Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (nachfolgend: ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt Kassel und Fulda versorgt sie ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender*innen aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger. Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Erweiterung des Kundenkreises einhergeht. Um den Anfragen unserer Kunden nach einem Datenschutzmanagement System (DSMS) Rechnung zu tragen, muss ein entsprechender Partner beauftragt werden Die ekom21 schreibt aus diesem Grund für ihre Kunden ein DSMS aus. Es soll primär ein cloud basiertes Datenschutz Management System (SaaS) beschafft werden, das die gesamte Verarbeitungstätigkeit nach Art. 5 30 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) unterstützt, dokumentiert und kontrolliert. Ziel ist es, den Aufwand für Risiko und Impact Analysen, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Betroffenen Anfragen, Auftrags und Vertriebsmanagement sowie Audit Nachweise zu reduzieren und gleichzeitig die Compliance Qualität zu erhöhen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenschutzmanagementsystem
Referenznummer: ekom21-2026-0005
Kurze Beschreibung:
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (nachfolgend: ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt Kassel und Fulda versorgt sie ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art.
Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender*innen aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger.
Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Erweiterung des Kundenkreises einhergeht. Um den Anfragen unserer Kunden nach einem Datenschutzmanagement System (DSMS) Rechnung zu tragen, muss ein entsprechender Partner beauftragt werden
Die ekom21 schreibt aus diesem Grund für ihre Kunden ein DSMS aus.
Es soll primär ein cloud basiertes Datenschutz Management System (SaaS) beschafft werden, das die gesamte Verarbeitungstätigkeit nach Art. 5 30 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) unterstützt, dokumentiert und kontrolliert. Ziel ist es, den Aufwand für Risiko und Impact Analysen, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Betroffenen Anfragen, Auftrags und Vertriebsmanagement sowie Audit Nachweise zu reduzieren und gleichzeitig die Compliance Qualität zu erhöhen.
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (nachfolgend: ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt Kassel und Fulda versorgt sie ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art.
Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender*innen aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger.
Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Erweiterung des Kundenkreises einhergeht. Um den Anfragen unserer Kunden nach einem Datenschutzmanagement System (DSMS) Rechnung zu tragen, muss ein entsprechender Partner beauftragt werden
Die ekom21 schreibt aus diesem Grund für ihre Kunden ein DSMS aus.
Es soll primär ein cloud basiertes Datenschutz Management System (SaaS) beschafft werden, das die gesamte Verarbeitungstätigkeit nach Art. 5 30 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) unterstützt, dokumentiert und kontrolliert. Ziel ist es, den Aufwand für Risiko und Impact Analysen, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Betroffenen Anfragen, Auftrags und Vertriebsmanagement sowie Audit Nachweise zu reduzieren und gleichzeitig die Compliance Qualität zu erhöhen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Das Vergabeverfahren zielt auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Rahmenvereinbarung soll - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die bedarfsgerechte Bereitstellung, Einführung und langfristige Betreuung eines "Datenschutzmanagementsystems" sowie dazugehörige Dienstleistungen für Kunden der ekom21 zu ermöglichen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.000.000,00 Mio. € (netto). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren zielt auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Rahmenvereinbarung soll - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die bedarfsgerechte Bereitstellung, Einführung und langfristige Betreuung eines "Datenschutzmanagementsystems" sowie dazugehörige Dienstleistungen für Kunden der ekom21 zu ermöglichen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.000.000,00 Mio. € (netto). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/ Bezugsberechtigten
Postleitzahl: 35398
Stadt: Gießen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis
🏙️
Dauer: 48 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um bis zu zwölf Monate zu verlängern. Die Option ist gegenüber dem Auftragnehmer mindestens in Textform zu erklären und hat die beabsichtigte Übergangszeit anzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen,
Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die
Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der
Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
§ 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen,
Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die
Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der
Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die
ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung zu
geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen
mindestens folgende Angaben gemacht werden: —
Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name
einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des
Auftraggebers (=Referenzauftraggeber), — Auftragswert, —
öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum
(Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter
Projektabschluss, — Beschreibung des Leistungsanteils des
Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des
Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer,
Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer
Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im
Rahmen des Projektes tätigen Personen. Aus der
Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird,
selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung
bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei
nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen
eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/
Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der
sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung
einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht
erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung
der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie
eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im
Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den
geforderten Nachweisen werden für alle geforderten
Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die
unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen:
Gefordert sind fünf vergleichbare Referenzen aus den letzten drei
Jahren im öffentlichen Sektor.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die
ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung zu
geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen
mindestens folgende Angaben gemacht werden: —
Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name
einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des
Auftraggebers (=Referenzauftraggeber), — Auftragswert, —
öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum
(Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter
Projektabschluss, — Beschreibung des Leistungsanteils des
Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des
Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer,
Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer
Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im
Rahmen des Projektes tätigen Personen. Aus der
Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird,
selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung
bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei
nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen
eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/
Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der
sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung
einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht
erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung
der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie
eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im
Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den
geforderten Nachweisen werden für alle geforderten
Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die
unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen:
Gefordert sind fünf vergleichbare Referenzen aus den letzten drei
Jahren im öffentlichen Sektor.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest
angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen].
Mindestanforderungen::
Gesamtbeschäftigtenanzahl von mind. 20 Mitarbeitenden und mind. 5 Programmierer.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest
angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen].
Mindestanforderungen::
Gesamtbeschäftigtenanzahl von mind. 20 Mitarbeitenden und mind. 5 Programmierer.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des
Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen]. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des
Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten
wird [Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung]. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Mindestanforderungen: Erforderlicher Mindestversicherungsschutz von 1,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils bei zumindest doppelter Jahreshöchstleistung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des
Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen]. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des
Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten
wird [Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung]. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Mindestanforderungen: Erforderlicher Mindestversicherungsschutz von 1,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils bei zumindest doppelter Jahreshöchstleistung.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre [Eigenerklärung zum Umsatz].
Mindestanforderungen für Lose 1, 2 und 3:
Erforderlich ist ein Durchschnittsumsatz in den letzten drei Jahren von mindestens: 750.000. Euro (netto).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre [Eigenerklärung zum Umsatz].
Mindestanforderungen für Lose 1, 2 und 3:
Erforderlich ist ein Durchschnittsumsatz in den letzten drei Jahren von mindestens: 750.000. Euro (netto).
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung des Unternehmens, zur Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung nach § 44 VgV [Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung]. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Vorlage Kopie). Gewerbean- und ggf. -
ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie). Diese Anforderung gilt einheitlich und losübergreifend.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung des Unternehmens, zur Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung nach § 44 VgV [Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung]. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Vorlage Kopie). Gewerbean- und ggf. -
ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie). Diese Anforderung gilt einheitlich und losübergreifend.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gilt das Recht des Landes Hessen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
1. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 2. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, dieTeil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter hat die Konzepte "Nachhaltigkeit" mit dem Angebot einzureichen. 5. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/Bezugsberechtigten. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 7. Bieterfragen können längstens bis zum 18.09.2026, 10.00 Uhr gesetllt werden.
1. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 2. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, dieTeil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter hat die Konzepte "Nachhaltigkeit" mit dem Angebot einzureichen. 5. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/Bezugsberechtigten. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 7. Bieterfragen können längstens bis zum 18.09.2026, 10.00 Uhr gesetllt werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen📧
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 169-604321 (2026-09-01)