Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungskriterien:
1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 300.000 EUR pro Jahr betragen haben. (A)
3) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von (A):
- Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen im Agrarsektor mit der Behandlung agrarpolitischer Themen (im Zeitraum der letzten 8 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappenden, Referenzen (z.B. 2 Referenzen à 1,5 Jahre);
- Mindestens 2 Referenzen (im Zeitraum der letzten 5 Jahre) über die Durchführung von öffentlich wirksamen Veranstaltungen und/oder Schulungsmaßnahmen zu landwirtschaftlichenThemen;
- Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von internationalen Projekten in Afrika (im Zeitraum der letzten 10 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappenden, Referenzen;
- Referenzen über mindestens drei Jahre Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitfachkräften (im Zeitraum der letzten 8 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappenden, Referenzen.
Referenzen sind jeweils unter Angabe des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers und der Höhe des Auftragswertes und des prozentualen Anteils des Bieters am Auftragswert einzureichen.
Zuschlagskriterien:
a) Technisches Angebot (W Gewichtung 40 %)
Für das Technische Angebot können 100/100 Punkte erreicht werden. Mindestens 70/100 Punkten müssen erreicht werden, um weiter berücksichtigt zu werden. Das Ergebnis des Technischen Angebotes geht prozentual in die Gesamtauswertung ein.
Die max. 100 Punkte für das Technische Angebot setzen sich wie folgt zusammen:
a1) Ansatz und Methodik der Umsetzung: bis zu 25 Punkte
Bei Ansatz und Methodik der Umsetzung soll detailliert erläutert werden, wie der Bieter die Zielsetzung des Projektes versteht und den Auftrag im Falle der Zuschlagserteilung praktisch umsetzen würde. Dabei sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ergebnis- und Aufgabenbestandteile berücksichtigt werden.
Höchstwertung für ein umfassendes, vollständig überzeugendes und den praktischen und kontextspezifischen Anforderungen des Auftrags gerecht werdendes Konzept, das eine Auftragsdurchführung auf qualitativ höchstem Niveau erwarten lässt.
a2) Indikativer Arbeitsplan: bis zu 2 Punkte
Ein indikativer Arbeitsplan soll für den Zeitraum der Projektdurchführung (auf Monatsbasis) aufzeigen, wann welche Aktivitäten durchgeführt werden.
Höchstwertung für einen umfassenden, vollständig überzeugenden und den praktischen Anforderungen des Auftrags gerecht werdenden Arbeitsplan mit Information zu wichtigen Meilensteinen und Informationen dazu, welche Teammitglieder v.a. für welche Tätigkeiten verantwortlich sein werden.
a3) Backstopping-Konzept: bis zu 3 Punkte
Im Backstopping-Konzept soll aufgeführt werden, welche Aufgaben (z.B. im Bereich Qualitätskontrolle, Vertragsmanagement, administrative Abwicklung, Monitoring) im Falle der Zuschlagserteilung von welchen Personen geleistet werden sollen. Lebensläufe der für das Backstopping zuständigen Personen sind in der Anlage beizufügen.
Höchstwertung für ein umfassendes, vollständig überzeugendes und den praktischen Anforderungen des Auftrags gerecht werdendes Backstopping-Konzept und umfassende Darstellung des Backstopping-Teams, das in der Lage ist, sämtliche Backstopping-Aufgabengebiete durch einschlägige und relevante Qualifikation und Erfahrung vollumfänglich in höchster Qualität abzudecken und gleichzeitig eine hohe Flexibilität aufweist.
a4) Personal-Konzept: bis zu 70 Punkte
Das Personalkonzept umfasst eine detaillierte Vorstellung des für die spätere Auftragserfüllung vorgesehenen Projektteams. Von den vorgesehenen Langzeitfachkräften unterzeichnete Lebensläufe und eine Übersichtsliste der KZF (mit Angaben zum Bildungsabschluss inkl. Fachrichtung, Berufserfahrung inklusive spezifische Bereiche, Regionalerfahrung und Sprachkenntnissen) sind dem Angebot beizufügen. Gemäß den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen an das Personal werden folgende Unterpunkte gegeben:
- Langzeitfachkraft für die Teamleitung der Komponente 1 „Ökolandbau“ (LZF 1, Komp. 1) bis zu 20 Unterpunkte
- Langzeitfachkraft für die Teamleitung der Komponente 2 „überbetriebliche Zusammenarbeit“ (LZF 1, Komp. 2, int.) bis zu 20 Unterpunkte
- Langzeitfachkraft für Ökolandbau (LZF 2, Komp. 1) bis zu 10 Unterpunkte
- Langzeitfachkraft für überbetriebliche Zusammenarbeit (LZF 2, Komp. 2) bis zu 10 Unterpunkte
- Pool Kurzzeitfachkräfte Kategorie 1 und 2 (KZF Kat. 1 und 2) bis zu 5 Unterpunkte
- Pool nationale Kurzzeitfachkräfte Kategorie 3 (KZF Kat. 3) bis zu 5 Unterpunkte
Höchstwertung für eine umfassende Darstellung des Personalkonzepts und des Projektteams, das in der Lage ist, sämtliche Aufgabengebiete durch einschlägige und relevante Qualifikation und Erfahrung vollumfänglich in höchster Qualität abzudecken und gleichzeitig eine hohe Flexibilität aufweist.
Es sei darauf hingewiesen, dass ein Nichterfüllen in der Leistungsbeschreibung aufgeführter erforderlicher Mindestanforderungen zu einem Ausschluss des Angebotes führt.
Die Erfüllung wünschenswerter weiterer Qualifikationen (von Vorteil) führt zu höherer Punktbewertung der jeweiligen Fachkraft, wobei die Bewertung gemäß Gesamteindruck der jeweiligen Personen erfolgt, entsprechend der Einschätzung, inwieweit sie mit den Qualifikationen und Erfahrungen in der Lage sind, die geforderten Aufgaben in welchem Maße zu erfüllen.
Für Fachkräfte, bei denen nur die Mindestanforderungen erfüllt sind (sonst nichts), wird je Fachkraft bei Erfüllung aller Mindestanforderungen 1 Punkt gegeben. Weitere Punkte werden für das Gesamtbild (Einschätzung, ob die Fachkraft durch die Erfüllung weiterer gewünschter Qualifikationen/Erfahrungen in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen) gegeben.