Deutsch Sprechtraining Online

Goethe-Institut e.V. - Zentrale

Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Sprechtrainings auf Deutsch über eine web-basierte Lernplattform.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Referenznummer: Reg D/202309
Kurze Beschreibung:
“Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Sprechtrainings auf Deutsch über eine web-basierte Lernplattform.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Veranstaltung von Sprachkursen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Goethe-Institut e.V. - Zentrale
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.goethe.de 🌏
E-Mail: michaela.halt@goethe.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHX6PPE/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHX6PPE 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 174-545739
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen

“Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 174-545739 (2023-09-06)