden Villa ist das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium.
Das Schulgebäude einschließlich der historischen Einfriedung ist ein Baudenkmal.
Das Gebäude ist in den Jahren 1925 bis 1927 errichtet worden.
Das U- förmige 6 geschossige Hauptgebäude ist ein Mauerwerksbau mit Holzdachkonstruktion.
Die Maßnahmen erfolgen unter laufendem Schulbetrieb.
Bei dem Objekt handelt es sich um eine denkmalgeschützte Schule .
Das Baugrundstück, mit dem Flur 161, Flurstück 417 (Gemarkung Köpenick) befindet sich in Berlin-Köpenick OT Friedrichshagen Bruno-Wille-Straße 37, 12587 Berlin . Das Objekt liegt im Trinkwasserschutzgebiet.
Nutzer/in des Gebäudes und der angrenzenden Villa ist das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium.
Das Schulgebäude einschließlich der historischen Einfriedung ist ein Baudenkmal.
Das Gebäude ist in den Jahren 1925 bis 1927 errichtet worden.
Das U- förmige 6 geschossige Hauptgebäude ist ein Mauerwerksbau mit Holzdachkonstruktion.
Die Maßnahmen erfolgen unter laufendem Schulbetrieb.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dachdeckarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Klempnerarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin – Öffnungstermin – unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Objekt handelt es sich um eine denkmalgeschützte Schule .
Das Baugrundstück, mit dem Flur 161, Flurstück 417 (Gemarkung Köpenick) befindet sich in Berlin-Köpenick OT Friedrichshagen Bruno-Wille-Straße 37, 12587 Berlin . Das Objekt liegt im Trinkwasserschutzgebiet.
Nutzer/in des Gebäudes und der angrenzenden Villa ist das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium.
Das Schulgebäude einschließlich der historischen Einfriedung ist ein Baudenkmal.
Das Gebäude ist in den Jahren 1925 bis 1927 errichtet worden.
Das U- förmige 6 geschossige Hauptgebäude ist ein Mauerwerksbau mit Holzdachkonstruktion.
Die Maßnahmen erfolgen unter laufendem Schulbetrieb.
- ca. 30m3 Lattung, Konterlattung, Dacheindeckung Steildach Umbau, Austausch und Verstärkung
- ca. 200m2 Flachdach vorbereitende Maßnahmen, Dampfsperre, Wärmedämmung 150cm, Dachabdichtung, Gründach als extensive Begrünung
- diverse Klempnerarbeiten
Geschätzter Wert ohne MwSt: 203 872 EUR 💰
Dauer: 8 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bruno-Wille-Straße 37, 12587 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifzierter Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, so ist auf Verlangen folgendes vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert).
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifzierter Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, so ist auf Verlangen folgendes vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
2. Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Bauleistungen betrifft (Nachweis durch Präqualifizierung oder durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Bauleistungen betrifft (Nachweis durch Präqualifizierung oder durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind).
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF. Sollten Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A erfolgte. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF. Sollten Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A erfolgte. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
4. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht
präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.)
Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis aktzeptiert.
zu 1. - Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung für Personenschäden 1.000.000 EUR, für Sachschäden 1.000.000 EUR, für Obhuts- und Bearbeitungsschäden 50.000 EUR, für Abwasserschäden 50.000 EUR und für Schäden aus Schlüsselverlust und -Beschädigung von 250.000 EUR.
zu 1. - Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung für Personenschäden 1.000.000 EUR, für Sachschäden 1.000.000 EUR, für Obhuts- und Bearbeitungsschäden 50.000 EUR, für Abwasserschäden 50.000 EUR und für Schäden aus Schlüsselverlust und -Beschädigung von 250.000 EUR.
zu 2. - Der durchschnittliche jährliche Umsatz bezogen auf diese besondere Leistungsart muss mindestens das doppelte der Jahresangebotssumme sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Nachweis durch Präqualifzierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen mit dem dort genannten Inhalt zu belegen
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Nachweis durch Präqualifzierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen mit dem dort genannten Inhalt zu belegen
sind),
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (Eigenerklärung),
3. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
4. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF. Bieter der engeren Wahl haben auf Verlangen die Zahl der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.)
4. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF. Bieter der engeren Wahl haben auf Verlangen die Zahl der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.)
5. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt (Eigenerklärung)
6. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Eigenerklärung).
Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis aktzeptiert.
zu 1. vergleichbare Referenzen müssen Arbeiten an Denkmalschutzobjekten ausweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular V 231 F, das den
Vergabeunterlagen beiliegt),
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt),
3. Einhaltung der Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG siehe Formular V 246 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin – Öffnungstermin – unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich.
Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/ oder Änderungspakete zu informieren. Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt nur digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder elektronisch in Textform.
Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/ oder Änderungspakete zu informieren. Die Einreichung/Abgabe der Angebote erfolgt nur digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder elektronisch in Textform.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 23.06.2023 - 09:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 103-323697 (2023-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TK 30062023-0900
Gesamtwert des Auftrags: 127465.26 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-07 📅
Name: Bohne Dachdeckermeister GmbH
Postanschrift: Hänselstraße 47A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 127465.26 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift: PF 910240
Postleitzahl: 12414
Quelle: OJS 2023/S 154-489496 (2023-08-07)